Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1392 6. Wahlperiode 15.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Informationspolitik und Transparenz bei der Ausreichung von Fördermitteln und ANTWORT der Landesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU heißt es unter Ziffer 8 u. a.: „Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Fördermöglichkeiten und deren Umsetzung werden eingeführt.“ 1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Fördermöglichkeiten und deren Umsetzung hat die Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt? Der Koalitionsvertrag wurde im November 2011 unterzeichnet. Das Ziel, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Fördermöglichkeiten und deren Umsetzung einzuführen, bezieht sich auf den Zeitraum bis 2016. Die Transparenz von Fördermöglichkeiten wird zunächst dadurch gefördert, dass grund- sätzlich alle Zuwendungen auf Basis von Förderrichtlinien zu vergeben sind. Die entspre- chenden Förderrichtlinien werden im Amtsblatt des Landes veröffentlicht. Durch die Förderressorts werden meist zusätzliche Broschüren oder Informationsblätter herausgegeben. Um die Verfügbarkeit von Informationen zu Förderprogrammen weiter zu erhöhen, wurde eine Internetplattform (Dienstleistungsportal) mit der Förderfibel des Landes geschaffen (www.service.m-v.de), auf der Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Landes für jedermann abrufbar sind. Des Weiteren hält die Staatskanzlei auf dem Europaportal www.europa-mv.de Informationen zu den einzelnen EU-Förderprogrammen bereit. Die unterschiedlichen Recherchemöglichkeiten ermöglichen eine adressaten- und maßnahme- spezifische Fördermittelsuche. Drucksache 6/1392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Darüber hinaus werden auf der Seite des Landesförderinstituts (www.lfi-mv.de) aktuelle Richtlinien, Merkblätter und Antragsunterlagen veröffentlicht, sofern das Landesförderinstitut für einzelne Ministerien als beliehenes Unternehmen tätig wird. 2. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei der Bereitstellung von Informationen über die erfolgten und laufenden Fördermaßnahmen des Landes (mit welcher Begründung)? a) Welche Informationen werden für welche Personenkreise zur Verfügung gestellt? b) Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei den Informations- möglichkeiten der Öffentlichkeit (mit welcher Begründung)? c) Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei der adressaten- gerechten Aufbereitung der Daten, z. B. hinsichtlich der Verständ- lichkeit, Nutzbarkeit und der Möglichkeit zur weiteren Daten- verarbeitung (mit welcher Begründung)? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Einhaltung der Publizitätsverpflichtungen, die sich aus dem Einsatz der EU-Fonds ergeben, werden die Namen der Begünstigten, deren Vorhaben sowie die Höhe der Fördermittel veröffentlicht. Das Verzeichnis der Begünstigten für Förderungen aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) ist auf dem Europaportal (siehe Antwort zu Frage 1) eingestellt. Für den ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes) erfolgt die Veröffent- lichung in Federführung des Bundes auf der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de. Der Europäische Gerichtshof hat für den Bereich der Agrarbeihilfe allerdings entschieden, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfän- gerin oder Empfänger einer Agrarbeihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme sei. Die europäischen Rechtsvorschriften werden derzeit so angepasst, dass auch die Daten natürlicher Personen wieder veröffentlicht werden können. Auf dem Regierungsportal (www.mv-regierung.de) werden die geförderten Projekte und Vorhaben von Unternehmen, Landkreisen, Kommunen, Städten und Gemeinden sowie Zweckverbänden und Einrichtungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) veröffentlicht. Die Zuschussempfänger haben einer Veröffentlichung der Förderdaten zugestimmt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1392 3 3. Wie schätzt die Landesregierung die zurzeit ressortintern und ressort- übergreifend vorhandenen Analyse- und Steuerungsmöglichkeiten bei der Ausreichung und Evaluierung von Fördermitteln ein? a) Welche Instrumente stehen zur Verfügung? b) Wie bewertet die Landesregierung diese Instrumente jeweils? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ressortübergreifend stehen mit dem Haushaltssystem Profiskal Informationen zum Mittelabfluss und zu den Festlegungen zu den Fördermitteln zur Verfügung. Darüber hinaus sind ressortübergreifende Analysen und Steuerungsmöglichkeiten bei den Förderprogrammen der EU-Förderung und bei den Förderprogrammen, die vom Landesförderinstitut (LFI) abgewickelt werden, möglich. Die verpflichtende Evaluierung der Fördermittel aus den EU-Fonds erfolgt auf der Grundlage eines gemeinsamen Bewertungsplans, den das Land zu Beginn der Förderperiode erstellt. Die Ergebnisse externer Evaluatoren werden unter anderem in der Lenkungsgruppe, einem Unterausschuss des für die Begleitung der EU-Fonds zuständigen Begleitausschusses, mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern erörtert. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sind Grundlage für die Steuerung des Einsatzes der EU-Fonds im Land. Die Datenbasis der EU-Förderprogramme und die des LFI können als sehr effizient eingeschätzt werden, weil schnelle Auswertungen durch die Bereitstellung einheitlicher digitaler Informationen möglich sind. Eine Analyse der Landesprogramme erfolgt im Wesentlichen ressortintern durch Auswertung der quantitativen und qualitativen Fördernachfrage und der erfolgten Bewilligungen sowie in regelmäßigen Konsultationen mit dem Landesförderinstitut. 4. Hält die Landesregierung die Einführung einer zentralen Fördermittel- datenbank für ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Trans- parenz, sowie der Analyse- und Steuerungsfähigkeit der Landes- regierung? a) Mit welcher Begründung kommt die Landesregierung zu dieser Einschätzung? b) Plant die Landesregierung die Einführung einer zentralen Förder- mitteldatenbank? c) Wenn ja, wann soll eine Einführung erfolgen? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/1392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Landesregierung prüft die Errichtung einer zentralen Fördermitteldatenbank. Die Landesregierung hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2012/2013 im Finanzausschuss des Landtages darauf hingewiesen, dass man für die Schaffung einer solchen Lösung auch die Notwendigkeit deren Einbettung in ein neues Haushaltssystem sehe. Derzeit laufen vorbereitende Arbeiten an einer Umstellung der EDV-technischen Basis für die Haushaltsveranschlagung. Eine Entscheidung für ein neues Haushaltssystem soll mit dem Haushaltsplan 2014/2015 gefällt werden. 5. Hält die Landesregierung die Einführung eines Subventionsberichts, wie er auch von anderen Bundesländern und der Bundesregierung vorgelegt wird, für ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Transparenz, sowie der Analyse- und Steuerungs-fähigkeit? a) Mit welcher Begründung kommt die Landesregierung zu dieser Einschätzung? b) Plant die Landesregierung einen eigenen Subventionsbericht vorzulegen? c) Wenn ja, wann soll dieser vorgelegt werden? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung veröffentlicht seit 2003 im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung eine Übersicht aller veranschlagten Subventionen. Dabei orientiert sich die Landesregierung an der Klassifizierung der Subventionen beim Bund. Eine darüber hinausgehende Berichterstattung wird von der Landesregierung nicht angestrebt. Eine Verbesserung von Steuerungs- und Analysemöglichkeiten wird beim Subventionsbericht nicht gesehen.