Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1395 6. Wahlperiode 17.12.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Ämterbereisungen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei den in der Kleinen Anfrage angesprochenen, landläufig als „Ämterbereisungen“ bezeichneten Veranstaltungen handelt es sich um Dienstbesprechungen der obersten und unteren Rechtsaufsichtsbehörden mit den Gemeinden des kreisangehörigen Raumes. Diese haben primär nicht die Ämterstruktur, sondern die gemeindliche Struktur innerhalb der einzelnen Ämter im Fokus. Ziel der Bereisungen ist es, den Verantwortungsträgern vor Ort in einem offenen Dialog die finanziellen und demographischen Rahmenbedingungen darzustellen, denen die kommunale Selbstverwaltung künftig Rechnung zu tragen hat, und sich über Überlegungen zu freiwilligen Strukturveränderungen und Ansätze kommunaler Zusammenarbeit der gemeindlichen Ebene auszutauschen. 1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Forderungen der kommunalen Landesverbände, eine „verbindliche Terminkette“ (Städte- und Gemeindetag) bzw. „Verfahrensschritte“ (Landkreistag) zur Neuorganisation der gemeindlichen Ebene festzu- legen und wann und wie gedenkt die Landesregierung, diesen aus Sicht der Betroffenen nicht unberechtigten Forderungen ggf. zu ent- sprechen? Die Festlegung einzelner Verfahrensschritte eines Reformprozesses, an dessen Ende im Jahr 2019 in den neuen Strukturen gewählt werden soll, erfolgt im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden. Drucksache 6/1395 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Da gegenwärtig noch nicht absehbar ist, zu welchen Fragen, die Relevanz für die Leitbild- konzeption haben könnten, es gegebenenfalls noch externer Untersuchungen bedarf, ist ein detaillierter Zeitplan heute, fast sieben Jahre vor Abschluss des Prozesses, noch nicht möglich. Nach Auswertung der Erkenntnisse der ersten Ämterbereisungen zu Beginn des nächsten Jahres wird das Innenministerium einen Zeitplan im Dialog mit den kommunalen Landesver- bänden entwickeln. 2. Wie wurden bisherige und wie werden die weiteren Ämterbereisungen vor- und nachbereitet und welche Rolle kam bzw. kommt hierbei neben der Landesregierung a) den Ämtern und amtsangehörigen Gemeinden, b) den entsprechenden Landkreisen und c) den kommunalen Landesverbänden im Einzelnen zu? Zur inhaltlichen Vorbereitung werden die relevanten Daten von der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde unter Beteiligung des jeweiligen Amtes zugearbeitet. Zudem wird seitens des Ministeriums für Inneres und Sport eine Bewertung aus struktureller und haushaltsrechtlicher Sicht vorgenommen. Die aus beiden Bestandteilen erstellten Unterlagen werden den Teilnehmern rechtzeitig vor dem Termin übersandt. Im Zuge der Nachbereitung werden die vor Ort gewonnenen Erkenntnisse intern ausgewertet und, soweit geboten, zur Grundlage einer weiteren aufsichtsbehördlichen Beratung gemacht. In Anbetracht des in den Vorbemerkungen dargestellten primären Ziels der Bereisungen erfolgt keine Nachbereitung unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände. 3. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür bzw. dagegen, für den Prozess der Ämterbereisung sowie die damit verbun- denen Diskussionen den örtlich zuständigen Mitgliedern des Land- tages (z. B. durch Terminbekanntgabe oder offizielle Einladungen) eine Mitwirkung zu ermöglichen und somit auch deren kommunal- politischen Sachverstand im Interesse einer weiteren Effektivierung dieses Dialoges zu nutzen? In Anbetracht des in den Vorbemerkungen dargestellten Rechtscharakters der Bereisungen als - in den Bereich der Exekutive fallende - Dienstbesprechungen wird von einer Einbeziehung von Mitgliedern des Landtags abgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1395 3 4. Inwieweit stehen die Ämterbereisungen in Zusammenhang mit ande- ren Maßnahmen der Landesregierung bzw. beeinflussen diese, etwa Auftragsformulierung zum Finanzausgleichsgutachten, zu den Stadt- Umland-(Finanz-) Beziehungen, der weiteren Umsetzung der Landes- kreisneuordnung (insbesondere §§ 88 Abs. 2 Satz 1, 167 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassung M-V) u. a. m. (bitte im Einzelnen begründen)? In Anbetracht des in den Vorbemerkungen dargestellten primären Ziels der Bereisungen besteht kein derartiger Zusammenhang. 5. Gibt es nach den bisherigen Amtsbereisungen Anzeichen für die Landesregierung, wonach der Umfang der von den amtsangehörigen Gemeinden dem Amt übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben (poli- tisch oder juristisch) dafür spricht, Amtsausschüsse künftig direkt zu wählen und wurde das von der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ neben Amt und amtsfreier Gemeinde für Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagene Modell der „Verbandsgemeinde “ in den bisherigen Diskussionsrunden thematisiert oder gar favorisiert? Nein. In Anbetracht des in den Vorbemerkungen dargestellten primären Ziels der Bereisungen finden aber auch keine Erörterungen statt, in deren Rahmen sich derartige Anzeichen herauskristallisieren könnten.