Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1396 6. Wahlperiode 18.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Bundesinitiative Frühe Hilfen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viel Geld steht dem Land Mecklenburg-Vorpommern nach heutigen Erkenntnissen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 aus der Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen im ersten Förder- zeitraum vom 01.07.2012 bis 30.06.2014 zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Mecklenburg-Vorpommern erhält nach derzeitigen Erkenntnissen in den Jahren 2012 bis 2014 folgende Zuwendungen aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“: Mecklenburg-Vorpommern Zuweisung im Förderzeitraum in Euro 2012 2013 2014 Landeskoordination 120.000 120.000 60.000 Mittel zur Weiterleitung an die Kreise 613.136 898.261 519.822 Summe der Zuweisungen 733.136 1.018.261 579.822 Drucksache 6/1396 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist die Inanspruchnahme dieser Mittel seit dem 01.07.2012 und mit welchem Mittelabfluss wird bis zum 31.12.2012 gerechnet (bitte Anzahl der Familien, Anzahl der Hebammen sowie die absolute Summe und der durchschnittlichen Summe je Fall)? Die Inanspruchnahme der Mittel der Landkreise und kreisfreien Städte beziffert sich bisher für das Jahr 2012 auf rund 110.000 Euro. Die vier Landkreise Rostock, Nordwestmecklen- burg, Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Rügen haben noch keinen Antrag auf Förderung gestellt. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Bundesinitiative vorrangig für den Aus- und Aufbau sowie die Weiterentwicklung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen eingesetzt. Zusätzlich erfolgt eine Förderung von Familienhebammen über das Landesprogramm. 3. Sollte von einem Mittelabfluss unter der zur Verfügung stehenden Summe gerechnet werden, welche Gründe führen zu dem schlechten Mittelabfluss? Erst mit Beschlussfassung des Bundeskabinetts am 27. Juni 2012 konnte eine anschließende Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch die Länder im Juli/August desselben Jahres erfolgen. Damit wurden die Grundlagen für die Ausgestaltung des weiteren Verfahrens geschaffen. Danach mussten auf kommunaler Ebene und auf Landesebene die inhaltlichen, organisatorischen und haushaltstechnischen Erfordernisse untersetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Höhe des Mittelabflusses im Jahr 2012 als positiv zu bewerten. 4. Ab wann fließen die Fördermittel des Bundes aufgrund der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke früher Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015“? Für das Jahr 2012 wurden die in Rede stehenden Bundesmittel mit Datum vom 21. November 2012 vom Bund zur Verfügung gestellt. 5. Ab wann und in welcher Art und Weise ist die Verteilung der Mittel über die Landeskoordinierungsstelle sichergestellt? Die Landkreise und kreisfreien Städte (Erstempfänger) erhalten auf Antrag eine Summe als jährliches Kontingent, in dessen Rahmen Zuwendungen an die Maßnahmenträger gewährt werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 3 Die Höhe des Kontingents richtet sich zur Hälfte nach der Anzahl der Personen unter drei Jahren, die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte leben und zur Hälfte nach der Anzahl der Personen unter drei Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte leben. Maßgeblich sind die Angaben des Statistischen Amtes M-V des vorvergangenen Jahres. Die Bewilligungsbehörde unterrichtet die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils zum 1. November eines Jahres für das Folgejahr über das zur Verfügung stehende Kontingent. Die Benachrichtigung im Jahr 2012 erfolgte im September. Im Übrigen sind die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mittel zu berücksichtigen. 6. Wie hoch ist der Anteil der Koordinierungskosten des Landes nach Artikel 5 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung (Tabelle II) absolut und prozentual auf die abgerufene Summe? Der Anteil der Koordinierungskosten kann zum jetzigen Zeitpunkt nur in Bezug auf die zur Verfügung stehende Gesamtsumme für Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen werden. Jahre Gesamtzuweisung in Euro Koordinierungskosten des Landes Absolut (in Euro) prozentual 2012 733.136 120.000 16,4 2013 1.018.261 120.000 11,8 2014 1.159.645 120.000 10,3 2015 1.159.645 120.000 10,3 7. Wie setzen sich die Koordinierungskosten zusammen? Die Koordinierungskosten setzen sich aus Personal- und Sachkosten zusammen. Die Landeskoordinierungsstelle hat insbesondere die Aufgabe, die Kommunen zu beraten, die zu fördernden Angebote abzustimmen und die Bundeskoordinierungsstelle zu unterstützen.