Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/142 6. Wahlperiode 20.12.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulpflichtige Kinder im zentralen Aufnahmelager und in der Landesgemeinschaftsunterkunft Horst in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche leben derzeit im zentralen Aufnahmelager und in der Landesgemeinschaftsunterkunft in Horst (bitte die Gesamtzahl angeben)? Am 01.12.2011 waren von den Mecklenburg-Vorpommern zugewiesenen Asylbewerbern insgesamt 22 schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren in der Aufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf-Horst gemeldet. In der Landesgemeinschaftsunterkunft war kein schulpflichtiges Kind gemeldet. 2. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter besuchen eine allgemeinbildende Schule in MecklenburgVorpommern (bitte nach Altersgruppen und Geschlecht getrennt angeben) a) unter 10 Jahre? b) im Alter von 10 bis 14 Jahre? c) im Alter von 15 bis 18 Jahre? Schulpflichtige Kinder werden mit ihren Eltern, nachdem diese einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben, kurzfristig einer Kommune des Landes zugewiesen, damit die Kinder dort beschult werden können. Daher besucht keines der in Frage 1 genannten Kinder eine allgemeinbildende Schule. Drucksache 6/142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen ist die Drei-Monats-Frist der Unterbringung in der zentralen Aufnahmeunterkunft überschritten? Bei keinem Kind und Jugendlichen wurde die Drei-Monats-Frist überschritten. 4. Um welche Zeiträume wurde die Frist von drei Monaten bis zum 30.11.2011 bei jedem einzelnen Kind/jedem Jugendlichen überschritten (bitte die konkrete Anzahl nach Alter und Geschlecht angeben )? 5. Welche allgemeinbildende Schule besuchen Kinder und Jugendliche, bei denen die Drei-Monats-Frist überschritten ist, im Land Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Schularten getrennt und jeweils die Anzahl der Kinder und Jugendlichen angeben)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Stand, und welche Maßnahmen hat oder beabsichtigt sie einzuleiten? Die in Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtigen Kinder werden unmittelbar nach der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf die Kommunen des Landes verteilt, damit sie dort der Schulpflicht genügen können. Änderungen hierzu sind nicht beabsichtigt.