Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1427 6. Wahlperiode 02.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Aktivitäten gegen eine Demonstration der „Jungen Nationaldemokraten“ am 20. Oktober 2012 in Wismar und ANTWORT der Landesregierung 1. Von wie vielen Gegendemonstranten wurden die Personalien aufge- nommen und in wie vielen dieser Fälle a) wird die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegenwärtig geprüft? b) wurde bereits ein solches eröffnet und c) wurde hiervon abgesehen? Die Fragen 1 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden von 155 Gegendemonstranten die Personalien festgestellt. Gegen 150 Personen wurden insgesamt 12 Strafverfahren und gegen 5 Personen vier Ordnungswidrigkeits- verfahren eingeleitet. Drucksache 6/1427 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Bezüglich welcher Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten im Einzelnen werden bisher Ermittlungsverfahren geführt? Strafrechtliche Ermittlungen werden zur Aufklärung folgender Delikte geführt: - Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch (StGB), - Verstoß gegen die §§ 21 ff Versammlungsgesetz in Verbindung mit Nötigung gemäß § 240 StGB, - Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, - Gefangenenbefreiung gemäß § 120 StGB, - Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB, - Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gemäß § 305a StGB. Darüber hinaus werden Ermittlungen wegen der Begehung von Ordnungswidrigkeiten nach dem - Sprengstoffgesetz, - Versammlungsgesetz, - Ordnungswidrigkeitengesetz geführt. 3. Welche über das Ermittlungsverfahren hinausreichenden erkennungs- dienstlichen Maßnahmen wurden bisher gegenüber wie vielen Personen angeordnet und in welcher Form wurde auf das Wider- spruchsrecht gegen diese Maßnahmen hingewiesen? Gemäß § 81 b, 2. Alternative der Strafprozessordnung wurden gegenüber 150 Personen erkennungsdienstliche Maßnahmen angeordnet. Auf das Widerspruchsrecht wurden alle Personen durch die handelnden Polizeibeamten hingewiesen. 4. Wie viele einschlägig Vorbestrafte befanden sich unter den in Frage 1 genannten Personen? Hierzu liegt kein aufbereitetes Datenmaterial vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1427 3 5. Wie viele Gegendemonstranten haben bisher Widerspruch gegen die betreffenden Maßnahmen mit welchem Ergebnis eingelegt? Bislang haben fünf Personen gegen die angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen Widerspruch eingelegt. Ergebnisse im Hinblick auf die Prüfung der Widersprüche liegen noch nicht vor.