Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1429 6. Wahlperiode 03.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Wechsel der Trägerschaft für die Produktionsschule im Landkreis Vorpommern-Rügen und ANTWORT der Landesregierung Der bisherige Träger der Produktionsschule in Barth hat in einem Schreiben vom 24. September 2012 gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg- Vorpommern angezeigt, die Trägerschaft der Produktionsschule im Landkreis zu beenden. Gleichzeitig wurde durch die Landesregierung die Errichtung einer Produktionsschule in der Hansestadt Stralsund angekündigt. 1. In welchem Zeitraum wurde das Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer Produktionsschule in Stralsund oder einem anderen Standort im Landkreis Vorpommern-Rügen durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg- Vorpommern durchgeführt? Das Interessenbekundungsverfahren wurde im Zeitraum vom 25. September 2012 bis zum 4. Oktober 2012 durchgeführt. Drucksache 6/1429 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Auf welcher konzeptionellen oder welcher anderen Rechts- oder Beschlusslage der Landesregierung erfolgt die Verlagerung der Produktionsschule von Barth nach Stralsund? Die Standortverlagerung wurde bereits im zweiten Quartal 2011 geplant und mit allen relevanten Partnern im Landkreis, der Hansestadt Stralsund sowie mit der Bundesagentur für Arbeit beraten. Die Verlagerung wurde einerseits notwendig, weil die Erreichbarkeit der Produktionsschule in Barth für infrage kommende benachteiligte junge Menschen in den letzten Jahren schwieriger wurde und dies zu einer Verringerung der Teilnehmer und zu einem Anstieg der Fahrtkosten führte. So ist die durchschnittliche monatliche Teilnehmer- anzahl von 52 Produktionsschülern im Jahr 2009 auf 32 Produktionsschüler im Jahr 2011 zurückgegangen. Andererseits ist nur in der Hansestadt Stralsund eine notwendige Kooperation mit der beruflichen Schule im Bereich der Sonderpädagogik gegeben. 3. In welcher Verantwortung sieht sich die Landesregierung bei der Schließung der Produktionsschule in Barth? a) Welche Gründe sieht die Landesregierung für den Antrag des Trägers der Produktionsschule in Barth und die daraus folgende Schließung der Produktionsschule am Standort Barth? b) Inwieweit beteiligt sich das Land an den Kosten der Schließung bzw. der Abwicklung der Produktionsschule in Barth? c) Womit begründet die Landesregierung eine Nichtbeteiligung an den Kosten der Schließung bzw. der Abwicklung der Produktions- schule in Barth? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der bisherige Träger der Produktionsschule Barth hat mit einem Schreiben vom 24. September 2012 ohne Angabe näherer Hintergründe angekündigt, das Landesmodell- projekt „Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ nicht über das Jahr 2012 hinaus fortzuführen. Der Ausstieg des Trägers aus dem Landesprogramm steht mit der Schließung des Standortes in Barth in keinem Zusammenhang. Der Standortwechsel wurde bereits im zweiten Quartal 2011 vorberaten und im vierten Quartal 2011 konkret vor Ort unter anderem mit dem bisherigen Träger der Einrichtung abgestimmt. Bis zur Mitteilung zur Beendigung der Trägerschaft wurde davon ausgegangen, dass der bisherige Träger die Produktionsschule am neuen Standort weiter betreibt. Der Träger hat in seinem Schreiben weiterhin mitgeteilt, dass er seine betrieblichen Aufgaben, einschließlich des Umzugs der Produktionsschule Barth in die Hansestadt Stralsund, bis 31. Dezember 2012 erfüllen und verantwortlich wahrnehmen wird. Der bisherige Träger wird seitens der Landesregierung nicht mit der Übernahme von zusätzlichen Umzugskosten unterstützt. Die notwendigen Umzugsaufwendungen wurden größtenteils im Rahmen der gewährten Förderung, beziehungsweise durch Eigenengagement der Fachkräfte und der Teilnehmer, geleistet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1429 3 4. Welche Träger waren in das beschränkte Interessenbekundungs- verfahren durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingebunden? Am Interessenbekundungsverfahren sind alle Träger beteiligt worden, die in Mecklenburg- Vorpommern Träger einer oder mehrerer Produktionsschulen sind. 5. Aus welchen Gründen wurde das Interessenbekundungsverfahren als ein beschränktes Verfahren durchgeführt? Die Landesregierung hat in den letzten acht Jahren im Rahmen des Landesprogramms „Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ viele Investitionen, Maßnahmen und Fortbildungen für Produktionsschulen und ihre Fachkräfte durchgeführt und unterstützt. Hierdurch konnten sich in diesen Bildungseinrichtungen eine hohe Fachlichkeit und Alleinstellungsmerkmale entwickeln. Die Trägerschaft einer Produktionsschule nach den Fördergrundsätzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist eine besondere Aufgabe auf der Grundlage spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Befähigungen, die nicht ohne Weiteres von anderen Trägern beruflicher Fort- und Weiterbildung wahrgenommen werden kann. 6. Welche Träger haben im Rahmen dieses Verfahren ihr Interesse bekundet? Am Interessenbekundungsverfahren haben sich das Christliche Jugenddorfwerk (CJD) und der Jugendförderverein Parchim/Lübz e. V. beteiligt. Letzterer hat sein Interesse an der Über- nahme jedoch noch im Rahmen des Verfahrens zurückgezogen. 7. Aufgrund welcher Kriterien wurde seitens des Ministeriums entschieden, die Bewerbung um die Trägerschaft durch das CJD Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen? Das Christliche Jugenddorfwerk betreibt deutschlandweit mehrere Produktionsschulen, allein in Mecklenburg-Vorpommern drei entsprechende Einrichtungen. Der Träger verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Bereich und ist bereits im gleichen Landkreis mit einer kleinen produktionsschulähnlichen Einrichtung aktiv. Seitens des Landkreises und der Landesregierung genießt dieser Träger ein großes Vertrauen und seine Fachlichkeit in der Jugendberufshilfe wird vor Ort geschätzt. Drucksache 6/1429 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Aus welchen Gründen wurde seitens des Ministeriums entschieden, das Angebot anderer Bewerberinnen/Bewerber nicht anzunehmen (bitte einzeln nach Trägern darstellen)? Siehe Antwort zu Frage 3. Der Jugendförderverein Parchim/Lübz e. V. als ursprünglich zweiter Bewerber hat seine Interessenbekundung noch im Rahmen des Verfahrens zurückgezogen. 9. Welche Errichtungskosten entstehen für die neue Produktionsschule in Stralsund? a) In welcher Höhe (absolut und prozentual) beteiligt sich das Land an den Gesamtkosten der Errichtung der Produktionsschule? b) Eigenanteile in welcher Höhe (absolut und prozentual) an den Gesamtkosten des Produktionsschulbetriebes soll der Träger in den ersten drei Jahren pro Jahr aufbringen? c) Anteile in welcher Höhe (absolut und prozentual) an den Gesamt- kosten des Produktionsschulbetriebes sollen welche Dritte in den ersten drei Jahren pro Jahr aufbringen? Der Umfang der Errichtungskosten für den Standort Stralsund ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu a) Die Landesregierung unterstützt mit keinen zusätzlichen Mitteln den Umzug oder die Neuan- siedlung der Produktionsschule in der Hansestadt Stralsund. Der bisherige Träger, beziehungsweise der neue Träger, verhandelten eigenständig mit dem Schulträger über die Teilsanierung des zur Verfügung gestellten Schulgebäudes auf dem Stralsunder Dänholm. Zu b) Die Produktionsschule selbst soll sich mit Einnahmen aus der Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen in Höhe von 30.000 Euro bis 50.000 Euro pro Jahr je nach Größe und Branchenvielfalt an der Finanzierung beteiligen, dies entspricht circa 5 bis 8 Prozent der Gesamtkosten. Dieser Eigenanteil verringert die Höhe der Landesförderung. Eine beschiedene Festlegung für die Produktionsschule Stralsund für die nächsten 3 Jahre gibt es derzeit noch nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1429 5 Zu c) Im Jahr 2013 ist eine örtliche Mitfinanzierung in Höhe von mindestens 40 Prozent erforder- lich, die durch: - die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, - die Agentur für Arbeit durch den bedarfsgerechten Einkauf von Plätzen nach dem Fach- konzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro), - die Jobcenter durch den bedarfsgerechten Einkauf von Plätzen zur Aktivierung nach dem Fachkonzept § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), - kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie durch den Träger und Dritte zu erbringen ist. Absolute Zahlen liegen derzeit in einer bescheidfähigen Fassung noch nicht vor. Für die Jahre 2014 und 2015 gibt es derzeit noch keine Festlegungen über die Höhe der zu erbringenden Mitfinanzierungsanteile.