Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1431 6. Wahlperiode 03.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Vorkommnisse in der Silvesternacht 2008/2009 auf dem Doberaner Platz und ANTWORT der Landesregierung Wie lokale Medien seinerzeit berichteten, kam es in der Silvesternacht 2008/2009 auf dem Doberaner Platz in der Rostocker Kröpeliner-Tor- Vorstadt zu Ausschreitungen ultralinker Gewalttäter. Aus einer Gruppe von etwa 50 überwiegend vermummten Personen wurden demnach Zivil- beamte der Polizei angegriffen. Elf Personen konnten festgenommen werden. Gegen sie wurden, wie der Oberstaatsanwalt erklärte, Ermitt- lungen wegen schweren Landfriedensbruchs angestrengt. Zu welchen konkreten Ergebnissen führten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs? Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in der Silvesternacht 2008/2009 auf dem Doberaner Platz in Rostock führte die Staatsanwaltschaft Rostock Ermittlungen gegen elf links orientierte Personen aus dem Umfeld der Rostocker Sportgewalt wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, zum Teil in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Gegen vier Beschuldigte wurden die Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Gegen zwei weitere Beschuldigte erfolgten wegen geringer Schuld Verfahrenseinstellungen auf Grundlage von § 45 Absatz 1 des Jugend- gerichtsgesetzes (JGG) und § 153 Absatz 1 StPO. Die übrigen Verfahren wurden durch Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung von Strafbefehlen abgeschlossen. In diesen Verfahren verhängte das Amtsgericht Rostock gegen zwei Angeklagte Freiheitsstrafen von acht Monaten beziehungsweise einem Jahr, deren Vollstreckungen jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie gegen einen Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 20 €. Einem Angeklagten wurde durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Rostock neben einer Verwarnung eine Arbeits- und Geldauflage erteilt. Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren durch den Jugendrichter bei dem Amtsgericht Rostock gegen eine Arbeits- und Geldauflage gemäß § 47 JGG eingestellt.