Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1433 6. Wahlperiode 02.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - November 2012 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den Monat November 2012 polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftat- bestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat November 2012 wurden 10 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Brandstiftung gemäß § 306 StGB Am 03.11.2012 wurden in 18059 Papendorf durch unbekannte Tatverdächtige mittels unkonventioneller Brandvorrichtungen (PET-Flaschen mit Brandbeschleuniger und Kleb- stofftuben) zwei vor dem Wohnhaus abgestellte Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt. 2. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) gemäß § 27 VersG Am 05.11.2012 wurde in 18439 Stralsund, Alter Markt, im Rahmen einer Kundgebung die Vermummung eines bekannten Tatverdächtigen festgestellt. Des Weiteren führte er eine Schutzwaffe (Mundschutz) mit sich. 3. Bedrohung gemäß § 241 StGB Am 06.11.2012 wurde in 17309 Viereck durch unbekannte Tatverdächtige ein Gemeinde- vertreter der NPD bedroht, indem sie einen Zettel mit der Aufschrift „NAZI TOT BIST DU“ in seinen Briefkasten einwarfen. Drucksache 6/1433 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 08.11.2012 wurden in 18209 Bad Doberan, Beethovenstraße 1, durch unbekannte Tatverdächtige die Schriftzüge „Antifazone DBR“, „We’ll never forget 9.11 Nazis boxen“ und „Nazis aufs Maul“ an die Fassade der städtischen Realschule mittels schwarzer Farbe gesprüht. 5. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 VersG Am 09.11.2012 wurden in 17438 Wolgast in dem von Teilnehmern gegen eine Demon- stration der NPD genutzten Bus drei Reizstoffsprühgeräte sichergestellt. Die Reizstoff- sprühgeräte konnten keiner Person zugeordnet werden. 6. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 09.11.2012 wurde in 17438 Wolgast, Chausseestraße, aus Richtung Friedhof durch unbekannte Tatverdächtige ein Blumentopf auf Teilnehmer einer NPD-Demonstration geworfen. Dabei wurde ein Demonstrant am linken Knie getroffen. 7. Raub gemäß § 249 StGB Am 09.11.2012 wurde in 17438 Wolgast ein Geschädigter, der sich auf dem Heimweg nach einer NPD-Demonstration befand, von bekannten Tatverdächtigen angegriffen. Er erhielt einen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte und ihm wurde ein schwarzer Pullover mit der Aufschrift „HASTA LA VISTA ANTIFASCHISTA“ weggenommen. 8. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 09.11.2012 wurden in 17438 Wolgast, Chausseestraße, Teilnehmer einer NPD- Demonstration durch unbekannte Tatverdächtige verfolgt, beschimpft und mit Glas- flaschen beworfen. 9. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 VersG Am 09.11.2012 wurde in 17438 Wolgast bei einem bekannten Tatverdächtigen auf dem Weg zu einer Demonstration gegen einen NPD-Aufzug bei der Kontrolle durch Polizei- vollzugsbeamte in seinem Rucksack ein Fahrradhelm festgestellt. 10. Nötigung gemäß § 240 StGB Am 16.11.2012 wurde in 17489 Greifswald durch einen bekannten Tatverdächtigen mit seinem Pkw die Lange Straße befahren. Dabei drängte er einen Fahrradfahrer an den Bordstein und zeigte ihm den Mittelfinger.