Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1434 6. Wahlperiode 18.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Landesforschung zu landwirtschaftlichen Fragen und zu Fragen der Entwicklung der ländlichen Räume und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen tätig, die sich mit Themen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume befassen. Die Fragestellung wird dahingehend verstanden, dass nach Forschungsbereichen gefragt wird, auf die die Landesregierung durch die Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Finanzierung von Forschungsprojekten unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Antworten zu den Fragen 7 bis 10 beziehen sich somit nur auf die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA). 1. Welchen Forschungsbedarf zu Themen der landwirtschaftlichen Produktion und der damit verbundenen Umweltthemen sieht die Landesregierung gegenwärtig und bis 2020 und womit ist dieser begründet? Die Landesregierung sieht Forschungsbedarf zu Themen der landwirtschaftlichen Produktion und damit verbundenen Umweltthemen insbesondere in folgenden Bereichen: - Nachhaltige Landwirtschaft, - Nachwachsende Rohstoffe, - Verfahrensoptimierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in den verschiedenen Produktionszweigen, Drucksache 6/1434 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Ökologischer Landbau, - Gartenbau, - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, - Feststellung von exakten, belastbaren Emissionswerten aus der Landwirtschaft. Der Forschungsbedarf begründet sich aus der Notwendigkeit heraus, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten und damit die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion noch besser miteinander in Einklang zu bringen. 2. Welche Prioritäten will die Landesregierung dabei setzen und wie werden diese begründet? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welchen Forschungsbedarf zur Entwicklung der ländlichen Räume sieht die Landesregierung gegenwärtig und bis 2020 und womit ist dieser begründet? Die Landesregierung sieht insbesondere Forschungsbedarf in Bezug auf die Rahmen- bedingungen und Faktoren, die eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume hemmen oder begünstigen. Ebenso geht es im Lichte der wachsenden ökologischen Herausforderungen und des demografischen Wandels um die wissenschaftliche Beurteilung und Mobilisierung von Potenzialen ländlicher Räume sowie neue Formen und Intensitäten der Landnutzung. Insbesondere das Johann Heinrich von Thünen-Institut für ländliche Räume in Braunschweig koordiniert die Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet und bezieht die Länder bei Projekten, Studien und in Workshops regelmäßig ein. Das Land vergibt und unterstützt darüber hinaus themenbezogene Studien sowie Projekte zur ländlichen Entwicklung, wie zum Beispiel: 2007 „Daseinsvorsorge im peripheren ländlichen Raum - am Beispiel der Gemeinde Galenbeck“, Universität Rostock 2009 „Wohnortnahe Grundversorgung und Bürgerpartizipation - ein Praxisbeispiel aus Mecklenburg -Vorpommern“, Universität Rostock seit 2009 „RESI - Regionale Entwicklungs- und Stabilisierungsinitiative“ im Landkreis VorpommernGreifswald als Folgeprojekt des Bundesmodellvorhabens „Region schafft Zukunft“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschule Neubrandenburg Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1434 3 2012 - 2014 LEADER-Projekt „DemografieJetzt“ im Landkreis Ludwigslust-Parchim, Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat überdies in Zusammenarbeit mit der Universität Rostock im Jahr 2011 das Pilotprojekt „Schule der Landentwicklung“ ins Leben gerufen. Im Rahmen einer Seminar- und Workshop-Reihe sollen Bürger, Kommunalpolitiker, Akteure und Experten aus den ländlichen Regionen und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns zusammengeführt werden. Ziel ist es, engagierte Bürgerinnen und Bürger über die Notwendigkeit und Chancen gemeinsamer Entwicklungs- arbeit zu informieren, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu überführen sowie Hilfe und Anregungen für die Umsetzung von Projekten zu geben. 4. Welche Forschungsthemen werden derzeit mit welchem Zeithorizont durch die Landesforschung und andere Institutionen im Lande in Bezug auf die Fragen 1 und 2 bearbeitet (bitte auflisten)? Die aktuellen Forschungsschwerpunkte der Landesforschungsanstalt sind dem Jahresarbeits- plan 2012 im Internet unter http://www.landwirtschaft- mv.de/cms2/LFA_prod/LFA/content_downloads/Forschungskomplexe/JAP_2012_Kurz- fassung.pdf zu entnehmen. Darüber hinaus befassen sich zahlreiche weitere Forschungseinrichtungen und Institutionen im Land mit Themen der landwirtschaftlichen Produktion und der damit verbundenen Umweltthemen. Dazu zählen insbesondere - die Hochschule Neubrandenburg, - die Universität Rostock, - die Universität Greifswald, - das Leibnitz-Institut für Nutztierbiologie, - das Friedrich Loeffler Institut/Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, - das Julius Kühn Institut/Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen sowie - das Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung/IPK Teilsammlung Nord. Eine aktuelle Zusammenstellung der jeweiligen Forschungsthemen und des Zeithorizontes der Bearbeitung liegt der Landesregierung nicht vor. Drucksache 6/1434 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie koordiniert die Landesregierung die Agrarforschung im Lande und mit welchen Partnern bestehen Vereinbarungen zu welchen Themen (bitte auflisten)? Eine Koordinierung der Agrarforschung durch die Landesregierung erfolgt nicht, da dies nicht Aufgabe der Landesregierung ist. Sie befürwortet jedoch im Hinblick auf die Bedeutung der Agrarforschung ein enges Zusammenwirken von Grundlagen- und Anwendungsforschung, von Entwicklung und Überleitung der Forschungsergebnisse sowie von zukunftsorientierter Lehre. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1993 der Rat für Agrarwissenschaften (RAW) ins Leben gerufen, an dem sich auch die Landesregierung beteiligt. Dem RAW gehören der Dekan der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät, der Vorstand des Leibnitz- Institutes für Nutztierbiologie, der Dekan des Fachbereiches Agrarwirtschaft und Lebens- mittelwissenschaften der Hochschule Neubrandenburg und der Direktor der Landes- forschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern als ständige Mitglieder an. Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nehmen an den Sitzungen teil. Als ständige Gäste des Rates sind Vertreter des Friedrich-Loeffler-Institutes, des Vereins zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger Agrobiotechnologie M-V e. V und der BioCon Valley GmbH eingebunden. Darüber hinaus bestehen teilweise bilaterale Vereinbarungen. Die Landesforschungsanstalt organisiert die Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem Forschungs- institut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN), seit 2001 mit der Universität Rostock (gesonderte Kooperationsvereinbarung mit der Agrar- und Umweltwissenschaft- lichen Fakultät - AUF) und seit 2009 mit dem Institut für Mikrobiologie der Universität Greifswald auf vertraglicher Basis. Forschungsinhalte werden kurzfristig abgestimmt. Mit der AUF wurden Untersuchungen zur Biogasausbeute von Gräsermischungen durchgeführt sowie Fütterungsversuche beim Schwein. Mit dem FBN laufen momentan Aktivitäten im Bereich der Beschreibung der Fruchtbarkeit sowie zum Hitzestress von Milchkühen. Das Kompetenz- zentrum für Gemüsebau am Standort Gülzow wurde im Rahmen der Norddeutschen Kooperation innerhalb eines Netzwerkes von acht spezialisierten Kompetenzzentren in sechs beteiligten Bundesländern im Jahre 2004 etabliert. Im Jahr 2007 wurde eine Verwaltungsvereinbarung verabschiedet, in der die LFA, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und die Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB - AG Diffuse Nährstoffeinträge) der LMS (ehemals Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein, jetzt Agrarberatung Mecklenburg-Vorpommern) im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasser- rahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern zusammenarbeiten und Forschungsinhalte abstimmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1434 5 6. Welche Ergebnisse der Forschungskoordinierung im Agrarbereich und der Entwicklung der ländlichen Räume wurden bisher im Lande erreicht (bitte auflisten)? Die Ergebnisse der öffentlich finanzierten Forschungstätigkeit der Forschungseinrichtungen werden veröffentlicht und stehen allgemein zugänglich zur Verfügung, eine besondere Auswertung durch die Landesregierung in Bezug auf Ergebnisse der Forschungskoordinie- rung erfolgt nicht. Im Rahmen der Erfordernisse und Möglichkeiten analysiert die Landesregierung die von den verschiedenen Forschungseinrichtungen vorgelegten Ergebnisse und berücksichtigt diese in der politischen Rahmensetzung. Zu den Ergebnissen der Forschungskoordination gehört die enge Zusammenarbeit der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock mit dem Leibnitz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) sowie die Unterstützung der AUF durch die LFA und die Agrarberatung Mecklenburg-Vorpommern (ehemals LMS). 7. Welche Forschungsthemen bzw. -bereiche wurden seit 2006 in der Landesforschung eingestellt und welche Gründe gab es dafür? Im Jahre 2003 erfolgte eine externe Evaluierung der LFA, die die grundsätzliche Bedeutung der LFA für das Land und die Landesregierung unterstrich. Zur Umsetzung des Personal- konzeptes der Landesregierung wurde die LFA 2007 beauftragt, eine Aufgabenkritik durchzuführen, um die notwendigen Einsparungen im Personalbereich realisieren zu können. Dabei wurde darauf orientiert, Aufgaben aus der Bearbeitung auszugliedern, deren Ergebnisse auch extern und ohne besonderen standortspezifischen Bezug ermittelt werden konnten beziehungsweise die langfristig als nicht wertschöpfungsbestimmend für die Agrarwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern angesehen wurden. Das beinhaltete folgende Aufgaben: - Ausgliederung der Hoheitsaufgaben „Anerkennung von Saat- und Pflanzgut“, „Tierzucht und Tierzuchtanerkennung“ sowie „Augenstecklingsprüfung“, - Einstellung der Laboranalytik, - Forschung auf dem Gebiet der Schweine- und Geflügelproduktion (aber Aufrechterhaltung einer Fachkompetenz für den Bereich der Schweinehaltung), - Ökonomische Untersuchungen von Produktionsverfahren der Schweine- und Geflügelhaltung , - Veterinärmedizinische Versuchsbetreuung, - Kartoffelforschung, - Zuckerrübenforschung, - Bewirtschaftung der Versuchsstationen Tützpatz und Vipperow durch Dienstleister. Drucksache 6/1434 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Welche Forschungsvorhaben werden in der Landesforschung bis 2016 eingestellt und welche Gründe gibt es dafür? Die Forschung zu Themen der landwirtschaftlichen Produktion und damit verbundenen Umweltfragen sowie zur Entwicklung der ländlichen Räume wird auch langfristig von großer Bedeutung sein. Sie unterliegt dabei fortlaufend der Anpassung an die aktuellen gesellschaft- lichen Herausforderungen und Trends. Vor diesem Hintergrund können hierzu seitens der Landesregierung keine Angaben gemacht werden. 9. Welcher Kapazitätsabbau ist in welchen Instituten der Landes- forschung seit 2006 erfolgt und a) welcher Kapazitätsabbau ist in welchen Instituten der Landes- forschung bis 2016 vorgesehen? b) welche Themen werden dann nicht mehr bearbeitet? Im Folgenden wird die Stellenentwicklung der LFA (Soll) ohne Drittmittelstellen dargestellt: 2000 2007 2008 2009 2010 2011 Stellen (01.01.) 146 109 94 91 75 69 Stellenentwicklung in den Instituten der LFA: Institut 01.01.1992 01.01.2012 2020 Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft 80 27 Gartenbaukompetenz-zentrum - 12 Tierproduktion 39 13 Fischerei 13 10 Leitung/Verwaltung 8 7 GESAMT 140 69 66 Zu a) Die zur Umsetzung des Personalkonzepts 2010 bis 2020 notwendigen Einsparungen bei den Personalausgaben der LFA sollen durch Verzicht auf die Nachbesetzung von drei Stellen sowie durch Anpassung von Stellenwertigkeiten erreicht werden. Zu 9b) Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1434 7 10. Welche Forschungs-Kooperationen sind a) innerhalb des Landes, b) mit Einrichtungen in anderen Ländern, c) mit der Ressortforschung des Bundes aufgebaut worden bzw. sind geplant (bitte auflisten)? Zu a) Innerhalb des Landes bestehen Forschungskooperationen mit den Universitäten Rostock und Greifswald, dem FBN, dem LUNG sowie der LFB der LMS. Geplant sind Kooperationen mit der Hochschule Neubrandenburg. Zu b) Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen anderer Länder im Bereich der Forschung zu landwirtschaftlichen Fragestellungen basiert im Wesentlichen auf folgenden Kooperations- vereinbarungen: - Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter zur Absicherung und Weiterentwicklung des Sortenversuchswesens in Deutschland, - Gemeinsame Erklärung zur Regelung der verbindlichen Zusammenarbeit der Landesanstalten , - Kooperationsvereinbarung zwischen den Landesanstalten der Länder MecklenburgVorpommern , Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Bereich der Tierzucht und Tierhal- tung, - Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen mit Koordinierungsgruppen für Tierproduktion, Pflanzenproduktion und Ökonomie. Im Rahmen dieser Forschungskooperationen werden derzeit folgende Mehrländerprojekte bearbeitet: Mehrländerprojekt Beteiligung Laufzeit Öko-Buchführungsergebnisse Ostdeutsche Bundesländer BB, MV, SN, ST, TH seit 2003 Buchführungsergebnisse von Veredlungsbetrieben BB, MV, SN, ST, TH seit 2006 Buchführungsergebnisse spezialisierter Schafbetriebe BB, MV, SN, ST, TH seit 2006 Energiepflanzenanbausysteme – Biogas BB, BW, BY, MV, SN, ST, TH, NS, HE, NW seit 2005 Anbautechnik Sorghumhirsen BB, BY, MV, SN, ST, TH 2008 - 2013 Zu c) Keine.