Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1435 6. Wahlperiode 03.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Initiative Inklusion und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Handlungsfelder hat die Landesregierung für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen bestimmt? Die Landesregierung beachtet alle Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention als geltendes Recht. Zu ihrer Umsetzung hat sie unter Berücksichtigung der landesspezifischen Schwerpunkte im Entwurf eines Maßnahmeplans folgende Handlungsfelder vorgesehen: - Bewusstseinsbildung (Artikel 8) - Barrierefreiheit (Artikel 9) - Zugänglichkeit (Artikel 9) - Verkehr (Artikel 9) - Wohnen (Artikel 9 und 28) - Selbstbestimmung (Artikel 9, 28, 29 und 30) - Schutz der Persönlichkeit (Artikel 6 und 28) - Bildung (Artikel 24) - Gesundheit (Artikel 25 und 26) - Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27). Drucksache 6/1435 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung geplant, die die Integra- tionsfachdienste umsetzen sollen? Die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Verwirklichung des Rechts auf eine vollständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit den Ländern die Richtlinie Initiative Inklusion - Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom 9. September 2011 (eBAnz AT 110 2011 B1) mit folgenden Handlungsfeldern - Berufsorientierung - neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes - neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes erlassen. Die Integrationsfachdienste sind mit der Umsetzung des Handlungsfeldes gemäß Artikel 1 der Richtlinie Initiative Inklusion befasst. Eine Umsetzung der weiteren Handlungsfelder der Richtlinie Initiative Inklusion durch die Integrationsfachdienste ist nicht geplant. 3. Wie wird der Stand der Umsetzung kontrolliert? Die Richtlinie Initiative Inklusion sieht zur Kontrolle der Umsetzung der Handlungsfelder unter Vorgabe der strukturierten Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Berichtspflichten vor. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umsetzungsstand der Maß- nahmen? Die Landesregierung bewertet den Stand der getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie Initiative Inklusion unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände als gut. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1435 3 5. Welche Vereinbarungen sind bereits geschlossen? Zur Umsetzung des Handlungsfeldes Berufsorientierung gemäß Artikel 1 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Land Mecklen- burg-Vorpommern, vertreten durch die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie darüber hinaus vertreten durch den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung, eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. 6. Wie erklärt die Landesregierung, dass es nach der Übersicht über den Stand der Maßnahmen in den Bundesländern vom 28.09.2012 in Mecklenburg-Vorpommern keine Probleme gibt, das Land sich aber bei den getroffenen Vereinbarungen und der Umsetzung der Maß- nahmen erst in der Vorbereitungsphase befindet? Bei der in der Frage genannten Übersicht vom 28. September 2012 handelt es sich um eine informelle Zusammenstellung der Länderreferentinnen und -referenten, die mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im jeweiligen Land betraut sind. Nach den Vorgaben der Richtlinie Initiative Inklusion ist eine Kooperationsvereinbarung nur für die Umsetzung des Handlungsfeldes gemäß Artikel 1 vorgesehen. Der in der Richtlinie Initiative Inklusion definierte zeitliche Rahmen wird eingehalten. Aus diesem Grund sieht die Landesregierung eine sorgfältige Vorbereitung nicht als Problem an.