Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1437 6. Wahlperiode 10.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten und ANTWORT der Landesregierung Am Jahresende tritt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirt- schaft, Arbeit und Tourismus „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten“ (Wertgrenzenerlass) vom 7. Dezember 2010 außer Kraft. Die erhöhten Wertgrenzen wurde im Rahmen des Konjunk- turpaketes II im Januar 2009 eingeführt, um durch erleichterte Auftrags- vergabe schnell wirksam zu werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung rückblickend die durch die erhöhten Wertgrenzen ermöglichte schnellere und unkomplizierte Vergabe öffentlicher Aufträge? Die Regelung im Wertgrenzenerlass vom 7. Dezember 2010, die bereits im Wertgrenzenerlass vom 30. Januar 2009 enthalten war, hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. 2. Beabsichtigt die Landesregierung die derzeitig geltenden Wertgrenzen bei öffentlichen Auftragsvergaben beizubehalten oder welche anderen Wertgrenzen sollen ab dem kommenden Jahr gelten? Es ist beabsichtigt, die Wertgrenzen nach dem Erlass vom 7. Dezember 2010 vorerst beizubehalten.