Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1444 6. Wahlperiode 07.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Heranziehung von Jugendlichen zu Kosten der Heimunterbringung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfüllen die Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Demzufolge hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales als unzuständige Behörde keine Auskunfts-, Akteneinsichts-, Weisungs- oder Selbstvornahmerechte. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind Kostenträger der Unterbringung in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit. Die Ausgestaltung der Heranziehung zur Beteiligung an den Kosten findet auf der Grundlage der Regelungen des § 92 SGB VIII statt. Werden Kostenbeiträge erhoben, so stehen diese dem Kostenträger der Leistung zu. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern erfasst unter anderem im Rahmen der gesetzlichen Statistik Fallzahlen und die Gesamtausgaben für die stationäre Unterbringung von jungen Menschen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Diesbezüglich liegen aktuell Zahlen aus dem Jahr 2010 vor. Zeitnah wird die Veröffentlichung der statistischen Zahlen aus dem Jahr 2011 erwartet. Aktuellere Zahlen gibt es in den angefragten Zusammenhängen nicht. Die Einzelangaben der Kreise und kreisfreien Städte unterliegen der Geheimhaltungspflicht gemäß § 16 Bundes- statistikgesetz (BStatG). Drucksache 6/1444 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 16 Jahren sind zurzeit in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern untergebracht? Der Landesregierung liegen keine Daten zur Anzahl der Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, die zurzeit in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern untergebracht sind, vor. 2. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene im Alter ab 16 Jahren sind zurzeit in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern untergebracht? Der Landesregierung liegen keine Daten über die Anzahl der Jugendlichen ab einem Alter von 16 Jahren, die zurzeit in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern untergebracht sind, vor. 3. Wie viele davon erwirtschaften ein eigenes Einkommen? 4. Wie viele davon (bezogen auf Frage 3) erwirtschaften dieses Einkom- men im Rahmen einer Berufsausbildung? 5. Wie viele davon (bezogen auf Frage 3) erlangen dieses Einkommen neben einer schulischen Ausbildung? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 6. Wie viel Geld nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus der Heranziehung von stationär untergebrachten Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß § 91 ff. SGB VIII ein? Das Land ist nicht Träger von stationären und teilstationären Leistungen sowie vorläufigen Maßnahmen nach dem SGB VIII. Es ist auch nicht für die Heranziehung zu den Kosten nach § 91 ff. SGB VIII zuständig und hat demzufolge keine Einnahmen.