Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1446 6. Wahlperiode 09.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Gerichtsgebäude nach der Gerichtsstrukturreform und ANTWORT der Landesregierung 1. Hat der Vermieter des Amtsgerichtsgebäudes von Ribnitz-Damgarten bereits Angebote für eine Verlängerung des Mietvertrages für den Zeitraum nach Durchführung der geplanten Gerichtsstrukturreform gemacht? Wenn ja, wie sehen diese Angebote aus? Der Vermieter hat ein Angebot vorgelegt. Dieses sieht nach Ablauf des Mietvertrages eine Verringerung der Nettokaltmiete vor. 2. Hat der Vermieter des Amtsgerichtsgebäudes von Hagenow, Möllner Str. 51a, bereits Angebote für eine Verlängerung des Mietvertrages für den Zeitraum nach Durchführung der geplanten Gerichtsstruktur- reform gemacht? Wenn ja, wie sehen diese Angebote aus? Es liegt kein Angebot des Vermieters vor. Drucksache 6/1446 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Hat der Vermieter des Amtsgerichtsgebäudes von Bad Doberan bereits Angebote für eine Verlängerung des Mietvertrages für den Zeitraum nach Durchführung der geplanten Gerichtsstrukturreform gemacht? Wenn ja, wie sehen diese Angebote aus? Es liegt kein Angebot des Vermieters vor. 4. Wie hoch sind die jährlichen Bauunterhaltskosten für das Gebäude des Amtsgerichts Ueckermünde nach der beabsichtigten Schließung als Gerichtsstandort? 5. Wie hoch sind die jährlichen Bauunterhaltskosten für das Gebäude des Amtsgerichts Hagenow, Augustenstr. 8, nach der beabsichtigten Schließung als Gerichtsstandort? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Bei Leerstand von Liegenschaften erfolgt deren Sicherung durch Verschluss, dafür fallen keine Bauunterhaltskosten an. Eine weitergehende materielle Sicherung (Bauunterhalts- kosten) einer leerstehenden Liegenschaft ist von den konkreten Gegebenheiten abhängig und kann nicht im Voraus benannt werden.