Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1449 6. Wahlperiode 18.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Kindertageseinrich- tungen und in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Jahre 2007/2008 (siehe Drucksache 5/1229) zum Jahr 2012 entwickelt? a) Wie stellt sich die Altersstruktur der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar? b) Wie viele unbesetzte Stellen gab es zum 1. September 2012 in den Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und wie sind diese Nichtbesetzungen zu begründen? c) Wie viele Assistenzkräfte entsprechend § 11 Absatz 3 Kinder- tagesförderungsgesetz waren zum 1. September 2012 in Kinder- tageseinrichtungen im Land beschäftigt? (Bitte die Anzahl getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten und aufgeschlüsselt nach Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege in den Jahren 2008 bis 2012!) Drucksache 6/1449 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich der Qualifizierungsgrad des Personals in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2008 bis 2012 entwickelt? a) Wie hat sich die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte nach § 11 KiföG M-V entwickelt? b) Über welche Qualifikationen verfügen die übrigen Beschäftigten im Vergleich zum Jahr 2008? (Bitte die Anzahl getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten und aufgeschlüsselt nach Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege!) Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Auskunft über die Anzahl der in Kindertagesstätten Beschäftigten pädagogischen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter, deren Altersstruktur und Qualifikation zu den in den Fragestellungen angegebenen Zeitpunkten geben die Regionaldatenbank des Statistischen Amtes Mecklen- burg-Vorpommern unter folgender Internetadresse: http://sisonline.statistik.m- v.de/sachgebiete/statistiken/225_Kinder_und_Jugendhilfe sowie die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“. Darüber hinaus sowie über die Anzahl nicht besetzter Personalstellen in Kindertageseinrich- tungen zum Stichtag 1. September 2012 liegen der Landesregierung keine Daten vor. 3. Wie hat sich die Lohnstruktur der Beschäftigten in den Kindertages- einrichtungen in den Jahren 2008 bis 2012 entwickelt? a) Welche Tarife liegen der Lohnberechnung zugrunde? b) Wie viele und welche Einrichtungen zahlen gemäß oder in Anleh- nung an TvL? c) Wie viele und welche Einrichtungen zahlen nicht nach Tarif? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Trägerschaft, Krippe, Kindergarten und Hort!) Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Frage 3 keine Daten vor. Im Übrigen fällt die Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das schließt auch die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein, die ihnen nach § 18 Absatz 1 bis 6 des Kindertagesförderungs- gesetzes gewährten Landesmittel nur an solche Träger von Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten, die die Standards des Kindertagesförderungsgesetzes einhalten und sich an den jeweiligen tariflichen Bedingungen orientieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1449 3 Bei dem Ressortentwurf zum Vierten Änderungsgesetz des Kindertagesförderungsgesetzes wird bei der Berechnung der Personalkosten der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen zugrunde gelegt; das heißt durchschnittliche Personalkosten in Höhe von 32.485 Euro pro Erzieherin und Erzieher pro Jahr. 4. Wie hat sich die Lohnstruktur der Beschäftigten in der Kindertages- pflege in den Jahren 2008 bis 2012 entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Trägerschaft, Krippe, Kindergarten, Hort!) Die Tagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Regel selbständig tätig und somit nicht abhängig beschäftigt. Sie erhielten im Jahr 2012 nach Auskunft der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe monatlich eine durchschnittliche Förderung pro Kind in folgender Höhe: Landkreise/ kreisfreie Städte Krippe 0-3 ganztags Kita 3-Schuleintritt ganztags Hort ganztags Hansestadt Rostock 418,00 € 418,00 € x Schwerin 466,00 € 466,00 € 298,00 € Ludwigslust-Parchim 452,50 € 452,50 € 268,00 € Mecklenburgische Seenplatte 451,50 € 451,50 € 270,90 € Nordwestmecklenburg 490,00 € 380,00 € 271,00 € Rostock (Landkreis) 420,00 € 420,00 € 252,00 € Vorpommern- Greifswald 475,00 € 380,00 € 285,00 € Vorpommern-Rügen 417,30 € 417,30 € 252,00 € Durchschnitt 448,79 € 423,16 € 270,99 € Die Höhe der tatsächlichen monatlichen Förderung pro Kind kann dabei insbesondere in Abhängigkeit von der beruflichen Qualifikation der Tagespflegeperson variieren. Für die Jahre 2008 bis 2011 liegen der Landesregierung keine vollständigen Daten entsprechend der Fragestellung vor. 5. Wie viele pädagogische Fachkräfte und wie viele Assistenzkräfte waren in den Jahren 2008 bis 2012 in den Kindertageseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommern vollzeit- und wie viele teilzeitbeschäftigt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Trägerschaft, Krippe, Kindergarten, Hort!) Es wird auf die in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 genannten Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe verwiesen. Drucksache 6/1449 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche finanziellen Mehraufwände sind mit dem Absenken der Fach- kraft-Kind-Relation in den Kindertageseinrichtungen für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule von durchschnittlich 1:17 auf durchschnittlich 1:16 verbunden und wie viele zusätzliche pädagogische Fachkräfte sind dafür notwendig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren von 2013 bis 2020, Auswirkungen auf Landesmittel und Auswirkungen auf kommunale Mittel, Anzahl der Teilzeit-und Vollzeitstellen!) Für die Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses analog der Regelung des § 10 Absatz 4 und Absatz 5 Satz 4 des Kindertagesförderungsgesetzes von 1:17 auf 1:16 zum Schuljahresbeginn 2013/2014 sind im Jahr 2013 Landesmittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro und ab dem Jahr 2014 in Höhe von jährlich 8,86 Millionen Euro erforderlich. Die Kosten dienen der Finanzierung von insgesamt 270 Vollzeitstellen, die für die Verbesserung des Qualitätsstandards erforderlich sind. Die Kosten werden vollständig aus Landesmitteln aufgebracht. 7. Welche finanziellen Mehraufwände wären mit dem Absenken der Fachkraft-Kind-Relation in den Kindertageseinrichtungen (bezogen auf Frage 3) von durchschnittlich 1:17 auf 1:16 verbunden und wie viele zusätzliche pädagogische Fachkräfte wären dafür notwendig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren von 2013 bis 2020, Auswirkungen auf Landesmittel und Auswirkungen auf kommunale Mittel, Anzahl der Teilzeit-und Vollzeitstellen!) Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Wie viele Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern und wie viele der Kindertages- stätten befinden sich in kommunaler und wie viele in freier Träger- schaft? Es wird auf die in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 genannten Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1449 5 9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits wann eingeleitet bzw. plant die Landesregierung bis wann einzuleiten, um dem künf- tigen Fachkräftebedarf gerecht werden zu können? Die Landesregierung schreibt die Planungen der Ausbildungsplätze vor dem Hintergrund der beabsichtigten Veränderungen des Betreuungsschlüssels im Dialog mit den Fachverbänden und der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern bedarfsgerecht fort. Es ist bis März 2013 beabsichtigt, die Ausbildungsplatzplanung für die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern zu aktualisieren. Die Landesregierung hat mit Veränderungen in der Ausbildung auf die steigenden Anforderungen an die frühkindliche Bildung einerseits und den bundesweit wachsenden Fachkräftebedarf anderseits bereits reagiert. Mit dem Ausbildungsjahr 2010/2011 wurde mit der Verkürzung der Gesamtausbildungszeit von fünf Jahren auf vier Jahre begonnen. Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher als auch zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin und zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger ist danach wie folgt strukturiert: 1. Stufe: zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz, 2. Stufe: zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege (Verkür- zung von drei Jahren auf zwei Jahre). Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden über eine dreijährige Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher geführt. Das erste Jahr ist ein Vorbereitungsjahr auf die Fachschulausbildung, in dem diese Schülerinnen und Schüler nach Einstieg in das zweite Jahr an der Höheren Berufsfachschule den Abschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent erwerben. Damit können sie bereits als Assistenzkraft zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden oder sie führen die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen weiter. Zur bundesweiten Anerkennung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Mecklenburg- Vorpommern ist die Einhaltung der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Fachschulen notwendig. So ist es erforderlich, innerhalb der Sozialassistenzausbildung Teile der bisherigen dreijährigen Fachschulausbildung zu integrieren und stärker auf das Haupteinsatzgebiet der Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen auszurichten. Drucksache 6/1449 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Bezug nehmend auf die zentralen Aussagen des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) und der „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern" werden folgende Ausbildungsinhalte stärker als bisher berücksichtigt, insbesondere: - interkulturelle Erziehung, - sprachliche Förderung, - Gesundheitsprophylaxe und Bewegungserziehung, - Förderung der naturwissenschaftlichen Bildung, - Begabungsförderung, Musikalische Früherziehung und Medienerziehung. Der derzeitige Umgestaltungsprozess ist auf folgende Schwerpunkte gerichtet: Zum einen ist der Bildungsgang zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher so ausgerichtet, dass die Absolventinnen und Absolventen in den verschiedenen Arbeitsfeldern eingesetzt werden können, wie - in Kindertageseinrichtungen und Ganztagseinrichtungen, - bei Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe und - in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Zweiter Schwerpunkt ist die weitere Vernetzung der Lernorte Schule und Praxis. Die praktischen Anteile der Ausbildung finden zeitnah zum Theorieunterricht statt und schließen exemplarisch die Modulinhalte durch eine theoriegeleitete intensive Praxisbegeg- nung auf. Der dritte Schwerpunkt ist die Abstimmung mit den Hochschulen zur Anrechenbarkeit der Leistungen der Fachschule für Sozialpädagogik auf die Studiengänge an den Hochschulen. Die eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung ordnen sich in die aktuellen bundesweiten Abstimmungen ein.