Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Januar 2013 und vom 5. Februar 2013 (Fragen 9 und 10) beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1450 6. Wahlperiode 06.02.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Qualifizierungskurs Diagnostik, Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben sowie im Rechnen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Lehrkräfte wurden seit 2009 in Qualifizierungskursen „Diagnostik, Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben (Deutsch und Englisch) sowie im Rechnen“ in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet (bitte Anzahl der Teilnehmenden pro Kurs beziffern)? 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Lehrkräfte arbeiten als Diagnos- tiker (bitte auf die einzelnen Schulamtsbereiche aufgeschlüsselt ange- ben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds hat im Zeitraum von 2009 bis 2011 in jedem Schulamtsbereich eine Qualifizierung stattgefunden, an der insgesamt 45 Lehrkräfte teilgenommen haben: - Staatliches Schulamt Rostock: elf Lehrkräfte, davon keine Diagnostikerinnen beziehungs- weise Diagnostiker, - Staatliches Schulamt Schwerin: zwölf Lehrkräfte, davon keine Diagnostikerinnen beziehungsweise Diagnostiker, - Staatliches Schulamt Neubrandenburg: elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon eine Diagnostikerin beziehungsweise ein Diagnostiker, - Staatliches Schulamt Greifswald: elf Lehrkräfte, davon sechs Diagnostikerinnen beziehungsweise Diagnostiker. Drucksache 6/1450 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hoch ist die Anzahl der Anrechnungsstunden für die Tätigkeit dieser Lehrkräfte als Diagnostiker für die Bereiche Lesen, Recht- schreiben und Rechnen? 4. Wie viele Diagnostiker für die Bereiche Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gibt es in den einzelnen Schulamtsbereichen? 5. Für welche Anzahl von Schulen ist jeweils ein Diagnostiker zuständig (bitte pro Schulamtsbereich für alle Schulen angeben)? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Jedem Staatlichen Schulamt stehen 27 Anrechnungsstunden für entsprechende diagnostische Tätigkeiten zur Verfügung. Die Verteilung in jedem einzelnen Schulamt erfolgt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten. Staatliches Schulamt Anzahl der Diagnostikerinnen/ Diagnostiker Anzahl der Schulen Anrechnungsstunden Rostock 1 6 1 1 6 1 1 6 1 1 6 1 1 6 1 1 6 1 1 5 4 1 14 1 1 17 3 1 14 4 1 13 4 1 27 3 1 5 2 Gesamt 13 131 27 Schwerin 1 166 27 Gesamt 1 166 27 Neubrandenburg 1 19 6 1 24 6 1 28 6 1 11 3 1 12 4 1 47 1 1 47 1 Gesamt 7 188 27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1450 3 Staatliches Schulamt Anzahl der Diagnostikerinnen/ Diagnostiker Anzahl der Schulen Anrechnungsstunden Greifswald 1 8 1 1 7 1 1 7 1 1 3 1 1 4 1 1 4 1 1 4 0,5 1 5 1 1 8 2 1 7 1 1 13 2 1 8 1 1 7 1 1 9 1 1 7 1 1 6 1 1 8 1 1 5 0,5 1 5 1,5 1 4 1 1 9 1 1 15 0,5 1 20 1 1 25 1 1 8 1 1 17 1 Gesamt 26 223 27 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht die Schulen gleichmäßig auf die Diagnostikerinnen und Diagnostiker verteilt werden, sondern die Anträge. Diese werden nicht jedes Jahr in gleicher Anzahl von allen Schulen gestellt. 6. Auf welche Kosten belaufen sich die Ausgaben für die Ausbildung der Diagnostiker seit 2009? Eine differenzierte Aufschlüsselung der entstandenen Ausgaben für die ausschließliche Ausbildung von Diagnostikerinnen und Diagnostikern kann nicht erfolgen. Die angebotenen Kurse ab 2009 konzentrierten sich inhaltlich nicht nur auf die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der diagnostischen Überprüfung, sondern auch auf die Gestaltung des Unterrichts- und Förderprozesses, den Einsatz und die Wirksamkeit didaktisch-methodischer Lehr- und Lernmaterialien sowie die prozessbegleitende Beratung der Erziehungs- berechtigten. Insgesamt wurden 341.537,43 Euro eingesetzt. Drucksache 6/1450 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche Gründe führt die Landesregierung an, die es rechtfertigen, nur die Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu diagnostizieren, die anschließend in eine sogenannte LRS-Klasse wechseln? 8. Welche pädagogischen Erkenntnisse liegen der Entscheidung zugrunde, Kinder mit vermutetem Förderbedarf im Lesen Recht- schreiben und Rechnen (die nicht die sogenannten LRS-Klassen besuchen) erst in der Jahrgangsstufe vier zu diagnostizieren? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Zum Ende der Jahrgangsstufe 1 werden nicht nur diejenigen Schülerinnen und Schüler überprüft, die in eine Klasse für besondere Förderung des Lesens und der Rechtschreibung (LRS-Klasse) wechseln, sondern auch jene Kinder, die in Auswertung der Ergebnisse der Lernstanderhebungen einer weiteren gezielten Förderung bedürfen. Wenn trotz aller Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung während der Grundschulzeit weiterhin ausgeprägte Schwierigkeiten bestehen, erfolgt im Ergebnis einer erneuten Diagnostik am Ende der Jahrgangsstufe 4 eine fachliche Anerkennung. 9. Auf welcher Grundlage und in welchem Umfang erhalten Schülerinnen und Schüler mit vermutetem, aber nicht diagnostizierten Förderbedarf in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen schulinterne Förderungen? Schülerinnen und Schüler mit vermutetem Förderbedarf werden am Ende der Jahrgangs- stufe 1 das erste Mal durch den Diagnostischen Dienst diagnostiziert. Eine förmliche Aner- kennung von ausgeprägten Lernstörungen im Bereich Lesen und Rechtschreiben erfolgt durch eine erneute Diagnostizierung zum Ende der Jahrgangsstufe 4. Demzufolge sind Schülerinnen und Schüler mit vermutetem, aber nicht diagnostiziertem Förderbedarf nur in der Jahrgangs- stufe 1 vertreten. Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen der den Schulen zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden für Unterrichtszwecke. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1450 5 10. Wie wird die Stundenzuweisung für den Förderbedarf in den Berei- chen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen berechnet, wenn es keine diagnostizierten Bedarfe in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 gibt? Für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit einer diagnostizierten, aber noch nicht förmlich anerkannten ausgeprägten Lernstörung im Bereich Lesen und Rechtschreiben, Legasthenie oder Dyskalkulie werden in analoger Anwendung der Regelung der Unterrichts- versorgungsverordnung 2012/2013 zusätzliche Lehrerwochenstunden bereitgestellt. Die Schulen teilen auf der Grundlage der diagnostizierten Fallzahlen den Förderbedarf und unter Beachtung der Fördermöglichkeiten den aus ihrer Sicht erforderlichen Umfang an zusätzlichen Förderstunden mit.