Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1453 6. Wahlperiode 14.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Arzneimittelversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Jüngsten Pressemeldungen zur Folge, nimmt die Anzahl der nicht lieferbaren Arzneimittel in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns stetig zu. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über etwaig nicht lieferbare Arzneimittel in den Krankenhäusern MecklenburgVorpommerns vor und wie bewertet sie diesbezüglich die Situation? Der Landesregierung liegen Informationen der Deutschen Krankenhausgesellschaft über Lieferengpässe von Arzneimitteln in Krankenhäusern vor. Auch die Hersteller haben über Lieferschwierigkeiten informiert. Grundsätzlich ist zwischen systematischen Versorgungsengpässen bei einer ganzen Produktpalette und zeitweiligen Lieferproblemen zu unterscheiden , wenn einzelne Packungsgrößen, Wirkstärken oder Darreichungsformen eines bestimmten Herstellers betroffen sind. Nach Äußerungen der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern in der Presse, sind auch Krankenhäuser in MecklenburgVorpommern von den Lieferproblemen bei Arzneimitteln betroffen. Eine Gefahr für die Patientenversorgung werde dort jedoch nicht gesehen. Auch der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen über Fälle vor, in denen die Arzneimittelversorgung von Patientinnen oder Patienten nicht sichergestellt werden konnte. Drucksache 6/1453 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche möglichen Ursachen sieht die Landesregierung für den mut- maßlich entstandenen Engpass bei den Arzneimittellieferungen? Ursachen für Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind zum Beispiel die Lieferfähigkeit einzelner Wirkstoffe sowie Produktions- und Qualitätsprobleme vor dem Hintergrund der Konzentration auf einen oder wenige Hersteller weltweit, eine unerwartet hohe Nachfrage und ein zunehmender Kostendruck. 3. Über welche Reserven verfügt das Land für den Fall des Eintritts von Engpässen bei Arzneimittellieferungen? Gemäß § 52b Arzneimittelgesetz (AMG) sind pharmazeutische Unternehmer verpflichtet, eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Bereitstellung der durch sie in Verkehr gebrachten Arzneimittel sicherzustellen. Der Arzneimittelgroßhandel muss eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der mit ihnen in Geschäftsbeziehung stehenden Apotheken gewährleisten und dabei mindestens entsprechende Arzneimittel für den durchschnittlichen Bedarf von zwei Wochen vorhalten. Entsprechend § 30 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApBetrO) sind in Krankenhausapotheken die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Patientinnen und Patienten des Krankenhauses notwendigen Arzneimittel vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entsprechen. Sollte ein Engpass bei der Lieferung von Wirkstoffen auftreten, könnten die Beteiligten diesen Forderungen nicht mehr nachkommen. Eine Verpflichtung zur Lieferung von Wirkstoffen aus Drittstaaten an Hersteller in der EU ist gesetzlich nicht möglich. 4. Wie bringt sich die Landesregierung in den Diskussionsprozess auf der Bundesebene zum Thema der Arzneimittelversorgung für Krankenhäuser ein? Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen der Beteiligten zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1453 3 5. In welcher Art und Weise wird die Landesregierung Vorsorge treffen, um zukünftig denkbare Versorgungsengpässe ausschließen zu können? Die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln basiert auf bundesrechtlichen Regelungen. Alle Vorhaben der Bundesregierung, die einer Vermeidung von Versorgungsengpässen dienen, werden seitens der Landesregierung unterstützt. Entsprechend § 30 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApBetrO) sind in Krankenhausapotheken die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Patientinnen und Patienten des Krankenhauses notwendigen Arzneimittel vorrätig zu halten...