Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1454 6. Wahlperiode 18.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Bedarfsnachweis für einen Antrag auf Planfeststellung für eine Deponie der Deponieklasse I in Friedland/Ortsteil Ramelow und ANTWORT der Landesregierung Dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte liegt ein Antrag auf Planfeststellung für eine Deponie der Deponieklasse I in Friedland/Ortsteil Ramelow vor. Ein dazu vorgelegter Bedarfsnachweis ist aufgrund der Insolvenz eines Recycling-Betriebes nicht mehr aktuell und deshalb erneut vorzulegen. 1. Wurde durch den Antragsteller für die Errichtung einer Deponie in Ramelow inzwischen ein neuer Bedarfsnachweis vorgelegt, der die Aufnahme eines Planfeststellungsverfahrens rechtfertigen würde? Der Träger des Vorhabens hat in seinem Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Deponie am Standort Ramelow die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme zu begründen. Im laufenden Planfeststellungsverfahren hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bei der Prüfung der abfallwirtschaftlichen Notwendig- keit des Vorhabens das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie beteiligt. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat nach Vorlage eines zwischenzeitig überarbeiteten Bedarfsnachweises durch den Vorhabenträger einen regionalen Bedarf für die Beseitigung von zirka 49.000 Tonnen Abfällen pro Jahr auf einer Deponie der Klasse I bestätigt. Drucksache 6/1454 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit dieser Bestätigung ist über die rechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens jedoch nicht entschieden. Die Entscheidung, ob die Deponie wie beantragt zugelassen werden kann, kann das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte erst im weiterführenden Planfeststellungsverfahren treffen. 2. Wird die Landesregierung, soweit der Antragsteller die Errichtung einer Deponie ernsthaft weiter verfolgt und den Bedarfsnachweis führen kann, sich für die Durchführung eines Raumordnungs- verfahrens entscheiden, bevor planfestgestellt wird? Bereits Ende 2011 ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte im Zusammenhang für eine geplante Deponie der Klasse I am Standort Ramelow um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden. Die Durchführung eines Raumordnungs- verfahrens wurde nicht als notwendig eingeschätzt, da keine betroffenen Belange erkennbar waren, die nicht bereits Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind und daher nur in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen wären. Die raumordnerischen Fragestellungen zum Vorhaben wurden deshalb im Januar 2012 durch Abgabe einer Stellungnahme durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte in das Planfeststellungs- verfahren eingebracht. In dem Ende 2012 durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenbur- gische Seenplatte beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vorgelegten überarbeiteten Bedarfsnachweis wird nunmehr von erheblich reduzierten Mengen für die geplante Deponie ausgegangen, so dass eine Revidierung der Entscheidung, auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten, nicht angezeigt ist.