Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1455 6. Wahlperiode 28.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Renaturierung des Polders Gnevezin/Bargischow und ANTWORT der Landesregierung 1. Bei der Auflegung des Moorschutzprogramms war es Anliegen der Landesregierung, die Projekte einvernehmlich mit den Betroffenen vor Ort zu verwirklichen. Hat sich an dieser Praxis der Freiwilligkeit bei Projekten zur Wiedervernässung von Moorstandorten im Rahmen des Moorschutzprogramms etwas geändert? Wenn ja, warum und was hat sich geändert? 2. Ist es richtig, dass die Gemeinde Bargischow zu keinem Zeitpunkt dieses Einvernehmen erklärt hat? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die ersten Konzepte zur Renaturierung, unter anderem auch des Polders Bargischow- Gnevezin, wurden bereits in der vorletzten Legislaturperiode durch den damaligen Umweltminister Prof. Dr. Methling erstellt. Seitdem hat sich an der Praxis der Freiwilligkeit nichts geändert. Die Moorschutzprojekte sollen nach wie vor im Einvernehmen mit den betroffenen Eigentümern und Nutzern realisiert werden. Davon zu unterscheiden ist die Einvernehmensregelung des § 36 des Baugesetzbuches (BauGB). Ein uneingeschränktes Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB hat die Gemeinde Bargischow formell nicht erklärt. Drucksache 6/1455 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Ist es richtig, dass Minister Backhaus mehrfach betont hat, dass bei anhaltendem Widerstand der Gemeinde von dem Projekt Abstand genommen werden soll? Wenn ja, wieso liegt dann ein Planfeststellungsbeschluss auf dem Tisch, der den sofortigen Vollzug anordnet? Eine offizielle Erklärung zum Vorhaben Polder Bargischow/Gnevezin in der jetzt geplanten Ausführung hat Herr Minister Dr. Backhaus nicht abgegeben. 4. Nach Aussagen der Bürgermeisterin der Gemeinde Bargischow befür- wortet die Gemeinde ein langsames Wiedervernässen des Polders, allerdings ohne Rückbau der Schöpfwerke und Pumpen, um im Falle von Hochwassersituationen größere Schäden vermeiden zu können. Warum ist diese Variante nicht annehmbar? Ein Rückbau der Schöpfwerke ist nicht vorgesehen, sondern der Rückbau der Pumpanlage und der Verschluss der Pumpenkammern in den Schöpfwerken Gnevezin und Anklamer Fähre gemäß A II. 4. des Planfeststellungsbeschlusses. Die Gemeinde befürwortet eine andere technische Lösung, nämlich die oberflächennahe Vernässung. Dies würde die dauerhafte Bereitstellung von Mitteln für Schöpfwerkskosten erfordern, die über den Abschluss der laufenden EU-Förderperiode hinaus nicht mit europäischen Fördermitteln finanziert werden können. 5. Warum kann das Angebot der Gemeinde, den vorhandenen Deich in Eigenregie gemeinsam mit den Landwirten zu pflegen, nicht ange- nommen werden? Die Unterhaltungslast für Deiche ist gesetzlich geregelt und obliegt dem zuständigen Wasser- und Bodenverband. 6. Ist das Projekt als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur und Umwelt an anderer Stelle gedacht? Wenn ja, für welche? Nein, das Projekt ist nicht als Ausgleichsmaßnahme gedacht.