Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1457 6. Wahlperiode 24.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Einsatz von Leiharbeitskräften in Einrichtungen der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat in den letzten Monaten mehrfach erklärt, sich für die Eindämmung prekärer Beschäftigung, zu der auch die Leiharbeit zu zählen ist, einzusetzen. 1. Wie hat sich die mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern tätige Anzahl der Leih- bzw. Zeitarbeitsfirmen seit 2007 bis 2012 jährlich ent- wickelt? a) Wie stellt sich die Entwicklung, bezogen auf die Größe (Anzahl der Beschäftigten) und nach der Unternehmensform (GBR, GmbH, AG etc.) der Firmen, wie in Frage 1 genannt, dar? b) Wie hat sich die Anzahl der bei diesen Firmen Beschäftigten seit 2007 bis 2012 jährlich entwickelt? c) Wie hat sich die Anzahl der weiblichen Beschäftigten bei diesen Firmen seit 2007 bis 2012 jährlich entwickelt? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Umfangreiches Datenmaterial zur Entwicklung der Leiharbeit stellt die Bundesagentur für Arbeit unter dem Link http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31950/Statischer-Content/Statistik- nach-Themen/Beschaeftigung/Arbeitnehmerueberlassung/Arbeitnehmerueberlassung.html öffentlich bereit. Drucksache 6/1457 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie haben sich das Umsatzvolumen, der Anteil am BIP M-V und der Gewinn nach Steuern der mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Leih- bzw. Zeitarbeitsfirmen seit 2007 bis 2012 jährlich ent- wickelt? Aus der amtlichen Umsatzsteuerstatistik liegen Angaben zum Umsatzvolumen nur für die Jahre 2007 bis 2010 vor (alle Umsätze ohne Umsatzsteuer): 2007: 84,9 Mio. Euro, 2008: 153,0 Mio. Euro, 2009: 80,0 Mio. Euro, 2010: 85,1 Mio. Euro. Diese Angaben beziehen sich auf alle Unternehmen als Umsatzsteuerpflichtige mit jährlichen Lieferungen und Leistungen größer 17.500 Euro, die im Berichtsjahr Umsatzsteuer- Voranmeldungen abgegeben haben. Die regionale und wirtschaftliche Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmens- konzept. Unterhält ein Unternehmen mehrere Betriebe oder mehrere örtliche Einheiten (Filialen, Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen), dann wird der gesamte Jahresumsatz am Sitz der Geschäftsleitung erfasst. Das heißt, dass nicht alle Umsätze dort nachgewiesen werden, wo sie entstanden sind (Land, Kreis oder Gemeinde). Der regionalen Gliederung liegt der Gebietsstand am Ende des Erhebungsjahres zugrunde. Grundlage für die wirtschaftliche Zuordnung der Unternehmen ist die EU-einheitliche Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (für die Jahre bis 2008) beziehungsweise 2008 (für die Jahre ab 2009), in der Fassung für die Steuerstatistiken. Die mit der Systematik 2008 vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnungen ermöglichen nur bedingt einen Vergleich mit vor Berichtsjahr 2009 erstellten Umsatzsteuerstatistiken. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) sowie der Gewinn nach Steuern liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Beschäftigung und den Einsatz von Leiharbeitskräften in Mecklenburg-Vorpommern? Maßgebliche rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1457 3 4. Wie und durch wen wird die Einhaltung der rechtlichen Bestim- mungen für Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern überwacht? Aufsichtsbehörde nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie erteilt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und führt Prüfungen der Betriebe durch. Dabei erfolgt eine Betriebsprüfung turnusmäßig nach dem ersten Jahr, zur Erteilung der unbefristeten Erlaubnis nach dem 3. Jahr und danach regelmäßig alle 5 Jahre, soweit alle Prüfungen beanstandungsfrei waren. Soweit bei dem Verleiher Auffälligkeiten festgestellt worden sind, werden häufiger Prüfungen vorgenommen. Prüfungen finden auch statt, wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gibt (zum Beispiel durch Anzeigen von Leiharbeitnehmern, Wettbewerbern). Die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit arbeiten bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit einer Reihe von Behörden zusammen (§ 18 AÜG). Sie kooperieren insbesondere mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträgern, Finanzbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen nach § 10 Absatz 5 AÜG obliegt den Behörden der Zollverwaltung nach Maßgabe der §§ 17a bis 18a AÜG. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stralsund zuständig. 5. Wie oft und mit welchem Ergebnis wurden seit 2007 bis heute jährlich die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen für Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern überprüft? Hierzu liegen Zahlen der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit ab 2009-2011 vor, jedoch nicht explizit für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für den gesamten Bezirk Nord der Regionaldirektion. Es haben stattgefunden: - 2009: 144 Betriebsprüfungen (11 Widerrufe der Erlaubnis), - 2010: 181 Betriebsprüfungen (12 Widerrufe der Erlaubnis), - 2011: 262 Betriebsprüfungen (17 Widerrufe der Erlaubnis). Seit dem 01.07.2012 ist der Bereich Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit umstrukturiert worden. Zahlen werden differenzierter erhoben. Im 2. Halbjahr 2012 haben in Mecklenburg-Vorpommern 22 Prüfungen stattgefunden. Aussagen zu den Ergebnissen der Prüfungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Drucksache 6/1457 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie viele Aufträge und in welchem finanziellen Volumen wurden seit 2007 bis heute jährlich durch Landesbehörden an Leiharbeitsfirmen erteilt (bitte insgesamt sowie je Ministerium bzw. nachgeordneter Behörde darstellen)? 7. Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer waren im Zeit- raum von Januar 2007 bis 30. November 2012 jährlich in den Ministe- rien des Landes und nachgeordneten Behörden zu welchen Entloh- nungen beschäftigt (bitte insgesamt sowie je Ministerium bzw. nach- geordneter Behörde und Einsatzgebiet bzw. Verwendungszweck für welchen Zeitraum darstellen)? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur meldet für die Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald nachfolgende Angaben: Universitätsmedizin Rostock: Eine statistische Erfassung der Anzahl der Aufträge beziehungsweise der Leiharbeitnehme- rinnen und Leiharbeitnehmer erfolgt nicht. Der finanzielle Aufwand für Aufträge an Leiharbeitsfirmen beläuft sich seit 2008 wie folgt (eine Angabe für 2007 ist nicht möglich): Jahr Finanzielles Volumen in Euro 2007 keine Angabe möglich 2008 53.000 2009 109.000 2010 340.000 2011 160.000 2012 230.000 Die Entlohnung wird ebenfalls nicht statistisch erfasst. Als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer werden überwiegend Fachärztinnen und Fachärzte oder Schreibkräfte unter anderem zur Überbrückung eines vorübergehenden Personalbedarfes aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen zur Befundschreibung angefordert. Da für dieses Personal keine dauerhafte beziehungsweise kurzfristige Einstellung erfolgen kann, gibt es außerhalb des Finanzvolumens auch keine statistische Erfassung. Die (tarifliche) Sicherstellung der Einhaltung des Mindestlohns durch den Verleiher wird immer geprüft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1457 5 Universitätsmedizin Greifswald: Eine statistische Erfassung der Anzahl der Aufträge mit dem dazugehörigen Finanzvolumen erfolgt nicht. Die Anzahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie die entsprechenden Umsätze ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Einsatzgebiet/Verwendungszweck Pflegedienst 103 39 30 29 0 0 Medizinisch-technischer Dienst 44 51 75 91 51 35 Funktionsdienst 24 15 15 18 7 11 Wirtschafts- und Versorgungs- dienst 4 10 14 11 11 3 Technischer Dienst 3 3 2 2 1 1 Verwaltungsdienst 7 6 10 14 13 11 Umsätze in Millionen Euro 3,934 2,126 2,462 3,106 3,184 1,302 Die Stundenvergütung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer liegt zwischen 8,50 Euro und 14,21 Euro. Im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und dessen nachgeord- neten Behörden wurden im genannten Zeitraum keine Aufträge an Leiharbeitsfirmen vergeben und Leiharbeiter beschäftigt. Lediglich von der Landesforst - Anstalt öffentlichen Rechts wurde in einem Fall von der Möglichkeit der Leiharbeit Gebrauch gemacht: Anzahl der Aufträge bzw. beschäftigten Leiharbeiter Zeitraum Einsatzgebiet Entlohnung 1 28.03. - 22.05.2011 Traktorist im Forstamt Sandhof 19,10 €/Stunde (Tariflohn) 8. Wie viele Aufträge und in welchem finanziellen Volumen wurden seit 2007 bis heute jährlich durch Unternehmen erteilt, an denen die Landesregierung Geschäftsanteile unterhält (bitte insgesamt sowie je Unternehmen darstellen)? Für das Unternehmen Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) werden die erfragten Angaben nachfolgend dargestellt: 2007: Juli bis Dezember = 1 Arbeitnehmer. Das ergibt einen Jahresdurchschnitt von 0,5 Arbeitnehmern. Drucksache 6/1457 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 2008: Juli bis Oktober = 1 Arbeitnehmer. Das ergibt einen Jahresdurchschnitt von 0,34 Arbeitnehmern. 2011: Februar bis März = 8 Arbeitnehmer, Februar bis April = 1 Arbeitnehmer, April = 20 Arbeitnehmer. Das ergibt einen bisherigen Jahresdurchschnitt von 9,75 Arbeitnehmern. In den Jahren 2009 und 2010 wurden keine Zeit- oder Leiharbeiter beschäftigt. In der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (im Folgenden DVZ M-V GmbH) erfolgt der Einsatz und die Auswahl von Fremdleistungen nach entsprechender Recherche, welche Firmen die gewünschten Leistungen erbringen können. Es werden in der Regel keine Einzelpersonen vertraglich für die Leistungserbringung gebunden, sondern Firmen. Kalenderjahr DVZ-Vertrag Zeitraum Vergütung in € netto 2007 Angebot A60-C-080521-0101 Auftrag vom 20.08.07 09/07-12/07 11.050,00 pro Monat (p.M.) Summe 2007 44.200,00 2008 Angebot A60-C-080521-0101 Auftrag vom 20.08.07 01/08-02/08 11.050,00 p. M. DV 44/08 06/08-12/08 17.440,00 p. M. Summe 2008 144.180,00 2009 DV 44/08 01/09-12/09 17.440,00 p. M. DV 114/08 02/09-06/09 9.600,00 p. M. DV 04/09 02/09-12/09 14.700,00 p. M. DV 74/09 11/09-12/09 4.400,00 p. M. DV 76/09 12/09 3.440,00 p. M. Summe 2009 431.220,00 2010 DV 04/09 01/10-05/10 14.700,00 p. M. DV 74/09 01/10-05/10 4.400,00 p. M. DV 76/09 01/10-02/10 3.440,00 p. M. DV 33/10 07/10-12/10 3.280,00 p. M. DV 70/10 11/10-12/10 22.000,00 p. M. Summe 2010 166.060,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1457 7 Kalenderjahr DVZ-Vertrag Zeitraum Vergütung in € netto 2011 DV 33/10 01/11-09/11 3.280,00 p. M. DV 70/10 01/11-12/11 22.000,00 p. M. DV 48/11 09/11 4.473,60 p. M. Summe 2011 297.993,60 DV 70/10 01/12-03/12 22.000,00 p. M. Summe 2012 66.000,00 2007-2011 Gesamtsumme 1.149.653,60 In den Unternehmen Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Gut Dummerstorf GmbH, LMS Agrarberatung GmbH stellt sich die Beschäftigung von Leiharbeitskräften wie folgt dar: Unternehmen Anzahl der Aufträge bzw. beschäftigten Leiharbeiter Kosten (in Euro) Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH 2 2924,39 Gut Dummerstorf GmbH 5 19.469,04 LMS Agrarberatung GmbH 1 22.543,76 gesamt 8 44937,19 Weitere Daten liegen der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. 9. Welche Initiativen hat die Landesregierung wann ergriffen bzw. plant die Landesregierung wann zu ergreifen, um die Leiharbeit insgesamt und im Besonderen im eigenen Wirkungskreis einzudämmen? Ziel der Landesregierung ist es, Leiharbeit als Flexibilitätsinstrument für die Unternehmen zu erhalten, Fehlentwicklungen jedoch zu beseitigen. Zeitarbeit muss differenziert betrachtet werden, da sie unter anderem in gewissem Umfang auch einen Zugang für Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt bietet. Aus Sicht der Landesregierung gilt es, die Arbeitnehmerüber- lassung so zu regulieren, dass Missbrauch in der Leiharbeit bekämpft wird und faire Arbeitsbedingungen für die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer gewährleistet werden. Die Meinungsbildung über eine erneute, eigene Initiative vor dem Hintergrund des zuletzt vom Bundesrat im Juni 2012 abgelehnten Länderantrags „Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen“ und deren konkrete Ausgestaltung ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.