Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1458 6. Wahlperiode 15.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Barrierefreier Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird darauf verwiesen, dass die Begriffe „Sehenswürdigkeiten/touristische Anziehungspunkte “ allumfassend sind. Allgemein versteht man darunter Natur- und Kulturdenkmale oder anderweitig Attraktives, die/das oft in touristische Programme integriert werden/wird. Die Fragen beziehen sich auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/1342. 1. Wie und anhand welcher Kriterien bewertet die Landesregierung den Stand der Barrierefreiheit im Tourismus in Mecklenburg- Vorpommern, vor allem vor dem Hintergrund das keine Zahlen zur Barrierefreiheit von Sehenswürdigkeiten oder touristischen Anzie- hungspunkten und Übernachtungsmöglichkeiten vorliegen? Die Landesregierung bewertet die Barrierefreiheit im Tourismus auf Grundlage der Standards barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie gemäß der Zielvereinbarung nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststätten- verband e. V. (DEHOGA Bundesverband), dem Hotelverband Deutschland e. V. als Interessenvertretung der ihnen angeschlossenen Unternehmen und dem Sozialverband VdK Deutschland e. V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V., dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), dem Deutschen Gehörlosen-Bund e. V., der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V. (ISL), als Interessen- vertretung der behinderten Menschen. Drucksache 6/1458 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Erkenntnisstand der Landesregierung basiert auf Ergebnissen von Projekten zum barrierefreien Tourismus, Informationen der wichtigsten Betroffenenverbände des Landes sowie Erkenntnissen des Landestourismusverbandes. 2. Aus welchen Gründen ist der Landesregierung nicht bekannt, welche Sehenswürdigkeiten beziehungsweise touristischen Anziehungspunkte in Mecklenburg-Vorpommern seit 2010 Fördermittel des Landes erhalten haben (wenn doch bekannt, bitte das jeweilige Förder- programm, die Förderhöhe und den Verwendungszweck zu den einzelnen Posten nennen)? Bei der Beantwortung der Frage erfolgt eine Fokussierung auf prominente Projekte, da durch die weit gefassten Begriffe Sehenswürdigkeiten/touristische Anziehungspunkte eine Abgrenzung schwierig ist. Zu den seit 2010 geförderten Sehenswürdigkeiten/touristischen Anziehungspunkten zählt die Landesregierung insbesondere die folgenden Einzelprojekte: Förderprogramm Maßnahme Förderhöhe Verwendungszweck GRW (Gemeinschafts- aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) Neubau des DARWINEUMS im Zoologischen Garten Rostock 22.940.000 EUR Schaffung einer einmaligen modernen Erlebniseinrichtung mit Event- und Bildungs- charakter, welches zur Saisonverlängerung beiträgt Richtlinie Infrastruktur außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Errichtung einer begehbaren Lemurenanlage im Vorgelpark Marlow 309.000 EUR Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung des Vogelparkes Operationelles Programm „Europäische Territoriale Zusammen- arbeit“ - „Grenzübergreifende Zusammen- arbeit“ der Länder M-V/BB und der Republik Polen (Woiwodschaft Zachodniopomorskie) 2007 - 2013 Grenzüberschreitende Promenade zwischen Świnoujście und Heringsdorf M-V EFRE-Mittel: 1.835.423 Euro M-V Landesmittel: 361.305 Euro EFRE-Mittel polnische Seite: 1.200.604 Euro Schaffung einer barrierefreien grenzüberschreitenden Geh- und Radweg- verbindung als Verbindung der Promenaden von Świnoujście und dem Seebad Heringsdorf mit einem Generationen- treffpunkt auf dem Grenzplatz Städtebauförderung Errichtung des Phantechnikums (1. Bauabschnitt) 4.170.000 EUR Errichtung eines technischen Erlebnis- zentrums GRW Ausstattung Phantechnikum 1.737.000 EUR Errichtung eines technischen Erlebnis- zentrums M-V = Mecklenburg-Vorpommern BB = Brandenburg EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1458 3 Zusätzlich werden im Rahmen der Kulturförderung unter anderem auch Sehenswürdigkeiten und touristische Anziehungspunkte gefördert. Maßgeblich hierfür sind die folgenden Richtlinien: - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes vom 26. Februar 2008, - Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Januar 2011, - Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. November 1994, ergänzt durch eine Änderung vom 8. Oktober 1998. Im Rahmen der Überarbeitung dieser Richtlinien wird auch dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit angemessen Rechnung getragen werden. Eine genaue Bezifferung der Förderhöhe und des Verwendungszwecks sind abhängig von der präzisen Definition der entsprechenden Begriffe Sehenswürdigkeiten oder touristischen Anziehungspunkte.