Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/146 6. Wahlperiode 19.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Klassenfahrten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Grundlage für die Planung der Klassenfahrten 2010 war die „Richtlinie zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an den öffentlichen Schulen“, Erlass des Kultusministeriums vom 6. Februar 1997, zuletzt geändert durch den Erlass vom 21. Dezember 2000. Die Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ vom 17. September 2010 trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Problematik der „Klassenfahrten“ wurde in den vergangenen Wochen durch die regionalen Medien thematisiert. 1. Welche Klassenfahrten wurden im Jahr 2010 von Schülern und Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern unternommen (bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbereich, Datum, Schule, Jahrgangsstufe/Klasse, Thema, Ziel und Dauer der Klassenfahrt, nach der ursprünglich veranschlagten Summe und dem tatsächlichen finanziellen Aufwand, dem Lerninhalt laut Vorgabe und den konkreten Lernergebnissen)? Eine Auflistung der Daten gemäß Fragestellung liegt der Landesregierung in aufbereiteter Form nicht vor. Drucksache 6/146 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher konkreten Form müssen Lehrkräfte Rechenschaft über Klassenfahrten ablegen? a) Gegenüber welcher Stelle müssen die Lehrkräfte Rechenschaft ablegen? b) Welche Punkte bzw. Fragen müssen in den Stellungnahmen behandelt werden (wenn möglich, ein Beispiel anführen)? c) Welche konkreten Mängel wurden für das Jahr 2010 festgestellt (bitte einzeln, also nach Schulen und Jahrgangsstufen/Klassen, aufführen)? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Lehrkräfte führen eine schulinterne Nachbereitung der Klassenfahrten mit der Klasse oder Gruppe auf der Grundlage der pädagogischen Zielsetzungen durch. Eine schulinterne Auswertung der Klassenfahrten erfolgt im Rahmen der Fortschreibung der Schulprogramme. Berichtspflichten gegenüber den Schulbehörden bestehen nicht. Landesweit sind Unterschiede in der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Klassenfahrten aufgetreten. Deshalb wurde mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 die schülerbezogene Zuweisung der Haushaltsmittel eingeführt. Die von den Schulen im Oktober 2011 an die Staatlichen Schulämter gemeldeten Schulfahrten Reisekosten für Lehrkräfte und Begleiter überstiegen in der Summe weit die den Schulen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Nach einvernehmlicher Beratung mit den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Landtages wurde eine finanzielle Aufstockung vorgenommen und das Verfahren nachgesteuert (siehe dazu Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. November 2011).