Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1462 6. Wahlperiode 23.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Bürgerarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Mit welcher Zielstellung wird das Bundesprogramm Bürgerarbeit in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt? Die Zielstellung für das Bundesmodellprojekt Bürgerarbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Pressemitteilung vom 09.07.2010 wie folgt formuliert: „Mit 197 Jobcentern aus allen 16 Bundesländern wird sich fast die Hälfte aller Grundsicherungsstellen bundesweit an dem Modellprojekt für eine bessere Integration von Langzeit- arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt beteiligen.“ Es gibt darüber hinaus keine regional auf Mecklenburg-Vorpommern bezogenen Ziele, da es sich um ein Bundesprogramm bei den Jobcentern handelt. Die einzelnen Jobcenter sind vom Bund aufgefordert worden, unterschiedliche Vorgehensmodelle auszuprobieren. Drucksache 6/1462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Zielstellung hatte die Aktivierungsphase? a) Wie viele arbeitslose Frauen und Männer wurden in der Aktivie- rungsphase aktiviert (bitte für das Land insgesamt sowie je Land- kreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten)? b) Wie viele arbeitslose Frauen und Männer konnten in der Aktivie- rungsphase in eine Beschäftigung vermittelt werden (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auf- listen)? c) Wie viele arbeitslose Frauen und Männer, die in der Aktivierungs- phase in eine Arbeitsstelle vermittelt werden konnten, haben sich inzwischen wieder arbeitsuchend gemeldet bzw. werden wieder als arbeitslos geführt (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten)? Ziel der Aktivierungsphase ist die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt. (siehe „Fragen und Antworten zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“, S. 3, BMAS 13. Dezember 2011). Zu a) Zahl der aktivierten langzeitarbeitslosen Frauen und Männer (SGB II) nach Jobcentern Jobcenter Anzahl der Personen in der Aktivierung Bad Doberan 600 Demmin 600 Güstrow 600 Mecklenburg-Strelitz 500 Neubrandenburg 600 Nordvorpommern 600 Ostvorpommern 1.298 Rostock 1.000 Rügen 510 Schwerin 500 Uecker-Randow 500 Wismar 500 Land insgesamt 7.808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1462 3 Zu b) Zahl der aus der Aktivierungsphase in Beschäftigung vermittelten langzeitarbeitslosen Frauen und Männer (SGB II) nach Jobcentern Jobcenter Anzahl Vermittlungen in Arbeit aus der Aktivie- rung Bad Doberan 162 Demmin 116 Güstrow 132 Mecklenburg-Strelitz 81 Neubrandenburg 196 Nordvorpommern 97 Ostvorpommern 107 Rostock 402 Rügen 245 Schwerin 76 Uecker-Randow 90 Wismar 90 Land insgesamt 1.794 Zu c) Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. Welche Zielstellung hat die Bürgerarbeitsphase? a) Wie viele Bürgerarbeitsplätze wurden vom Bund für Mecklen- burg-Vorpommern bewilligt (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten)? b) Wie viele Frauen und Männer waren bzw. sind im Programm Bürgerarbeit (ohne die Koordinatoren) monatlich beschäftigt (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten)? c) Wie viele Bürgerarbeitsplätze sind zurzeit unbesetzt (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten)? Nach den Vorgaben des BMAS ist auch in der Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt das Ziel. Drucksache 6/1462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) Für Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt 1.768 Bürgerarbeitsplätze bewilligt (Stand: 02.07.2012). Zur regionalen Verteilung liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu b) Mit Stand vom 31.12.2012 waren beziehungsweise sind bisher 2015 Frauen und Männer im Land im Programm Bürgerarbeit beschäftigt. Jobcenter Anzahl der Personen in Bürgerarbeit (Stand 31.12.2012) Bad Doberan 93 Demmin 142 Güstrow 176 Mecklenburg-Strelitz 177 Neubrandenburg 195 Nordvorpommern 70 Ostvorpommern 225 Rostock 308 Rügen 100 Schwerin 147 Uecker-Randow 196 Wismar 186 Land insgesamt 2.015 Zu c) Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1462 5 4. Mit welcher Zielstellung hat die Landesregierung das Bundespro- gramm Bürgerarbeit durch die Finanzierung von sogenannten Koordi- natoren unterstützen wollen? a) Zu welcher Dauer der Unterstützung des Bundesprogramms durch die Finanzierung von sogenannten Koordinatoren hat sich die Landesregierung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Koordinatoren-Stellen verpflichtet? b) Wie viele Koordinatoren-Stellen wurden durch das Land für welchen Zeitraum bewilligt (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten)? c) Welche Anforderungen an die Qualifikation der Koordinatoren hat die Landesregierung gestellt? Die Landesregierung hat das Bundesmodellprojekt Bürgerarbeit mit einem landesweiten Integrationsprojekt mit dem Ziel unterstützt, einen möglichst hohen Anteil der Bürgerarbeite- rinnen und Bürgerarbeiter in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren beziehungsweise ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Zu a) Die Förderung war auf zwei Jahre begrenzt. Zu b) Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter nach Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Mitarbeiter Bad Doberan 2 Demmin 2 Güstrow 2 Mecklenburg-Strelitz 2 Neubrandenburg 2 Nordvorpommern 1 Ostvorpommern 2 Rostock 3 Rügen 2 Schwerin 2 Uecker-Randow 2 Wismar 2 Land insgesamt 24 Zu c) Die Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter sollten sozialpädagogische Kenntnisse und Erfahrungen in der integrativen Arbeit mit Langzeitarbeitslosen haben. Drucksache 6/1462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 5. Mittel in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel stellt die Landesregierung zur Finanzierung der Koordinatoren-Stellen 2012 und ggf. 2013 bereit? a) Wie und durch wen werden die Gesamtkosten je Stelle prozentual getragen? b) Welcher Bruttostundenlohn bzw. welches Bruttomonatsein- kommen wurde durch die Landesregierung zur Grundlage der Finanzierung der Koordinatoren-Stellen durch die Landesregie- rung gemacht? c) Welche Bruttomonatseinkommen beziehen die Koordinatoren bei welcher Wochenarbeitszeit? 2012 798.359,43 € 2013 236.123,48 € Die Mittel werden aus dem Haushaltstitel 684.65 zur Verfügung gestellt. Zu a) Gemäß der Richtlinie für die Integrationsprojekte erfolgte durch die Landesregierung eine Zuwendung im Rahmen der Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungs- fähigen Personal- und Sachkosten. Zu b) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen gelten die Verwal- tungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Die Projektträger haben sich gemäß dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) verpflichtet, mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro (brutto) zu zahlen. Zu c) Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1462 7 6. Welche Aufgaben haben die Koordinatoren zu erfüllen? a) Inwieweit haben die Koordinatoren die Aufgaben soweit erfüllt oder welche Umstände sind eingetreten, dass eine weitere Förde- rung durch das Land teilweise oder vollständig entbehrlich erscheint? b) Mit welcher Begründung plant die Landesregierung seit wann und an welchen Standorten bzw. in welchen Landkreisen bzw. kreis- freien Städten die Kürzung bzw. vollständige Einstellung der För- derung der Koordinatoren-Stellen? c) Wann, auf welche Art und Weise und auf wessen Veranlassung wurden die Jobcenter und die Träger über die Entscheidung der Landesregierung informiert? Aufgabe der Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter ist die ganzheitliche Beratung, Unterstützung und Betreuung mit dem Ziel der Erhöhung der Beschäftigungsfähig- keit und der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Zu a) Die zusätzliche Unterstützung des Landes war befristet auf zwei Jahre und lief zum 31.12.2012 automatisch aus. Ziel des Landes war es, das Bundesprogramm in seiner schwierigen Anlaufphase zu unterstützen. Gerade in der Aktivierungsphase konnten die Integrationsbegleiter mit den Jobcentern als Träger der Bürgerarbeit gute Erfolge erzielen (siehe auch Frage 2a), 2 b). Die Vorgaben des Bundesmodellprojekts haben sich im Zeitverlauf verändert, dies hatte Auswirkungen auf die zweite Phase des Projekts, die Bürgerarbeitsplätze. Auch dadurch konnten die üblichen Vermittlungsquoten der Integrationsprojekte in Bezug auf die Bürgerarbeit nicht erreicht werden. Eine generelle Fortsetzung der zusätzlich zum Bundes- programm ausgereichten Förderung ist damit nicht zielführend. Zu b) Es handelte sich um auf 2 Jahre befristete Projekte. Daher handelt es nicht um Kürzung oder vollständige Einstellung von Koordinatoren-Stellen. Für Verlängerungsanträge sind folgende Erwägungen maßgeblich: - pauschale Verlängerung um 3 Monate bis zum 31.03.2013, um die Startschwierigkeiten des Bundesprogramms kompensieren zu können und gegebenenfalls Alternativen zu erarbeiten, - darüber hinausgehend: Einzelfallentscheidung auf Basis der bisher erreichten Ergebnisse, - stärkere Beteiligung der Jobcenter als eigentliche Aufgabenträger für die Bürgerarbeit. Drucksache 6/1462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Zu c) Soweit Verlängerungen bis Dezember noch nicht ausgesprochen waren, erfolgte Anfang Dezember die Mitteilung, dass ein Großteil der Verlängerungsanträge aufgrund der bisherigen Ergebnisse nicht bewilligt werden. Aufgrund des Hinweises der Kurzfristigkeit dieser Information wurde eine Verlängerung für alle noch nicht neu beschiedenen Anträge bis zum 31.03.2013 ausgesprochen. 7. Wie viele Frauen und Männer wurden aus Bürgerarbeit in eine andere Arbeit vermittelt (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten)? a) Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die unterschied- lichen Vermittlungsquoten? b) Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die regional unter- schiedlichen Besetzungspraktiken der Bürgerarbeitsstellen durch die Jobcenter? Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Vermittlungen in Arbeit (Stand: 31.12.2012) Bad Doberan 0 Demmin 1 Güstrow 9 Mecklenburg-Strelitz 6 Neubrandenburg 2 Nordvorpommern 0 Ostvorpommern 5 Rostock 37 Rügen 0 Schwerin 2 Uecker-Randow 12 Wismar 1 Land insgesamt 75 Zu a) Die Ursachen für die geringen Vermittlungen in Arbeit sind sehr vielschichtig. Zu einem Teil haben die Umsetzungsprobleme des Bundesprogramms Bürgerarbeit dazu beigetragen (zum Beispiel zu lange Förderdauern, die zu mangelnder Motivation bei anderweitiger Beschäfti- gungsaufnahme geführt haben, fehlende Mobilität, fehlende anderweitige Beschäftigungs- angebote), zum anderen liegen sie in den Vermittlungshemmnissen der Bürgerarbeiter begründet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1462 9 Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Inwieweit sind Vermittlungsquoten für die Zielgruppe langzeitarbeits- loser Frauen und Männer mit multiplen Vermittlungshemmnissen bei unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Klienten und unterschiedlichen regionalen Bedingungen miteinander vergleichbar? a) In welchem Zeitraum kann bei einer Zielgruppe langzeitarbeits- loser Frauen und Männer mit multiplen Vermittlungshemmnissen nach Einschätzung der Landeregierung Vermittlungsfähigkeit hergestellt werden? b) Welche Vermittlungsquote hat die Landesregierung bei Bewilli- gung der Koordinatoren-Stellen gegenüber den Trägern der Pro- jekte als Ziel definiert? c) Welche Arbeitsplätze im Sinne einer Vermittlung aus der Bürger- arbeit heraus erscheinen aus Sicht der Landesregierung für die Besetzung durch Beschäftigte in Bürgerarbeit geeignet? Die Vermittlungsquoten für die Zielgruppe langzeitarbeitsloser Frauen und Männer mit multiplen Vermittlungshemmnissen sind vergleichbar, wenn die regionalen Unterschiede berücksichtigt werden. Zu a) Eine Einschätzung für eine ganze Zielgruppe kann nicht getroffen werden, weil die individuellen Vermittlungshemmnisse unterschiedlich sind und unterschiedliche Zeiten des Abbaus bedingen. Zu b) Die Vorgaben ergeben sich aus der Richtlinie für die Integrationsprojekte. Zu c) Hierzu können durch die Landesregierung keine allgemein gültigen Aussagen getroffen werden. Drucksache 6/1462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 9. Welche Vermittlungsquote haben die Koordinatoren bis zum letzten verfügbaren Erfassungstag erreicht? a) Inwieweit ist ein Unterschied von 5 Prozent, also ca. 3 Vermitt- lungen, aus Sicht der Landesregierung ein ausreichendes Argu- ment, um eine Koordinatoren-Stelle nicht weiter zu fördern? b) Welche Vermittlungsquote erscheint der Landesregierung als angemessen, um eine Koordinatoren-Stelle zur Unterstützung des Bundesprogramms Bürgerarbeit künftig zu finanzieren? c) Wie sind die für die Besetzung durch Beschäftigte in Bürgerarbeit geeigneten, unbesetzten Stellen im Land verteilt (bitte je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? Es wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen. Zu a) Siehe Antwort zu Frage 6 a). Zu b) Für eine erfolgreiche Fortsetzung der Integrationsbegleitung in der Bürgerarbeit wären die bei den anderen Integrationsprojekten üblichen Vermittlungsquoten von 20 Prozent angemessen. Unabhängig von den Ergebnissen in Landesprojekten bleibt festzustellen, dass die Jobcenter bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ebenfalls Ergebnisse von über 20 Prozent erreichen. Wird diese Arbeit der Jobcenter noch zusätzlich durch das Land unterstützt, sollte sich dies auch im Erfolg niederschlagen. Zu c) Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1462 11 10. Welche Bedeutung haben die Koordinatoren für die Umsetzung des Bundesprogramms? a) Welche Konsequenzen hätte die Reduzierung oder vollständige Einstellung der Landesförderung für die Umsetzung des Bundes- programmes in Mecklenburg-Vorpommern? b) Wer soll die Koordinatoren-Stellen, insoweit diese aus Sicht der Landesregierung erforderlich oder zumindest förderlich für die Erreichung des Vermittlungszieles erscheinen, künftig mit welcher Begründung finanzieren? Das landesweite Integrationsprojekt zur Bürgerarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Probleme bei der Umsetzung der Bürgerarbeit im Land überhaupt gemindert werden konnten. Zu a) Die Umsetzung des Bundesprogramms Bürgerarbeit erfolgt unabhängig von einer Landes- förderung. Im Übrigen siehe Antwort und Frage 6 a). Zu b) Die Jobcenter sind als Antragsteller gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im vollen Umfang für die Umsetzung der Bürgerarbeit zuständig.