Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1465 6. Wahlperiode 23.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Akkreditierung von Studiengängen und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich thematisch auf die Kleinen Anfragen mit den Drucksachennummern 6/1014 und 6/1179. Wie Neues Deutsch- land (Ausgabe vom 30.11.2012) zu entnehmen ist, kümmert sich in der Schweiz mit dem „Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung“ nur eine staatliche, dessen ungeachtet aber unabhängige Agentur um die Zulassung von Studiengängen, derweil darüber in der Bundesrepublik „eine Handvoll privater Agenturen“ entscheide. 1. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die Zulassung von Studiengängen einen Akkreditierungszwang? Auf § 28 Absatz 5 Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen. 2. Werden in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Akkreditie- rung von Studiengängen den Hochschulen erstattet? Wenn ja, bis zu welcher Höhe geschieht dies bzw. wie hoch ist Anteil, der zurückerstattet wird? Nein. Drucksache 6/1465 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer zentral vorgenom- menen und staatlich bestimmten Akkreditierung von Studiengängen, wie es offenbar in der Schweiz der Fall ist (siehe auch die Bemerkung im Vortext)? Mit der Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Rahmen des Bologna- Prozesses wurde die Entscheidung getroffen, das deutsche Akkreditierungssystem dezentral zu organisieren. Die Landesregierung hält ein derart strukturiertes Verfahren für angemessen und sinnvoll.