Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1466 6. Wahlperiode 23.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Ermittlungen gegen Polizeibeamte und ANTWORT der Landesregierung Am 6. Dezember erschien in der SVZ ein Artikel aus welchen hervorgeht, dass Ermittlungsvorgänge, die sich gegen Polizeibeamte richten, einem besonderen Schutz unterliegen würden. So seien diese nicht mehr von allen Beamten einsehbar sondern nur noch von den bearbeitenden Beamten. Grund sei, dass damit vermieden werden solle, dass ungerecht- fertigte Vorwürfe an die Öffentlichkeit gelangen. 1. Entspricht die Vorgehensweise den Tatsachen? 2. Warum genießen Polizisten insofern einen Sonderstatus? 3. Gilt dieser Status auch für andere Personengruppen und wenn ja welche? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Ermittlungsvorgänge können verborgen werden bei Ermittlungsverfahren gegen Polizeivoll- zugsbeamte, bei schwerwiegenden Amtsdelikten beziehungsweise wenn Personen des öffentlichen Lebens betroffen sind sowie in Fällen schwerer, insbesondere organisierter Kriminalitätsphänomene. Die Entscheidung über das Verbergen erfolgt einzelfallbezogen und in Abstimmung mit einem Vorgesetzten. Das Verbergen von Ermittlungsvorgängen gegen Polizeivollzugsbeamte soll verhindern, dass diese die sie betreffenden Ermittlungsvorgänge einsehen können. Drucksache 6/1466 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Haben Bürger die Möglichkeit als Betroffene eines Ermittlungsverfah- rens einen ebensolchen Schutz ihrer Daten zu beantragen und wenn ja, wie? Nein. 5. Auf welcher Grundlage fußen die Annahmen, dass wenn „alle Poli- zisten“ Daten einsehen können, diese der „Öffentlichkeit“ zugeleitet würden? Bei der genannten Annahme handelt es sich um eine Mutmaßung der Presse. Diese wird von der Landesregierung nicht kommentiert. 6. Wie gestaltet sich konkret das Einsehen solcher zu schützenden Daten? Die Einsichtnahme erfolgt nur für die mit den Ermittlungen beauftragten Polizeivollzugs- beamten auf dem dafür vorgesehenen rechnergestützten Weg. 7. Wie viele Fälle gab es in den letzten fünf Jahren, in denen Polizei- beamte verdächtig waren Daten an Dritte weitergegeben zu haben? In wie vielen Fällen folgten Strafverfahren bzw. Ordnungsmaßnahmen mit welchem Ausgang (bitte tabellarisch mit Sachverhalt auf- schlüsseln)? Dazu liegt kein statistisches Datenmaterial vor.