Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1469 6. Wahlperiode 13.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Schulverweigerung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen dienen dazu, Näheres zum oben genannten Thema in Erfahrung zu bringen. 1. Wie hat sich seit 2002 in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Schulverweigerer entwickelt (bitte schuljahresbezogen nach Schul- ämtern aufschlüsseln sowie, wenn möglich, Gründe für Schwan- kungen aufführen)? Eine landesweite Erfassung schulaversiver Schülerinnen und Schüler nach dem Kriterium „unentschuldigte Fehltage“ und nach Staatlichen Schulämtern erfolgt rückwirkend seit dem Schuljahr 2007/2008. Dabei sind Schülerinnen und Schüler von Schulen mit dem Förder- schwerpunkt geistige Entwicklung und an beruflichen Schulen nicht erfasst. Im Verhältnis zur Gesamtschülerschaft wurde zwischen den Schuljahren 2007/2008 und 2010/2011 1,85 bis 2,17 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit unentschuldigten Fehltagen registriert. Drucksache 6/1469 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Staatliches Schulamt Schuljahr Zahl der Schülerinnen und Schüler mit unentschuldigten Fehltagen Rostock 2007/2008 1.190 Schwerin 2007/2008 1.144 Greifswald 2007/2008 245 Neubrandenburg 2007/2008 208 Gesamt: 2.787 Rostock 2008/2009 1.038 Schwerin 2008/2009 1.110 Greifswald 2008/2009 259 Neubrandenburg 2008/2009 225 Gesamt: 2.632 Rostock 2009/2010 878 Schwerin 2009/2010 976 Greifswald 2009/2010 257 Neubrandenburg 2009/2010 242 Gesamt: 2.353 Rostock 2010/2011 1.078 Schwerin 2010/2011 884 Greifswald 2010/2011 261 Neubrandenburg 2010/2011 382 Gesamt: 2.605 Rostock 2011/2012 1.005 Schwerin 2011/2012 651 Greifswald 2011/2012 339 Neubrandenburg 2011/2012 276 Gesamt: 2.271 2. Inwieweit kristallisierten sich in den vergangenen fünf Schuljahren Schulen heraus, in denen besonders viele Fälle von Schulverwei- gerung auftraten (bitte jahrweise, sortiert nach Schulen und der jeweiligen Zahl der Fälle aufführen)? a) Mit welchen Maßnahmen wurde der Schulverweigerung begegnet (bitte schuljahresbezogen, sortiert nach Schulen und mit den jeweils ergriffenen Maßnahmen aufführen)? b) Zu welchen konkreten Ergebnissen führten die eingeleiteten Maß- nahmen in den vergangenen fünf Schuljahren (bitte, wenn möglich, schuljahresbezogen mit Zahlenmaterial untermauern)? Für die Beantwortung der Frage 2 werden die Schulen betrachtet, bei denen Schülerinnen und Schüler ab 21 Tagen der Schule fern blieben. Die Namen der einzelnen Schulen werden aufgrund des Datenschutzes nicht genannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1469 3 Staatliches Schulamt Schwerin Schuljahr Schule Zahl der Schülerinnen und Schüler ab 21 Fehltage 2007/2008 Schule A Schule B Schule C 20 13 12 2008/2009 Schule A Schule B Schule D 37 16 8 2009/2010 Schule A Schule B Schule E 31 21 13 2010/2011 Schule B Schule F Schule G 25 22 17 2011/2012 Schule H Schule E Schule A 11 11 6 Staatliches Schulamt Rostock Schuljahr Schule Zahl der Schülerinnen und Schüler ab 21 Fehltage 2007/2008 Schule A Schule B Schule C Schule D 14 9 9 9 2008/2009 Schule A Schule C Schule D Schule E 13 9 9 9 2009/2010 Schule F Schule E Schule B 27 13 11 2010/2011 Schule E Schule D Schule G 16 10 10 2011/2012 Schule D Schule A Schule E Schule G 15 11 11 10 Drucksache 6/1469 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Staatliches Schulamt Neubrandenburg Schuljahr Schule Zahl der Schülerinnen und Schüler ab 21 Fehltage 2007/2008 Schule A Schule B Schule C 8 2 7 2008/2009 Schule D Schule A Schule G 6 10 6 2009/2010 Schule G Schule I Schule J 14 6 6 2010/2011 Schule E Schule F Schule G 9 20 17 2011/2012 Schule H Schule E Schule B 31 11 9 Staatliches Schulamt Greifswald Schuljahr Schule Zahl der Schülerinnen und Schüler ab 21 Fehltage 2007/2008 Schule A Schule B Schule C 11 8 5 2008/2009 Schule A Schule D Schule B 14 9 7 2009/2010 Schule B Schule C Schule E 16 12 10 2010/2011 Schule A Schule C Schule B 15 11 7 2011/2012 Schule E Schule F Schule A 16 14 6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1469 5 Die Fragen 2 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine landeseinheitliche Aussage in statistisch aufbereiteter Form ist nicht möglich. Die angewandten Maßnahmen unterscheiden sich je nach Staatlichem Schulamt. Bei schulaversivem Verhalten wird vonseiten der Schule grundsätzlich Kontakt mit dem Elternhaus aufgenommen. Schulaufsichtliche Maßnahmen sind dabei unter anderem: - Abschluss einer Vereinbarung zwischen Schule und Schülerin beziehungsweise Schüler und Erziehungsberechtigten, - enge Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, - Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf und - Aufnahme in eine Schulwerkstatt. Im Herbst 2011 wurden darüber hinaus im Staatlichen Schulamt Schwerin weitere Maß- nahmen zur Handhabung bei schulaversivem Verhalten entwickelt. Die Schulen wurden über die Vorgehensweise informiert und mit entsprechenden Vordrucken ausgestattet. Der Statistik der Antwort zu Frage 1 ist zu entnehmen, dass für das Staatliche Schulamt Schwerin die Zahlen rückläufig sind. Die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen wird daher als erfolgreich betrachtet. Im Staatlichen Schulamt Greifswald wurde festgestellt, dass Schreiben an die Erziehungs- berechtigten sowie durchgeführte polizeiliche Zuführungen eine deutliche Verbesserung des Schulbesuchs bewirkte. 3. In wie vielen Fällen kam es bei Auftreten von Schulverweigerung in den vergangenen fünf Schuljahren zur Anwendung ordnungsrecht- licher Maßnahmen? a) Welchen Anteil an allen eingeleiteten Maßnahmen gegen Schul- verweigerung hatten in den vergangenen fünf Schuljahren die ordnungsrechtlichen Maßnahmen (bitte schuljahresbezogen aufführen)? b) Wie hoch waren in den vergangenen fünf Schuljahren die Anteile anderer gegen Schulverweigerung ergriffener Maßnahmen (bitte schuljahresbezogen aufführen)? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine landeseinheitliche Aussage in statistisch aufbereiteter Form ist nicht möglich. Die ange- wandten Maßnahmen unterscheiden sich je nach Staatlichem Schulamt. Drucksache 6/1469 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Staatliches Schulamt Schwerin Schuljahr* Anhörung Polizeiliche Zuführung Bußgeld 2010/2011 1 1 - 2011/2012 25 - 17 2012/2013 10 - 7 * Daten für die Schuljahre 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 liegen in statistisch aufbereiteter Form nicht vor. Staatliches Schulamt Neubrandenburg Schuljahr* Anhörung Polizeiliche Zuführung Bußgeld 2008/2009 2 1 1 2009/2010 1 - 1 2010/2011 1 1 - 2011/2012 1 - 1 2012/2013 1 - 1 * Daten für das Schuljahr 2007/2008 liegen in statistisch aufbereiteter Form nicht vor. Staatliches Schulamt Greifswald Schuljahr Anhörung Polizeiliche Zuführung Bußgeld 2007/2008 15 8 1 2008/2009 5 3 1 2009/2010 6 4 1 2010/2011 9 8 3 2011/2012 14 10 2 2012/2013 1 2 - Staatliches Schulamt Rostock Schuljahr* familiengerichtliche Maßnahmen Polizeiliche Zuführung 2009/2010 1 - 2010/2011 7 1 2011/2012 3 - 2012/2013 2 - * Daten für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 liegen in statistisch aufbereiteter Form nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1469 7 4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit eingeleiteter ord- nungsrechtlicher Maßnahmen gegen Schulverweigerer für die ver- gangenen fünf Schuljahre (bitte, wenn möglich, mit Zahlenmaterial untermauern)? Hierzu erfolgt keine landesweite Evaluation. Es wird auf die Einschätzungen der Staatlichen Schulämter Schwerin und Greifswald in der Antwort zu den Fragen 2 a) und b) verwiesen. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in dieser Legis- laturperiode, um die Zahl der Fälle von Schulverweigerung zu senken? Inwieweit wird die Landesregierung im Bestreben, die Zahl der Fälle von Schulverweigerung zu senken, stärker präventive Maßnahmen und sozialpädagogische Ansätze favorisieren? Die Sicherstellung des frühzeitigen schulischen und therapeutischen Betreuens einzelner Schülerinnen und Schüler kann dazu beitragen, sowohl die Prognose bezüglich der Einzelfälle von Schulverweigerung zu verbessern als auch die Einzelfälle von Schulverweigerung prä- ventiv zu verhindern. Dazu steht der Schulpsychologische Dienst zur Verfügung.