Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/147 6. Wahlperiode 13.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Berufsschullehrer und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf Aussagen zu Berufsschullehrern, die in der Koalitionsvereinbarung zu finden sind sowie auf das Alter der Lehrkräfte. 1. Welches Alter haben die einzelnen Lehrkräfte an den Berufsschulen des Landes (bitte sortieren nach Berufsschulen und Fächern bzw. Fächerkombinationen)? Eine Auswertung zum Alter der einzelnen Lehrkräfte nach beruflichen Schulen und Fächern oder Fächerkombinationen kann nicht vorgelegt werden, da diese fast ausschließlich Einzelfälle enthalten würde, die einen Rückschluss auf die betroffenen Lehrkräfte ermöglicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies nicht zulässig. Drucksache 6/147 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit der amtlichen Schulstatistik liegen fachbezogen für die beruflichen Schulen folgende Angaben bezüglich des Alters der Lehrkräfte vor: Hauptberufliche Lehrkräfte der beruflichen Schulen des Schuljahres 2010/11 nach Fächern der Lehrbefähigung/Lehrerlaubnis in Berufsfeldern für berufliche Schulen und nach Altersgruppen: Fächer der Lehrbefähigung/ Lehrerlaubnis unter 30 Jahren Alter von…bis unter…Jahren 65 und mehr Jahre 30 - 35 35 - 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 berufsbezogene Sonderpädagogik - - 1 2 6 6 4 - - Sozialwesen - - 3 3 7 6 7 5 - Verfahrens-/ Chemie-/ Biotechnik - - - - - - - - - Agrarwirtschaft - 1 1 12 27 19 29 14 - Bautechnik - - 1 12 26 25 36 12 1 Drucktechnik - - - 2 1 1 - - - Elektrotechnik - - 2 4 10 12 21 10 2 Ernährung und Hauswirtschaft 1 1 4 17 38 47 47 16 5 Farbtechnik und Raumgestaltung - - 1 - 4 5 3 1 - Gesundheit 18 20 42 44 51 58 41 20 7 Holztechnik 1 2 - 5 6 4 6 2 - Körperpflege 1 1 4 10 5 5 3 5 1 Metalltechnik - 1 2 19 31 35 64 37 1 Textiltechnik/ Bekleidung - - - - 4 3 6 - - Wirtschaft und Verwaltung 1 12 16 23 56 49 49 18 - Sonstige Berufsfelder 1 5 4 21 15 19 20 12 3 2. Nach welchen konkreten Kriterien wurden bislang bzw. werden zum jetzigen Zeitpunkt „Seiteneinsteiger“ für eine Lehrtätigkeit an Berufsschulen ausgewählt? a) Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Praxis? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für die künftige Verfahrensweise? c) Nach welchen konkreten Kriterien soll die Auswahl der „Seiten- einsteiger“ künftig erfolgen (siehe auch Ziffer 209 der Koalitionsvereinbarung )? Die Fragen 2, 2 a), 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/147 3 Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Auch zukünftig werden diese Kriterien zugrunde gelegt. Ein Seiteneinstieg für eine Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen ist zum einen direkt als Lehrkraft und zum anderen über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst möglich. Die bisherigen Verfahren haben sich bewährt. Zur Absicherung des Unterrichts in bestimmten Fächern oder beruflichen Fachrichtungen können Bewerbungen von „Seiteneinsteigern“ berücksichtigt werden, wenn keine Bewerbungen von Lehrkräften mit Lehrbefähigung oder gleichwertigem Abschluss vorliegen. „Seiteneinsteiger“ sind dabei Hochschulabsolventen, deren fachliche Qualifikation sich auf mindestens ein Unterrichtsfach erstreckt oder in besonderen Ausnahmefällen, wenn die Ausbildung und bisherige Berufserfahrung eine ausreichende fachliche Grundlage für die Tätigkeit in mindestens einem Unterrichtsfach bilden. Für den Vorbereitungsdienst werden über den Ausschreibungstext durch die oberste Schulbehörde Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens ausgewiesen, in denen ein besonderer Bedarf des Landes besteht. In diesen wird Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne Studien- und Prüfungsleistungen in Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken eine Stelle im Vorbereitungsdienst des Landes und damit eine adäquate Einstufung angeboten, wenn ihr Abschluss den Einsatz in einer Bedarfsfachrichtung des beruflichen Schulwesens ermöglicht. Auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 des Gesetzes über die Lehrerbildung in MecklenburgVorpommern kann Ziffer 209 der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden, indem diese Möglichkeit auf Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen ausgeweitet wird. 3. Bis wann sollen die Ergebnisse der Prüfung der derzeitigen Finanzausstattung des Berufsschullehrerbereichs (Problem der Angemessenheit im bundesweiten Vergleich, Ziffer 207 der Koalitionsvereinbarung ) vorliegen? Die Finanzausstattung des Berufsschulbereichs wird derzeit im bundesweiten Vergleich geprüft. Ein Endtermin, bis zu dem diese Prüfung abgeschlossen sein wird, kann zurzeit noch nicht benannt werden. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen .