Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1470 6. Wahlperiode 21.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksache 6/1333. Demnach (siehe Antwort auf Frage 8) „sollen die Anstrengungen bei der Nachwuchsgewinnung im Gymnasialbereich durch Veränderungen im Werbeund Einstellungskonzept, (mehr Werbemaßnahmen in Schulen, Ausbau der Werbung in neuen Medien, Weiterentwicklung des Hochschulmarketings der Fachschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ) verstärkt werden.“ 1. Mittel in welcher Höhe stehen für die geplanten Veränderungen im Werbe- und Einstellungskonzept zur Verfügung (bitte nach Haushaltsjahren aufführen und dabei nach den verschiedenen Maßnahmen differenzieren)? Nachfolgend sind die Haushaltsjahre 2011 und 2012 und die bestätigte Planung für 2013 berücksichtigt: Drucksache 6/1470 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Maßnahmen Jahre 2011 2012 2013 Verstärkung der Werbung an Schulen ohne zusätzliche Kosten, da die Realisierung durch optimierten Personaleinsatz erfolgt Ausbau der Werbung in neuen Medien keine zusätzlichen Kosten circa 5.000,- Euro keine zusätzlichen Mittel geplant Verstärkung des Hochschulmarketings /Ausbau der Messebeteiligungen circa 800,- Euro circa 800.- Euro circa 800,- Euro 2. Wann wird mit der Umsetzung des Konzepts begonnen? Das Werbekonzept der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist auf Langfristigkeit ausgerichtet. Ausbau und Weiterentwicklung, vor sechs Jahren begonnen, erfolgen kontinuierlich. 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll eine bessere Vereinbarung von Familie und Polizeiberuf (siehe Antwort auf Frage 9 der o. g. Drucksache) erreicht werden? In der Landespolizei wurden bereits einige Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Polizeiberuf ergriffen: Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und auch die Deutsche Hochschule der Polizei ermöglichen im Rahmen der dortigen Ausbildung beziehungsweise Qualifizierung eine gemeinsame Unterbringung mit den Kindern an der jeweiligen Schule und eine Kinderbetreuung vor Ort. Neben der Gewährung von Teilzeitarbeit wurde mit der Einführung flexibler Arbeitszeit- und Schichtdienstmodelle begonnen. Auch ist die Ausübung von Telearbeit grundsätzlich möglich. Derzeit werden noch weitere Maßnahmen geprüft (zum Beispiel hinsichtlich der Planung der Einsatzorte nach Qualifizierung/Aufstieg).