Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1478 6. Wahlperiode 11.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Strukturen der Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die 6. Legislatur- periode heißt es: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Anliegen der Koalitionspartner und wird als Querschnitts- aufgabe in allen Politikbereichen umgesetzt. Bei allen Entscheidungen und Maßnahmen sind die Auswirkungen auf Frauen und Männer zu ana- lysieren und zu berücksichtigen. Dort, wo es Benachteiligungen eines Geschlechts gibt, werden Maßnahmen entwickelt, um diese zu besei- tigen.“ Als Dachverband mit derzeit 49 Mitgliedsvereinen steht der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. der Landespolitik zur Umsetzung des gleichstellungspolitischen Auftrages seit Jahren fachkom- petent und beratend zur Seite. Unter Punkt 250 der Koalitionsverein- barung heißt es: „Gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie dem Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. werden bewährte Verfahren fortgeführt, die diesen Prozess unterstützen.“ 1. In welcher Form erfolgt die in der Koalitionsvereinbarung beschrie- bene Analyse der Auswirkungen aller Entscheidungen und Maßnah- men auf die Frauen und Männer im Land? Die Gemeinsame Geschäftsordnung II, Richtlinien zum Erlass von Rechtsvorschriften und weiteren Regelungen durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (GGO II), vom 2. Dezember 2008 erfordert von den Ressorts bezüglich der Gesetzesfolgen eine Prüfung, ob sich Regelungen auf die Geschlechter unterschiedlich auswirken. Darüber hinaus sind alle Referentenentwürfe der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung vorzulegen, die prüft, ob die Entwürfe frauen- und gleichstellungspolitische Auswirkungen haben. Drucksache 6/1478 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Erste Gleichstellungskonzeption der Landesregierung zur Umsetzung der Chancengleich- heit von Frauen und Männern, die seit 2000 regelmäßig fortgeschrieben wird, geht davon aus, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebens- und Arbeitsbereichen eine Querschnittsaufgabe ist. Alle Politikbereiche sind der Gleichstellung verpflichtet. Aktuell wird an der Vierten Gleichstellungskonzeption gearbeitet. Für den Bericht der Landesregierung 2011/2012 zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden Untersuchungen in Auftrag gegeben, inwiefern Beurteilungen Teil der Reproduktionsmechanismen der Geschlechterdisparitäten in der Landesregierung sind. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wird von der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung im Rahmen einer länderoffenen Arbeitsgruppe nach Lösungen für ein Beurteilungswesen im öffentlichen Dienst gesucht, das Benachteiligungen der Geschlechter weitgehend vermeidet. Zur Umsetzung des Querschnittsziels „Gleichstellung von Frauen und Männern“ im ESF-Programm Mecklenburg-Vorpommern 2007 bis 2013 trägt im Rahmen einer Doppel- strategie einerseits ein konsequentes Gender Mainstreaming und andererseits ein Set spezifischer Maßnahmen dazu bei, die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Bei der Programmumsetzung wurde bereits bei der Erarbeitung der einzelnen Richtlinien zu den Förderansätzen eine Prüfung der potenziellen Auswirkungen unter geschlechtergerechter Perspektive sowie darauf aufbauend eine entsprechende Gestaltung der Förderung vorgenommen. Bei den Förderanträgen zu einzelnen Projekten werden - wenn möglich - Aussagen zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen erwartet. 2. Welche Maßnahmen wurden und werden in der aktuellen Legislatur- periode entwickelt, um geschlechtsbezogene Benachteiligungen abzu- bauen? Siehe Antwort zu Frage 1. Eine zentrale Zielsetzung in der aktuellen Legislaturperiode ist die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, in der Wissenschaft und Wirtschaft. Dazu wurden folgende Maßnahmen entwickelt: - Zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesregierung wurden vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales mit der Staatskanzlei und allen Ressorts Zielvereinbarungen sowohl für die „Stammhäuser“ als auch für die nachgeordneten Behörden geschlossen. - Zur Erhöhung des Anteils von Frauen in der Wissenschaft wurden im November 2012 zum zweiten Mal Nachwuchswissenschaftlerinnen in das Mentoring-Programm innerhalb des Verbundprojektes „Karrierewege für Frauen in Wissenschaft und Wirtschaft“ aufgenommen . - Im Oktober 2012 wurde ein Mentoring-Programm „Zukunft durch Aufstieg“ für weibliche Beschäftigte in Unternehmen und wirtschaftsnahen Strukturen aufgelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1478 3 Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde zu Beginn 2012 das zweite Aktionsprogramm „Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ausgelobt. 3. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung, um die bewährte Struktur der Gleichstellungsarbeit und der gezielten Frauenförderung in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Jahr 2013 (nach Auslaufen der aktuellen ESF-Förderperiode) sicherzustellen? 4. Welche Bereiche der Gleichstellungsarbeit und gezielten Frauenförde- rung in Mecklenburg-Vorpommern sollen erhalten und fortgeführt werden? 5. Welche Neuerungen bzw. Umstrukturierungen sind vorgesehen? 6. Wie und unter welchen Rahmenbedingungen wird die Arbeit der drei Fachstellen des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in Mecklenburg- Vorpommern, IMPULS Mecklenburg-Vorpommern und die Fach- stelle Gleichstellung, sichergestellt? 7. In welcher Höhe und aus welchen Mitteln soll die Finanzierung der Gleichstellungsarbeit und gezielten Frauenförderung nach dem Jahr 2013 erfolgen? Die Fragen 3, 4, 5, 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die Verhandlungen zur ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb können die Fragen derzeit nicht abschließend beantwortet werden. 8. Welche Ergebnisse konnte die Gender Fachstelle Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung des Ziels Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit ihres Bestehens seit 2007 vorweisen? Das vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern geförderte Modellprojekt „Genderfachstelle Mecklenburg-Vorpommern“ unterstützte Institutionen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Land 1. bei der geschlechterreflektierten Gestaltung ihrer Strukturen, Projekte und Angebote, 2. bei der themenspezifischen Sensibilisierung der Fachkräfte und 3. der Umsetzung der gleichstellungspolitischen Strategie Gender Mainstreaming. Drucksache 6/1478 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Entsprechend der Erkenntnisse aus Fachgesprächen und einer landesweiten Umfrage der Genderfachstelle unter Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit in M-V waren die maßgeblichen Ziele der Genderfachstelle M-V - ein Aufzeigen der Aktualität des Themas Geschlechtergerechtigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit, - die allgemeine Vermittlung des Konzepts Gender Mainstreaming, seiner theoretischen Grundlagen und Ziele sowie - eine praxisnahe und sensibilisierende Beratung zu Möglichkeiten der Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendarbeit. Wichtige Handlungsfelder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen waren dabei die Bereiche der Berufsfrühorientierung, der Konfliktbewältigung, der Sexualität, der Kompe- tenzerwerbung, der Geschlechtsidentität und der Lebensplanung. Eine über den gesamten Förderzeitraum durchgeführte Umfrage „Geschlechtergerechtigkeit und Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, in welcher Fachkräfte der Jugendarbeit zu ihren Einstellungen und Kenntnissen zu Gender Mainstreaming in ihrem Arbeitsbereich befragt wurden, hat ein relativ gering ausgeprägtes Bewusstsein für das Thema geschlechtssensibler Umgang mit Mädchen und Jungen gezeigt. Insofern ist ein wesentliches und nachhaltiges Ergebnis des Modellprojektes die Herausgabe einer 80-seitigen Arbeitshilfe „Alles Gender - oder was?“. Die Broschüre ist inhaltlich und sprachlich explizit auf die Nutzung durch Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit zugeschnitten. Weitere ausgewählte Schwerpunkte und Projekte im Projektzeitraum: Projekt: Seminarreihe „Geschlechtergerechtigkeit und Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendarbeit“ an der Universität Rostock Projekt: landesweite Fachtagung Geschlechtergerechtigkeit und Gender Mainstreaming für ein gelingendes und gerechteres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen am 9. Dezember 2009 Projekt: Gender-Kompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit - Qualifizierung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit im Trägerverbund I in Schwerin Projekt: Gender-Kompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit - Qualifizierung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Güstrow Projekt: Gender-Kompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit - Qualifizierung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Bad Doberan Projekt: Expedition Zukunft. Träumst du noch oder planst du schon? - Mädchen und Jungen planen ihre Zukunft im Landkreis Parchim sowie diverse Projekte zur Begleitung des Girls‘ Day und des JungsTag M-V. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1478 5 Durch die Leistungen und Angebote der Genderfachstelle wurden während des Förderzeit- raums und diverser Folgeprojekte weit mehr als 500 Fachkräfte aus Einrichtungen der Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Universitäten und Schulen erreicht. 9. Wie soll die Arbeit der Gender Fachstelle Mecklenburg-Vorpommern zukünftig sichergestellt werden? Für die Genderfachstelle der Jugendhilfe ist vom eingetragenen Verein „Landesarbeitsgemeinschaft Jungen-Männer-Väter“ e. V. eine Förderung als Modellprojekt beantragt und aus dem Landesjugendplan vom 01.08.2007 bis 31.12.2010 gefördert worden. Die Förderung von Projekten ist grundsätzlich befristet. Eine dauerhafte institutionelle Förderung ist seitens der Landesregierung nicht möglich. Für die Sicherstellung der Fachstelle ist weiterhin der Träger zuständig.