Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/148 6. Wahlperiode 19.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Beratungen des FAG-Beirats und ANTWORT der Landesregierung Eine Überprüfung der Finanzverteilung zwischen dem Land sowie den Gemeinden und Landkreisen auf der Grundlage von § 7 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 10. November 2009 (GVOBI. M-V, S. 606) hat erstmals im Jahr 2011 mit Wirkung für das Jahr 2012 zu erfolgen. Die vorangegangene „Überprüfung, ihre Durchführung und ihre Ergebnisse sind zwischen den Mitgliedern des FAG-Beirats … ausführlich vorbereitet, besprochen und ausgewertet worden“ (vgl. Drucksache 5/2685, S. 39). 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde der nach § 7 Absatz 3 Satz 4 FAG M-V gemeinsam vom Innen- und vom Finanzministerium zu erstellende Prüfbericht a) fertiggestellt und b) dem Beirat nach § 30 FAG M-V übergeben? Der Prüfbericht nach § 7 Absatz 3 Satz 4 wurde am 15. November 2011 fertiggestellt und den Kommunalen Landesverbänden vorab zur Erörterung zur Kenntnis gegeben. Eine Besprechung mit Vertretern des Ministerium für Inneres und Sport, des Finanzministeriums und der Kommunalen Landesverbände fand am 18. November 2011 statt. Die von den Vertretern der Kommunalen Landesverbände anschließend in der 47. Kalenderwoche abgegebenen Anmerkungen wurden in den Prüfbericht aufgenommen. Der Prüfbericht wurde dann am 28. November 2011 an die Beiratsmitglieder versandt. Am 2. Dezember 2011 wurde der Prüfbericht in der FAG-Beiratssitzung besprochen. Drucksache 6/148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann wurde dieser Prüfbericht durch den Vorsitzenden des Beirats bisher zur Beratung a) von Überprüfungskriterien, b) von Überprüfungsverfahren und c) von Überprüfungsergebnissen auf die Tagesordnung von FAG-Beiratssitzungen gesetzt? Auf der Sitzung vom 27. September 2010 (TOP 2) stellte der Vorsitzende des Beirates fest, dass nicht absehbar sei, wann die Daten zu den Jahresrechnungsergebnissen 2007/2008 der Kommunen vorliegen und sich daher der Gesetzentwurf zum FAG-Änderungsgesetz dieser Problematik noch nicht annehmen könne, weshalb eine etwaige Anpassung der Beteiligungsquote sowie der Prüfbericht nach § 7 Abs. 3 Satz 4 FAG M-V im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes zur Planung des Doppelhaushaltes 2012/2013 als Anlage beigefügt werden müsste. Auf der Sitzung vom 2. August 2011 (TOP 2) legte der Vorsitzende die bisherigen Verfahrensgrundsätze zur Überprüfung der Finanzverteilung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz dar. Die Sitzungsteilnehmer verständigten sich auf die Einbeziehung zusätzlicher Ausgaben der Bereiche für Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege sowie für die Gesundheitsverwaltung und für Sport. Es wurde zugesagt, sich mit der von den Kommunalen Landesverbänden vorgebrachten Kritik, nicht nur ausgewählte, sondern alle Ausgabenbereiche , wie Investitionen und freiwillige Leistungen, mit einzubeziehen, auf Arbeitsebene auseinanderzusetzen. Auf der Sitzung vom 2. Dezember 2011 (TOP 1) stellte der Vorsitzende den Prüfbericht zur Überprüfung der Finanzverteilung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ab 2012 dar und wies darauf hin, dass in Anbetracht der Kritik der Kommunalen Landesverbände die Methode zur Überprüfung der ausgabeseitigen Kriterien dahingehend geändert worden ist, dass nunmehr alle Ausgaben, einschließlich der Investitionen, mit in die Überprüfung einbezogen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/148 3 3. Welche Hinweise und Anregungen der kommunalen Landesverbände zu dem Prüfbericht a) sind bisher eingegangen und b) konnten berücksichtigt werden bzw. mussten unberücksichtigt bleiben? Auf der Besprechung am 18. November 2011 trugen die Vertreter der Kommunalen Landesverbände Ergänzungswünsche sowie Anregungen vor, die anschließend schriftlich noch spezifiziert wurden und in den Prüfbericht mit aufgenommen wurden. Dies umfasste im Einzelnen die Forderungen: - Aussagen zur prognostischen Finanzkraftentwicklung der Kommunen im Prüfbericht aufzunehmen. Auf Seite 2 des Prüfberichtes, Fußnote 1 ist folgender Hinweis aufgenommen worden: Mit Hinweis auf § 7 Absatz 3 Satz 6 FAG M-V ist eine prognostische Betrachtungsweise bei der Überprüfung nicht möglich, die prognostische Entwicklung der Finanzkraft wird jedoch im Rahmen des Verbundquotengesetzes dargestellt und berücksichtigt. - Bei Prüfung ausgewählter Finanzkennziffern den Finanzierungssaldo der Kommunen abzüglich der Ausgaben für die ordentliche Tilgung heranzuziehen. Die Ergebnisse der bereinigten Verwaltungshaushalte laut Kassenstatistik sind auf Seite 6, Fußnote 2 dargestellt und bewertet worden. - Bei dem Schuldenstand auch die Verschuldung der kommunalen Einrichtungen zu erfassen. Die Forderung ist auf Seite 7, Fußnote 3 des Berichtes genannt worden, jedoch teilt die Landesregierung die Auffassung nicht, da die Ausgleiche der Defizite der kommunalen Einrichtungen im Verwaltungshaushalt unter den Sachausgaben abgebildet werden. Die Landesverbände regten bei den Schlussfolgerungen die Ergänzung an, dass sie strukturelle weitergehende Vorstellungen zur Entwicklung des FAG haben. Diese Ergänzung wurde in den Prüfbericht auf Seite 9 aufgenommen. Die in der Sitzung geäußerte Forderung, auch die Rechnungsergebnisse des Jahres 2009 mit in die Prüfung aufzunehmen, wurde nicht aufgenommen, da sich das Verfahren auf einen zweijährigen Prüfzeitraum bezieht. Drucksache 6/148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Haben die kommunalen Landesverbände die Ergebnisse des Prüf- berichtes bereits abschließend a) zur Kenntnis oder b) zustimmend zur Kenntnis genommen? Auf der Beiratssitzung am 2. Dezember 2011 ist zu TOP 1 „Überprüfung der Finanzverteilung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz für den Finanzausgleich ab 2012“ folgender Beschluss gefasst worden: „1. Der FAG-Beirat hat anhand des gemäß § 7 Absatz 3 Satz 4 FAG M-V vorzulegenden Berichtes überprüft, ob aufgrund von Veränderungen im Aufgabenbestand oder aufgrund der Entwicklung der notwendigen Ausgaben im Verhältnis zwischen dem Land sowie den Gemeinden und Landkreisen die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen anzupassen ist (§ 7 Absatz 3 Satz 2 FAG M-V). 2. Der FAG-Beirat kommt zu dem Ergebnis, dass Veränderungen im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 2 FAG M-V, die zwingend eine Anpassung erfordern, nicht festzustellen sind.“ 5. Geht die Landesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Standes der Überprüfung davon aus, dieses Verfahren „im Jahr 2011“ (§ 7 Absatz 3 Satz 3 FAG M-V) abschließen zu können? Der Prüfbericht ist fertiggestellt und wird als Anhang zur Begründung des FAG-Änderungsgesetzes , das als Artikel 1 des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 dem Landtag im Rahmen der Beratungen zum Landeshaushaltsplan 2012/2013 vorgelegt wird, angefügt.