Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1508 6. Wahlperiode 06.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Drogendelikte an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern 2010/2011/2012 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung unterhält keine Statistiken über strafrechtliche Vorbelastungen oder strafrechtliche Verfolgungen von Schülerinnen und Schülern. Die Daten, die schülerbezogen erhoben werden dürfen, sind abschließend in der Verordnung zum Umgang mit personen- bezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten Mecklenburg- Vorpommern (Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern - SchulDSVO M-V) vom 8. August 2011 benannt. Die hier erfragten Daten werden im Bundeszentralregister oder dem Erziehungsregister vorgehalten. Auskunft aus dem Register erhalten die Antragssteller zur eigenen Person im Rahmen des Führungszeugnisses nach § 30 Bundeszentralregis- tergesetz. Das Führungszeugnis ist nicht Bestandteil der Schülerakte. Es gibt an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Disziplinarmaßnahmen. Diese erfolgen zur Ahndung eines Dienstvergehens und werden von einem Disziplinargericht ausgesprochen. Für Disziplinarmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler gibt es im Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) dementsprechend keine Grundlage, wohl aber können nach § 60 SchulG M-V Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen oder im Sekun- darbereich nach § 60a SchulG M-V Ordnungsmaßnahmen getroffen werden. Insofern Fälle im Sinne der Anfrage bekannt werden, stellen die Schulen Strafanzeige von Amts wegen. Grundsätzlich gilt, dass die genaue Bestimmung der verdächtigen Substanzen Aufgabe der polizeilichen Ermittlungsarbeit ist. Aufgrund der Regelungen zum Datenschutz nach § 70 SchulG M-V kann die Anfrage nur in anonymisierter Form beantwortet werden und dann auch nur so, dass der Rückschluss auf die Schülerinnen und Schüler in jedem Fall ausgeschlossen ist. Drucksache 6/1508 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Vorfälle von Drogenkonsum sind an Schulen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Mecklenburg-Vorpommern bekannt gewor- den und wie wurden diese geahndet (bitte aufschlüsseln nach Stadt, Name der Schule, Art der Schule, Art der Droge, Datum, Alter des Schülers, strafrechtliche Verfolgung, Disziplinarmaßnahme seitens der Schule und danach, ob der Schüler erstmals oder wiederholt straf- fällig geworden ist)? Für das Kalenderjahr 2010 liegen der Landesregierung keine Meldungen zu Vorfällen von Drogenkonsum an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Im Kalenderjahr 2011 wurde ein Fall von vermeintlichem Drogenkonsum der Landesre- gierung gemeldet: Staatliches Schulamt Schulart Droge Schwerin Regionale Schule Kräutermischung, unbekannter Wirkstoff. Angeblich legaler Erwerb im Handel. Es handelte sich um zwei Drogenkonsumentinnen beziehungsweise Drogenkonsumenten. Es erfolgte eine Strafanzeige von Amts wegen. Im Kalenderjahr 2012 wurde ein Vorfall von Drogenkonsum der Landesregierung gemeldet: Staatliches Schulamt Schulart Droge Schwerin Gymnasium Halluzinogene Substanzen Unter den Drogenkonsumentinnen beziehungsweise Drogenkonsumenten waren fünf Schülerinnen und Schüler. Die Polizei hat in diesem Fall ermittelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1508 3 2. Wie viele Fälle von Drogenverkauf sind an Schulen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Mecklenburg-Vorpommern bekannt gewor- den und wie wurden diese geahndet (bitte aufschlüsseln nach Stadt, Name der Schule, Art der Schule, Art der Droge, Datum, Alter des Schülers, strafrechtliche Verfolgung, Disziplinarmaßnahme seitens der Schule und danach, ob der Schüler erstmals oder wiederholt straf- fällig geworden ist)? Für die Kalenderjahre 2010 und 2011 liegen der Landesregierung keine Meldungen zu Fällen von Drogenverkäufen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Im Kalenderjahr 2012 ist ein Fall von Drogenverkauf auf einem Schulgelände an die Landesregierung gemeldet worden. Staatliches Schulamt Schulart Droge Schwerin Regionale Schule Substanzen wurden in der Meldung nicht näher spezifiziert. In den Drogenverkauf waren eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler und eine schulfremde Person verwickelt. Gegen beide Personen wurde Strafanzeige von Amts wegen gestellt.