Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/151 6. Wahlperiode 16.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verkehrsprognosen und für Land und Kommunen entstehende Kosten zur B 96n auf Rügen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (Kfz/Tag, kurz DTV) wurde im Zeitraum von 1992 bis 2011 für die bestehende Bundesstraße 96 jeweils für die Streckenabschnitte Abfahrt Rügendamm bis Samtens bzw. Samtens bis Abzweig B 196 (Höhe Klein Kubbelkow) gemessen? a) Welche durchschnittlichen monatlichen Verkehrsstärken für jedes dieser Jahre ergaben sich daraus? b) Welcher Anteil entfiel dabei jeweils auf den Schwerlastverkehr? In den nachfolgenden Tabellen sind die der Landesregierung vorliegenden Werte der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) sowie die des durchschnittlichen täglichen Schwerverkehrs (DTVSV) für die Jahre von 1992 bis 2010 auf der Bundesstraße B 96 auf Rügen angegeben. Die Auswertung der Daten für das Jahr 2011 ist noch nicht erfolgt, so dass diese Werte nicht angegeben werden können. Für den Abschnitt Altefähr bis Samtens resultieren diese Daten aus der Auswertung einer Dauerzählstelle bei Scharpitz. Hier liegen keine Ergebnisse für den Schwerverkehrsanteil in den Jahren 1993 und 1994 sowie 1996 bis 1999 vor. Im Abschnitt Samtens bis Bergen kann nur auf die Daten der im 5-jährigen Turnus durchgeführten Straßenverkehrszählung zurückgegriffen werden, da in diesem Abschnitt keine Dauerzählstelle existiert. Drucksache 6/151 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 B 96 - Abschnitt Rügendamm - Samtens Jahr DTV DTVSV Spitzenwert-DTV (Juli/August) 1992 14.850 1.650*) - 1993 12.785 - 18.310/17.525 1994 13.087 - 18.201/17.203 1995 13.613 1.308 19.090/18.189 1996 13.847 - 19.284/18.269 1997 14.457 - 19.471/19.928 1998 14.009 - 18.225/19.931 1999 14.058 - 20.160 2000 14.505 1.342 18.425/19.817 2001 14.448 1.490 19.467/20.171 2002 14.224 1.430 19.273/19.211 2003 14.722 1.422 19.078/20.209 2004 14.425 1.403 18.891/19.443 2005 13.944 1.356 18.302/18.620 2006 13.865 1.152 18.389/18.432 2007 14.483 1.170 18.244/18.954 2008 15.807 1.211 20.376/21.252 2009 15.375 1.103 20.936/21.433 2010 14.770 1.118 21.512/20.535 *) 1992 DTVGV = 1.650 Kfz/24h (aus Heft 55/92 der Bundesanstalt für Straßenwesen) (DTV GV = DTV Güterverkehr - bis 1992, ab 1993 dann DTVSV ). B 96 - Abschnitt Samtens - Abzweig B 196 (Höhe Klein Kubbelkow) Jahr DTV DTVSV Spitzenwert-DTV 1995 13.231 1.239 - 2000 13.849 964 - 2005 12.256 857 - 2010 12.561 813 - Zu a) Die Werte der durchschnittlichen monatlichen Verkehrsstärken werden für die Straßenplanung nicht verwendet. Näherungsweise können diese jedoch ermittelt werden, indem die oben genannten DTV-Werte mit 30 multipliziert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/151 3 Zu b) Der Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehr auf der B 96 ist in den obigen Tabellen dargestellt (siehe Spalte DTVSV). 2. Mit welcher DTV rechnet die Landesregierung für die B 96n jeweils auf den Streckenabschnitten Rügendamm bis Samtens bzw. Samtens bis Abzweig B 196 (Höhe Klein Kubbelkow)? a) Auf welchem Gutachten beruhen diese Prognosen? b) Wurden diese seit Beginn der Planung korrigiert? c) Wenn ja, wie oft wurden die Prognosen angepasst? Für die Planung zum Neubau der B 96n kommen nachfolgend genannte Verkehrsprognosewerte (Prognosehorizont 2025) zur Anwendung: Verkehrsbelastung/Werktag 2025 DTVWerktags DTVWerktags, Sommer Altefähr-Samtens 21.000 27.000 Samtens-Bergen 20.000 26.000 Zu a) Die oben genannten Prognosewerte wurden aus dem Gutachten „Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung auf das Prognosejahr 2025“ von der Ingenieurgruppe IVV Aachen (Stand: März 2009) entnommen. Die Fragen 2b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Seit Beginn der Planung zum Neubau der B 96n wurden die Verkehrsprognosen bezüglich Prognosehorizont oder im Zusammenhang mit der aktuell geltenden bundesweiten Verflechtungsprognose angepasst. Folgende Verkehrsprognosen lagen der Planung zugrunde: - Gutachten „Aktualisierung der Verkehrsprognose für die B 96n zwischen der Bundesauto- bahn A 20 (bei Grimmen) und Bergen (Rügen)“ vom März 2000; erstellt von der Ingenieurgruppe IVV Aachen, - Gutachten „Ergänzung der Verkehrsprognose für den Abschnitt Altefähr - Bergen“ vom Dezember 2002; erstellt von der Ingenieurgruppe IVV Aachen, - Gutachten „Aktualisierung der verkehrlichen Variantenuntersuchung“ vom Dezember 2003; erstellt von der Ingenieurgruppe IVV Aachen, - Gutachten „B 96 auf Rügen, Zeitliche Verteilung des Verkehrsaufkommens“ vom April 2006; erstellt von der Ingenieurgruppe IVV Aachen, - Gutachten „Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung auf das Prognosejahr 2025“ vom März 2009; erstellt von der Ingenieurgruppe IVV Aachen. Drucksache 6/151 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Auf welcher verkehrsrechtlichen oder verkehrstechnischen Grundlage beruht die Entscheidung der DEGES GmbH die B 96n als eine separate Kraftfahrstraße, einen Verkehrsweg mit Richtgeschwindigkeit, zu planen? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die B 96n auf Rügen in den vordringlichen Bedarf als indisponibles Projekt eingestuft. Dieses wurde zuletzt durch den Beschluss des Deutschen Bundestags zur 5. Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (5. FStrAbÄndG), das am 16. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, bestätigt. Der sowohl im Bereich der Rügenbrücke und weiterführend bis nach Bergen gewählte zweistreifige Straßenquerschnitt mit Zusatzfahrstreifen wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit gewählt. Dieser ermöglicht verkehrssichere Überholvorgänge und gewährleistet einen sicheren Verkehrsablauf auf der B 96n. Die B 96n ist Bestandteil der Straßennetzkonzeption des Bundes, die nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung zur Beseitigung gravierender Mängel in der Ausstattung mit Bundesfernstraßen und in der Erreichbarkeit für den Nordosten Deutschlands entwickelt wurde. Die B 96n ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) und somit von europäischer Verkehrsbedeutung. Die B 96n auf Rügen vervollständigt zusammen mit der Ortsumgehung Bergen eine angemessen leistungsfähige Straßenverkehrsinfrastruktur der Insel Rügen zur Anbindung an das Bundesfernstraßennetz im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge. Das Projekt beseitigt die Kapazitätsengpässe und Überlastungszustände der bestehenden B 96 und trägt so maßgeblich zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Insel bei, insbesondere im Hinblick auf: - die Erreichbarkeit der touristischen Schwerpunktziele, - die Erreichbarkeit der maßgebenden zentralen Orte sowie - die Erreichbarkeit des Großgewerbestandortes des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Umfeld des Hafens Sassnitz-Mukran. 4. Wie viele Fahrstreifen wird die Kraftfahrstraße erhalten? Auf welcher verkehrsrechtlichen oder verkehrstechnischen Grundlage beruht diese Entscheidung? Der Bedarfsplan definiert die B 96n auf Rügen als einbahnige, zweistreifige Neubaumaßnahme . Für den Neubau ist - in Fortsetzung des bereits gebauten Querschnitts der 2. Strelasundquerung - die Herstellung eines Zusatzfahrstreifens beziehungsweise Regelquerschnitts (RQ) 15,5 im Betrieb als Kraftfahrstraße vorgesehen. Die zukünftige Bundesstraße B 96n wird drei Fahrstreifen erhalten, davon wird ein Fahrstreifen wechselseitig als Überholspur genutzt. Der RQ 15,5 gehört zu den einbahnig, zweistreifigen Straßenquerschnitten. Der Zusatzfahrstreifen dient ausschließlich für Überholzwecke. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/151 5 Die gewählte Vorzugsvariante (Neubau B 96n und B 96alt für den langsam fahrenden Verkehr) setzte sich im Variantenvergleich gegen weitere sieben Netzfälle durch. Die Ausbauvarianten konnten sich aufgrund deren Leistungsfähigkeit und insbesondere durch die erheblichen Mehraufwendungen beim Ausbau und Neubau des Nebenwegenetzes und der schwierigen Verkehrsführung während der Bauzeit (Schaffung neuer Parallelwege) nicht durchsetzen. 5. Mit welchen Errichtungskosten für die B 96n rechnet die Landesregierung insgesamt und jeweils für die Streckenabschnitte Rügendamm bis Samtens bzw. Samtens bis Abzweig B 196 (Höhe Klein Kubbelkow )? a) Auf welchen Gutachten beruhen diese Kostenschätzungen? b) Wurden diese seit Beginn der Planungen korrigiert? c) Welche dieser Kosten sind durch das Land Mecklenburg- Vorpommern zu tragen? Derzeit liegen genehmigte Baukosten in Höhe von 80,1 Mio. Euro für den gesamten Streckenabschnitt der B 96n auf Rügen vor. Davon sind für den Abschnitt Rügendamm bis Samtens Baukosten in Höhe von 42,7 Mio. Euro und für den Abschnitt Samtens bis Abzweig B 196 in Höhe von 37,4 Mio. Euro vorgesehen. Zu a) Die oben genannten Kosten sind der im Rahmen der Entwurfsplanung der B 96n auf Rügen erstellten Kostenberechnung aus dem Jahr 2008 entnommen. Sie werden sukzessiv fortgeschrieben. Die Kosten werden gegenwärtig durch die ersten vorliegenden Submissionsergebnisse aktualisiert und angepasst. Zu b) Wesentliche Planänderungen, die im Zuge der Planfeststellung erforderlich wurden, sind in der Kostenberechnung von 2008 berücksichtigt worden. Eine vorhergehende Kostenberechnung aus dem Jahr 2004 beinhaltete die Kosten, die sich aus dem Stand der Vorplanung ergeben haben. Die Ergebnisse der Vergabeverfahren für die ersten beiden Baulose weisen eine Kostensteigerung gegenüber den vom Bund genehmigten oben genannten Kosten in Höhe von zirka 14,8 Mio. Euro aus. Nachdem die Landesregierung von diesen Kostenerhöhungen Kenntnis erlangte, wurde die projektverantwortliche Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beauftragt, die aktuelle Kostenentwicklung in einer weiteren Kostenfortschreibung darzustellen. Die Ergebnisse dieser Kostenfortschreibung liegen derzeit noch nicht vor. Drucksache 6/151 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu c) Aus der genehmigten Kostenberechnung aus dem Jahr 2008 ergeben sich für das Land Mecklenburg-Vorpommern zirka 1,5 Mio. Euro. Diese Kosten werden vorwiegend für den Neubau eines Radweges entlang der alten B 96 erforderlich. 6. Mit welchen Kosten für Betrieb und Instandhaltung der B 96n rechnet die Landesregierung innerhalb welcher Zeitrahmen? a) Wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Kostenträger Land, Landkreis und anliegende Gemeinden? b) Welcher Kostenträger wird für die bisherige Trasse der B 96 künf- tig verantwortlich sein? c) Wie teilen sich die Kosten jeweils auf die Streckenabschnitte Abfahrt Rügendamm bis Samtens bzw. Samtens bis Abzweig B 196 (Höhe Klein Kubbelkow) auf? Gemäß Handbuch für Straßen- und Verkehrswesen (Elsner 2012) werden Kostensätze für Unterhaltung und Instandhaltung des Jahres 2011 in Höhe von 10.900,- Euro/Kilometer für Bundesstraßen angegeben. Bei einer Länge von zirka 20,5 km ergeben sich somit jährliche Kosten für Unterhaltung und Instandhaltung in Höhe von zirka 223.000 Euro. Zu a) Die Kosten für Betrieb und Unterhaltung der neuen B 96n sind durch den Bund als Baulastträger der Bundesstraße zu tragen. Dem Land, dem Landkreis Vorpommern-Rügen sowie den Gemeinden entstehen keine Kosten für Unterhaltung und Instandhaltung der B 96n. Zu b) Die vorhandene B 96 wird nach Fertigstellung der B 96n zur Landesstraße abgestuft. Damit wird das Land Mecklenburg-Vorpommern Baulastträger und trägt somit die Unterhaltungslast . Zu c) Der Südabschnitt der B 96n wird voraussichtlich 2015 fertig gestellt. Damit würden sich ab dem Jahr 2016 Kosten für Unterhaltung und Instandhaltung auf diesem Abschnitt der B 96n (zirka 11,5 km Länge) in Höhe von zirka 125.000 Euro pro Jahr ergeben. Nach Fertigstellung des Nordabschnittes der B 96n werden weitere Betriebs- und Instandhaltungskosten in Höhe von zirka 98.000 Euro pro Jahr (zusätzlich zirka 9,0 km Länge) vorzusehen sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/151 7 7. An welchen Standorten zwischen der Abfahrt Rügendamm und dem Abzweig B 196 (Höhe Klein Kubbelkow) ist die Errichtung neuer Brücken geplant? a) Mit welchen Kosten für Betrieb und Instandhaltung dieser Brückenbauwerke rechnet die Landesregierung innerhalb welcher Zeitrahmen? b) Fallen davon Kosten für das Land, den Landkreis VorpommernRügen oder die anliegenden Kommunen an? c) Welche anliegenden Kommunen sind davon betroffen? An folgenden Standorten werden im Streckenverlauf Brückenbauwerke errichtet: Abschnitt Samtens bis Abzweig B 196 (Verkehrseinheit 2851) Bau-km* Betriebs- und Instandhaltungskosten [Euro/Jahr, gerundet] Bauwerk (BW) 1 - Unterführung DB AG 0+373.464 10.200 BW 2 - Unterführung Verteilerkreisverkehr 0+624.614 19.100 BW 3 - Überführung Kreisstraße RÜG 11 2+667.783 9.200 BW 4 - Wildüberführung 4+423.000 38.500 BW 6 - Unterführung Sehrowbach 5+726.614 35.800 BW 7 - Unterführung DB AG und Radweg 7+567.400 20.100 BW 7-1 - Unterführung zur Minimierung der Zerschneidungswirkung 7+841.500 7.600 BW 8 - Unterführung Viehtrieb und Graben 38/34 8+493.625 3.700 Summe VKE 2851 144.200 Anmerkung: BW 5 der Verkehrseinheit (VKE) 2851 ist im Rahmen der Planfeststellung entfallen. * Bau-km (0 stellt den Beginn der Gesamtmaßnahme dar; +373.464 ist die Entfernung in Metern hierzu, in dem Fall 373,464 m). Drucksache 6/151 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Abschnitt Rügendamm bis Samtens (Verkehrseinheit 2852) Bau-km Betriebs- und Instandhaltungskosten [Euro/Jahr, gerundet] BW 1 - Überführung Landesstraße L 30 9+212.116 6.700 BW 2 - Unterführung Graben Z 6/1 9+670.000 2.100 BW 3 - Überführung Kreisstraße RÜG 12 9+871.576 4.900 BW 4 - Überführung Wirtschaftsweg 12+148.744 8.800 BW 5 - Überführung Wirtschaftsweg 14+458.305 8.800 BW 6 - Unterführung Graben L4 15+100.350 2.400 BW 7 - Überführung Wirtschaftsweg 16+105.036 9.700 BW 8 - Überführung DB AG (Trog) 15+916.012 88.500 BW 9 - Überführung Gemeindestraße 17+605.877 4.900 Summe VKE 2852 136.800 Zu a) Die Ermittlung der Betriebs- und Unterhaltungskosten pro Bauwerk erfolgte auf der Grundlage der derzeit genehmigten Baukosten gemäß der Kostenberechnung von 2008. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten sind in den obigen Tabellen dargestellt. Zu b) Die Herstellungskosten der oben genannten Bauwerke übernimmt der Bund, soweit dadurch die Verkehrsfunktion bestehender Straßen aufrechterhalten wird. Die Unterhaltung der Brückenkonstruktionen obliegt der Landesstraßenverwaltung, die im Rahmen der Auftragsverwaltung diese Straßen für den Bund betreut. Die Kosten dafür werden durch den Bund getragen. Die Unterhaltung der Straßenbeläge auf den Brücken und der Betrieb auf den neuen Streckenabschnitten (zum Beispiel auch Winterdienst) werden bei der Überführung von Gemeindeverbindungswegen der zuständigen Gemeinde und bei der Überführung von Kreisstraßen dem Landkreis Vorpommern-Rügen übertragen. Hierfür werden entsprechende Ablösevereinbarungen für die Erstattung der entstehenden Kosten mit den Gemeinden beziehungsweise dem Landkreis abgeschlossen. Der Bund zahlt diese als Einmalzahlung an die betroffenen Baulastträger aus. Zu c) Betroffen von der unter b) dargestellten Regelung sind die Gemeinden Götemitz (BW 2852-4), Drammendorf (BW 2852-5), Kasselvitz (BW 2852-7) und Scharpitz (BW 2852-9). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/151 9 8. Welche Planungs- und Bauausführungsschritte sind bis zur Verwirk- lichung der B 96n erforderlich? a) In welchem Zeitraum rechnet die Landesregierung für die jeweiligen Bauabschnitte mit der Fertigstellung? b) Gehört dabei der mittlerweile errichtete, mehrere hundert Meter lange Holzzaun südöstlich der Ortschaft Rambin zu den Bauausführungsschritten ? c) Wenn ja, warum wurde für den Zaun brasilianisches Tropenholz gewählt? Der Planungsprozess für die B 96n auf Rügen ist mit Erlangung des Baurechtes grundsätzlich abgeschlossen. Um die Baumaßnahme nunmehr baulich umzusetzen, wird diese in diverse Baulose geteilt. Diese Leistungen wurden beziehungsweise werden entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften mittelstandsfreundlich vergeben. Anschließend werden die Baulose teilweise parallel, teilweise nacheinander umgesetzt. Zu a) Der Abschnitt von Altefähr bis Samtens (Anschluss an die vorhandene B 96) soll bis 2015 für den Verkehr freigegeben werden. Der nördlich gelegene Abschnitt von Samtens bis zur B 196 bei Bergen wird im Anschluss realisiert. Zu b) Die Errichtung des Sichtschutzzaunes ist Voraussetzung für den Beginn der Baudurchführung . Er dient dem Schutz angrenzender Äsungsflächen für nordische Zugvögel und stellt eine bauzeitliche Einrichtung dar. Zu c) Nach Ausschreibung war eine Ausführung des Sichtschutzzaunes in Holz gefordert. Die Art des zu verwendenden Holzes erfolgte nach Wahl des Auftragnehmers. Die Nachweise für die Verwendung von geeignetem Holzmaterial liegen vor. Drucksache 6/151 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 9. Welche Alternativen zu den derzeit verfolgten Planungen wurden untersucht und mit welchem Ergebnis? Zusätzlich zu den in der Linien- und Genehmigungsplanung zur B 96n geplanten und bewerteten Varianten wurden folgende Alternativen untersucht: a) Ausbau der B 96alt - Alternativkonzept des FORUMS RÜGEN-STRALSUND/NABU (Netzfall 7), b) Bestandsorientierter Neubau der B 96alt (RQ 15,5) und Neubau der Ortsumgehungen Samtens und Rambin mit modifiziertem Anschlussstellenkonzept - Ergänzungen zum Alternativkonzept der Umweltverbände NABU/BUND 2009 (Netzfall 8). Das Alternativkonzept des FORUMS RÜGEN-STRALSUND beinhaltete den Ausbau der vorhandenen B 96 mit verbreiterten Randstreifen. Der dieser Variante zugrunde liegende Regelquerschnitt RQ 10,5 mit überbreiten (2 m) Randstreifen entspricht nicht den geltenden straßenbaulichen Richtlinien und Regelwerken. Er stellt ein enormes Sicherheitsrisiko für den Radverkehr schon bei heute vorliegenden Verkehrsmengen dar. Darüber hinaus ist der RQ 10,5 grundsätzlich nicht geeignet, die prognostizierten Verkehrsmengen in der geforderten Verkehrsqualität abzuwickeln. Für die Verkehrsführung während der Bauzeit wäre die temporäre Errichtung zusätzlicher Ersatzstraßen beim „Bauen im Bestand“ erforderlich gewesen. Das ergänzende Alternativkonzept der Umweltverbände NABU/BUND beinhaltet den bestandsorientierten Neubau der Bundesstraße B 96 mit den Ortsumgehungen Rambin und Samtens als Kraftfahrstraße. Die regionalen und langsam fahrenden Verkehre sollten über ein auszubauendes Wirtschaftswegenetz geführt werden. Aus folgenden Gründen wurde diese Variante verworfen: - Starke Störungen und Zerschneidungen des Vogelschutzgebietes nördlich der Bundes- straße B 96, - sehr große Umwege für den langsam fahrenden Verkehr und - ungeeignete Verkehrsführung während der Bauzeit. 10. Zwischenzeitlich wurde der Bürgerinitiative (BI) „Rügener Initiative Ohne Bundesstraße 96“, die ein eigenes Straßenausbaukonzept zur bestehenden B 96 vorlegte, ein Gespräch mit dem Minister für Energie , Infrastruktur und Landesentwicklung zu diesem Thema angeboten . Wann soll dieses Gespräch stattfinden? Im Rahmen eines Petitionsverfahrens hat das damalige Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gegenüber dem Petitionsausschuss mehrfach die Bereitschaft des Hauses („des für den Straßenbau zuständigen Bereichs der Landesregierung“) zu Gesprächen mit der Bürgerinitiative „Rügener Initiative ohne B 96“ erklärt. Von diesem Angebot ist seitens der Bürgerinitiative bislang kein Gebrauch gemacht worden.