Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1510 6. Wahlperiode 05.02.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Korruptives Verhalten im Gesundheitswesen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele berufsständische Ermittlungsverfahren, Strafen oder Approbationsaberkennungen wurden in Mecklenburg-Vorpommern von der Ärztekammer bzw. dem zuständigen Ministerium in den letzten fünf Jahren eingeleitet bzw. vorgenommen (bitte separat und für die jeweiligen Jahre aufführen)? In den letzten fünf Jahren erfolgte durch das für die Erteilung und den Widerruf von Approba- tionen zuständige Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern kein Widerruf einer Approbation. Nach Angaben der Ärztekammer M-V wurde durch die Ärztekammer in den letzten fünf Jahren in sechs Fällen ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Kammeranwalt eingeleitet und in einem Verfahren eine berufsrechtliche Klage erhoben. Ermittlungsverfahren: 2007/ ein Fall, 2009/ drei Fälle, 2010 und 2012 ein Fall. Berufsrechtliche Klage: Eine Klage 2012. Drucksache 6/1510 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit Bezug auf korruptives Verhalten im Gesundheitswesen wurden in den letzten fünf Jahren eingeleitet? Wie viele davon führten zu Verurteilungen (bitte für die jeweiligen Jahre aufführen)? Durch die Staatsanwaltschaften erfolgt keine gesonderte Erfassung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit Bezug auf korruptives Verhalten im Gesundheitswesen. Aus diesem Grund können keine Angaben über die Zahl entsprechender Ermittlungsverfahren und Verurteilungen gemacht werden. 3. Hält die Landesregierung die Rechtslage zur Strafverfolgung von Korruption im Gesundheitswesen für ausreichend? a) Welche Defizite werden gesehen? b) Was plant die Landesregierung, um diesen zu begegnen? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung prüft derzeit die Notwendigkeit ergänzender Rechtsvorschriften. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss des Bundesgerichts- hofes (GSSt 2/11), in dem zwar ein korruptives Verhalten erkannt, eine Rechtsgrundlage für eine Strafverfolgung jedoch nicht gesehen wurde? Die Landesregierung bewertet keine Gerichtsentscheidungen. 5. Ist der Landesregierung die jüngst angekündigte Initiative des Bundes- ministeriums für Gesundheit zur Korruptionsbekämpfung bekannt? a) Wenn ja, welche Änderungen sind hier geplant? b) Hält die Landesregierung diese Änderungen für ausreichend? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung ist bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium derzeit prüft, ob aus seiner Sicht die bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Normen, die die Annahme von Vorteilen durch Ärzte verhindern sollen, ausreichen, um korruptives Verhalten zu ahnden oder ob eventuell bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden müssen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1510 3 6. Bestehen in Mecklenburg-Vorpommern Schwerpunktstaats- anwaltschaften oder besondere Ermittlungskommissionen, die sich ausschließlich oder vorrangig mit Korruption im Gesundheitswesen beschäftigen? Es existieren in Mecklenburg-Vorpommern keine Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich ausschließlich oder vorrangig mit Korruption im Gesundheitswesen befassen. Jedoch verfügt jede Staatsanwaltschaft des hiesigen Geschäftsbereichs über spezielle Dezernate für Korruptionsdelikte. 7. Nach welchen Kriterien vergibt die Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommerns Fortbildungspunkte für Weiterbildungsveranstaltungen der Ärzteschaft? Die Ärztekammer vergibt Fortbildungspunkte für Fortbildungsveranstaltungen im eigenen Kammerbereich nach den Zertifizierungskriterien der Bundesärztekammer. Als Grundlage dienen die „(Muster-)Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ und die „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“, die auf der Homepage der Bundesärztekammer zu finden sind.