Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1511 6. Wahlperiode 11.02.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Personalentwicklung in der Steuerverwaltung des Landes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich der Krankenstand der Beschäftigten in den Finanzämtern in den Jahren 2006 bis 2012 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben sowie nach Laufbahngruppen unterteilen)? Der Krankenstand wird im Geschäftsbereich des Finanzministeriums als Prozentsatz der Beschäftigten, die an einem Kalendertag durchschnittlich arbeitsunfähig sind, ermittelt. Hierbei werden nur Erkrankungen mit ärztlichem Attest berücksichtigt. Die Entwicklung des Krankenstandes ergibt sich aus nachfolgender Übersicht. Jahr LfbGr. 1 LfbGr. 2 Anzahl Anzahl Krankenstand Anzahl Anzahl Krankenstand Beschäftigte Krankentage in % Beschäftigte Krankentage in % 2006 1.394 34.716 6,82 1.239 22.933 5,01 2007 1.231 30.760 6,85 1.171 23.068 5,39 2008 1.302 33.353 6,95 1.211 22.049 4,94 2009 1.286 35.564 7,50 1.217 25.260 5,69 2010 1.260 32.462 7,05 1.277 23.995 5,14 2011 1.381 34.894 6,92 1.277 24.496 5,26 2012 * - - - - - - * Für das Jahr 2012 liegen noch keine Zahlen vor. Die Datenerhebung hierzu erfolgt turnusmäßig im I. Quartal des Folgejahres. Drucksache 6/1511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Zahl der Überstunden der Beschäftigten in den Finanzämtern in den Jahren 2006 bis 2012 entwickelt (bitte in abso- luten Zahlen und in Prozent angeben sowie nach Laufbahngruppen unterteilen)? Der Landesregierung liegt keine Statistik über die konkrete Zahl der Überstunden der Beschäftigten in den Finanzämtern in den Jahren 2006 bis 2012 vor. Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit sind temporär erbrachte Überstunden an anderen Arbeitstagen auszugleichen. Bei einem Vollbeschäftigten ist die monatliche Übertragung von Arbeitszeit- guthaben bis zu 40 Stunden und von Arbeitszeitrückständen bis zu 20 Stunden möglich. 3. Wie hat sich der Personalbestand in den Finanzämtern für die großen Arbeitsbereiche in Vollzeitäquivalenten entwickelt und wie hoch ist die Zahl der entsprechenden Planstellen (bitte für die Jahre 2006 bis 2012 angeben und nach Arbeitsbereichen Innendienst, Außendienst ohne Strafrechtsbereich, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen- stelle, Stabstelle und Finanzamt Neubrandenburg (RiA) unterteilen)? Personalbestand der Finanzämter nach Arbeitsbereichen in Vollzeitäquivalenten Stand: 01.01. des jeweiligen Jahres Jahr Arbeitsbereich 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Innendienst 1.913,4 1.895,1 1.783,1 1.740,2 1.725,6 1.600,2 1.558,6 Außendienst ohne Strafrechts- bereich 381,4 369,2 355,5 365,3 361,3 350,5 342,9 Steuerfahndung 57,7 58,7 56,6 52,2 55,0 50,8 55,9 Bußgeld- und Strafsachenstelle 24,5 24,2 22,5 22,2 20,3 19,6 18,4 Stabsstelle 4,9 5,7 6,8 * Finanzamt Neubrandenburg (RIA) 34,4 175,8 225,3 * Stabsstelle im Personalbestand der Steuerfahndungsstelle enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1511 3 Anzahl Haushaltsstellen in den Finanzämtern ohne IT-Stelle Stand: 01.01. des jeweiligen Jahres Die Haushaltsstellen sind nicht explizit den Finanzämtern und Arbeitsbereichen zugeordnet. Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl der Planstellen ohne RiA 2.432 2.432 2.272 2.034 2.192 2.178 2.171 RiA -Stellen 225 225 225 4. In welchen Arbeitsgebieten der Finanzämter zeichnen sich Bedarfsänderungen ab (Antwort bitte begründen)? Grundsätzlich ergeben sich fortlaufende Bedarfsänderungen aufgrund der für die Personal- bedarfsberechnung maßgeblichen Kenngrößen, von Rechtsänderungen und der technischen Entwicklung. Dementsprechend zeigen sich nach der Personalbedarfsberechnung 2013 in fast allen Arbeitsbereichen Änderungen gegenüber der Personalbedarfsberechnung 2012. Das Finanzministerium wird im Jahr 2013 die Organisationsstrukturen, die Personalaus- stattung und die Standorte der Finanzämter im Rahmen eines umfassenden Gesamtprojektes analysieren und zukunftssicher ausrichten. Mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuerbearbei- tung, die Mitte 2014 auf den Bund übergehen wird, können die von Änderungen betroffenen Arbeitsgebiete gegenwärtig noch nicht benannt werden. 5. Welche personellen Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung aus der nunmehr unbefristeten Übertragung der Zuständigkeit für die Veranlagung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland an das Finanzamt Neubrandenburg (Antwort bitte begrün- den)? Infolge der Übernahme der zentralen Sonderzuständigkeit für die Besteuerung von Rentenempfängern mit Wohnsitz im Ausland konnten seit 2009 mehr als 200 dritt- mittelfinanzierte Stellen (aktuell 255 Vollzeitäquivalente) in der Steuerverwaltung des Landes geschaffen werden. Mit der unbefristeten Übertragung der zentralen Sonderzuständigkeit haben Bund und Länder insbesondere die geleistete Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter honoriert. Aufgrund dieser Entscheidung können bislang befristet eingestellte Beschäftigte einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Mittelfristig erhöht sich für die Landesregierung die Planungssicherheit. Drucksache 6/1511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Ist die Steuerverwaltung nach Auffassung der Landesregierung hin- reichend personell und sächlich so ausgestattet, dass neben der Bear- beitung u. a. von Steuerstrafsachen auch eine systematische und effektive Steueraufsicht erfolgt (Antwort bitte begründen)? 7. Welche Bilanz zieht die Landesregierung aus der Einrichtung der „Stabsstelle Steuerauf¬sicht“? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die systematische Steueraufsicht wird als eine gesonderte Aufgabe der Steuerfahndung durch die im Jahr 2008 beim Finanzamt Schwerin eingerichtete Stabsstelle Steueraufsicht Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen. Von der Stabsstelle konnten auch durch die enge Zusammenarbeit mit den Steueraufsichtsbehörden der anderen norddeutschen Länder zahlreiche nicht oder unzutreffend erklärte Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden. Die hinreichende sächliche und personelle Ausstattung sowie die Ergebnisse der Stabsstelle Steueraufsicht sind Gegenstand einer Analyse, die noch nicht abgeschlossen ist. Auf die Antwort zu Frage 4 wird hingewiesen. 8. Wie viele Stellen wurden entsprechend den Vorgaben des Personal- entwicklungskonzeptes 2010 im Jahr 2012 abgebaut und wie gestaltet sich der geplante Personalabbau bis zum Jahr 2020 (Antwort bitte auch nach Laufbahngruppen unterteilen)? Zur Erfüllung des Personalkonzeptes 2010 werden in den Finanzämtern des Landes ab 2012 jährlich Stellen im Wert von 1.148.000 Euro eingespart. Mit dem Stellenplan 2012/2013 wurden in der 1. Laufbahngruppe 40 Stellen mit kw-Vermerk (kw = künftig wegfallend) zum 31.12.2012 und 7 Stellen mit kw-Vermerk zum 31.12.2013 spezifiziert. Weiterhin wurden 10 Stellen in der Laufbahngruppe 2 mit kw-Vermerk 31.12.2013 angemeldet. In den Jahren 2014 bis 2020 werden in der Laufbahngruppe 1 voraussichtlich weitere 136 Stellen und in der Laufbahngruppe 2 weitere 47 Stellen spezifiziert. Dieser Abbau ist ohne besondere personalwirtschaftliche Maßnahmen möglich, denn in den Jahren 2012 bis 2020 werden circa 300 Beschäftigte durch Eintritt in die Alters-Teilzeit-Freiphase beziehungsweise durch Erreichen der Altersgrenze ihren Dienst in den Finanzämtern beenden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1511 5 9. Gibt es bei der Steuerverwaltung Anzeichen, dass die pauschalen Ein- sparvorgaben des Personalentwicklungskonzeptes 2010 zu modifi- zieren sind (Antwort bitte begründen)? Die mit dem Personalkonzept 2010 beschlossene Einsparvorgabe ist umzusetzen. Damit diese Aufgabe nicht pauschalisiert, sondern gezielt gelöst werden kann, sind alle Möglichkeiten struktureller als auch organisatorischer Art zu prüfen und unter Zuhilfenahme neuer Instrumente, wie z. B. Aufgabenkritik und Geschäftsprozessmanagement umzusetzen. Dabei sollen gerade Aufgabenverdichtung und Überbelastung durch den Einsatz vorgenannter Instrumente vermieden werden.