Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1519 6. Wahlperiode 08.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Internationales C.I.O.F.F.-Folklorefestival und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Landesregierung das C.I.O.F.F.- Folklorefestival für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Mecklenburg Vorpommern? Alle zwei Jahre findet in der Hansestadt Wismar das Internationale C.I.O.F.F.-Folklore- festival statt. In diesem Jahr wird dieses Festival zum zwölften Mal durchgeführt. Es zeigt öffentlichkeitswirksam folkloristisch-maritime und landschaftsgebundene Tanzaufführungen, volkstümliches Liedgut und Musikfolklore. Das Internationale C.I.O.F.F.-Folklorefestival genießt überregional hohe Anerkennung von Fachleuten und den Repräsentantinnen und Repräsentanten der C.I.O.F.F.-Sektionen. 2. In welcher Höhe wurde das C.I.O.F.F.-Folklorefestival seit dem Jahre 2007 gefördert (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)? 2007: 20.000 Euro, 2008: 0 Euro, 2009: 20.000 Euro, 2010: 0 Euro, 2011: 10.000 Euro, 2012: 0 Euro. Drucksache 6/1519 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. In welcher Höhe soll im laufenden Haushaltsjahr das C.I.O.F.F.- Folklorefestival gefördert werden? 4. In welchem Stadium der Bearbeitung befindet sich der Förderantrag für das diesjährige C.I.O.F.F.-Folklorefestival (datiert vom 24. Okto- ber 2012), gestellt durch C.I.O.F.F., Sektion Bundesrepublik Deutsch- land, Regionalbüro Wismar, Festivalorganisation? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Eingang des Antrages „12. Internationales Folklorefestival C.I.O.F.F. vom 24. bis 28.07.2013“ wurde mit Schreiben vom 21. November 2012 vonseiten der Landesregierung bestätigt. Derzeit wird die Möglichkeit der Förderung geprüft. Über die Höhe der Förderung ist die Meinungsbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. 5. Welche weiteren Fördermöglichkeiten stehen dem Festkomitee bzw. der Festivalorganisation zur Vorbereitung und Umsetzung der dies- jährigen Festivals gegebenenfalls zur Verfügung? Dem Antrag entsprechend sollen Fördermittel bei der Hansestadt Wismar und den Sparkassen Filialen in Wismar eingeworben werden.