Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/152 6. Wahlperiode 19.12.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen im Land und ANTWORT der Landesregierung § 10 Absatz 4 KiföG M-V legt fest, dass ab dem Jahr 2011 der Personalschlüssel in den Kitas für Kinder ab dem dritten Lebensjahr von 1:18 auf 1:17 verbessert wird. 1. Gibt es bereits Erhebungen, ob die 2011 vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ausreichten, um den verbesserten neuen Personalschlüssel umzusetzen? a) Wenn ja, sind der Landesregierung Kita-Träger bekannt, bei denen die Finanzmittel 2011 nicht ausgereicht haben? b) Wie wird die Landesregierung dem 2012 entgegen wirken, ohne Eltern und Kommunen finanziell mehr zu belasten? Die Fragen 1, 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Zu der Frage, ob die Landesmittel nach § 18 Absatz 10 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) für die Finanzierung der durch § 10 Absatz 4 Satz 3 KiföG M-V für das Jahr 2011 entstehenden Mehrkosten ausreichend sind, liegen der Landesregierung keine statistisch unterlegten Erkenntnisse vor. Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht die Initiierung von Erhebungen im Sinne der Fragestellung nicht vor. Zur Beantwortung der Teilfragen a) und b) im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7, 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Landtagsdrucksache 6/98 vom 11.11.2011, verwiesen. Drucksache 6/152 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher müssten landesweit eingestellt werden, um überall den Personalschlüssel bei gleich bleibendem Platzangebot einzuhalten? Ausweislich des Berichtes, den das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 08.04.2011 dem Landtag mit Bezug auf die Landtagsdrucksache 5/2917 zugeleitet hat, stellt sich der Einstellungsbedarf wie in der Anlage dar. 3. Wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass die erforderlichen Anstellungen erfolgen und nicht stattdessen das Platzangebot reduziert wird, um den Personalschlüssel einhalten zu können? Ob sich die Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung des § 10 Absatz 4 Satz 3 KiföG M-V für Veränderungen ihres Personalbestands oder für eine Veränderung der Anzahl der von ihnen angebotenen Plätze entscheiden, unterliegt ihrer freien unternehmerischen Entscheidung, die einer unmittelbaren Einflussnahme des Landes entzogen ist. 4. Welche Auswirkungen hat die Verbesserung des Personalschlüssels auf die wirtschaftliche Situation von Kitas, die aufgrund der räumlichen Gegebenheiten das Platzangebot reduzieren müssen? Wie können die daraus resultierenden Mindereinnahmen kompensiert werden, ohne Eltern und Kommunen finanziell mehr zu belasten? Die Standarderhöhung nach § 10 Absatz 4 Satz 3 KiföG M-V bleibt weitestgehend ohne Auswirkungen auf die räumlichen Gegebenheiten im Sinne der Fragestellung, sodass eine trägerseitig evtl. vorgenommene Reduzierung des Platzangebots nicht zwingend eine Folge der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation durch das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist. Gleiches gilt für die wirtschaftliche Situation der Träger von Kindertageseinrichtungen. 5. Was rechtfertigt es pädagogisch aus Sicht der Landesregierung, den Personalschlüssel im Krippen- und Hortbereich im Gegensatz zum Kindergarten unverändert bestehen zu lassen? Die Fokussierung der Standarderhöhung des § 10 Absatz 4 Satz 3 KiföG M-V in erster Linie für die Arbeit in der Altersgruppe ab der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt begründet sich damit, dass der Anteil aller im Land in Kindertageseinrichtungen geförderten Kinder in dieser Förderungsform am höchsten ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/152 3 Anlage E in fü hr un g ei ne r A us bi ld un gs pl at zp la nu ng fü r Fa ch kr äf te in K in de rt ag es ei nr ic ht un ge n in M ec kl en bu rg -V or po m m er n - E in st el lu ng sb ed ar fe - 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 Pe rs on al be da rf 8. 01 8 8. 53 8 8. 51 5 8. 53 3 8. 45 5 8. 35 0 8. 22 1 8. 06 5 7. 88 2 7. 67 4 7. 44 5 Pe rs on al be st an d 8. 53 2 8. 44 7 8. 27 8 8. 11 2 7. 95 0 7. 63 2 7. 32 7 7. 03 4 6. 61 2 6. 21 5 5. 84 2 Ei ns te llu ng en a us V or ja hr en 0 91 23 7 42 1 50 5 71 8 89 4 1. 03 1 1. 27 0 1. 45 9 Ei ns te llu ng en be da rf sg er ec ht -5 14 91 14 6 18 4 84 21 3 17 6 13 7 23 9 18 9 14 4 1. 60 3 (S um m e 20 11 -2 02 0) Ei ns te llu ng en op tim ie rt -5 14 10 0 16 0 16 0 12 0 17 0 17 0 17 0 21 0 21 0 14 0 1. 61 0 (S um m e 20 11 -2 02 0) Q ue lle : A us zu g de s B er ic ht es d er L an de sr eg ie ru ng " A us bi ld un gs pl an un g fü r F ac hk rä fte in K in de rta ge se in ric ht un ge n in M ec kl en bu rg -V or po m m er n 20 11 -2 02 0"