Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1522 6. Wahlperiode 18.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Haushaltssatzungen der Landkreise für 2012/2013 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann haben die einzelnen Landkreise ihre Haushaltspläne für 2012/2013 beim Ministerium für Inneres und Sport eingereicht? Für das Haushaltsjahr 2013 liegen derzeit (5. März 2013) noch keine Haushaltssatzungen der Landkreise vor. Die Haushaltssatzungen 2012 wurden zu nachstehenden Terminen vorgelegt: Landkreis Ludwigslust-Parchim 6. Juni 2012 Landkreis Nordwestmecklenburg 19. April 2012 Landkreis Rostock 1. Oktober 2012 Landkreis Vorpommern-Greifswald 12. November 2012 Landkreis Vorpommern-Rügen 3. Juli 2012 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 21. Mai 2012, nachgeforderte Unterlagen sind am 19. Juli 2012 eingegangen. Drucksache 6/1522 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche formellen und materiellen Fehler wiesen die vorgelegten Haushaltssatzungen der Landkreise auf (bitte nach Landkreisen unterteilen)? Die wesentlichen formellen und materiellen Fehler der Haushaltssatzungen 2012 sind in der nachstehenden Übersicht nach Landkreisen unterteilt dargestellt. Landkreis Ludwigs - lustPar - chim Landkreis Mecklenbur - gische Seenplatte Landkreis Nordwest - mecklen - burg Landkreis Rostock Landkreis Vorpom - mernGreifs - wald Landkreis Vorpom - mernRügen a) Materielle Fehler Kein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt x x x x x x Kein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt x x x x x x Keine Angabe zur Entwicklung des Eigenkapitals in der Haushaltssatzung x x x x x x Fehlerhafte Kreditfestsetzung in der Haushaltssatzung x x x Fehlerhafte Festsetzungen zu den Angaben zur Investitionstätigkeit (Einzahlungen, Auszahlungen beziehungsweise Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) in der Haushaltssatzung x x x Fehlerhafte Festsetzungen zu den Angaben zur Finanzierungstätigkeit (Einzahlungen, Auszahlungen beziehungsweise Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit) in der Haushaltssatzung x x Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1522 3 Land- kreis Ludwigs - lustPar - chim Landkreis Mecklenbur - gische Seenplatte Landkreis Nordwest - mecklen - burg Landkreis Rostock Landkreis Vorpom - mernGreifs - wald Landkreis Vorpom - mernRügen Stellenplan ist nicht beziehungsweise nur teilweise mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltsführung (Haushaltskonsolidierung zur Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit ) vereinbar x Unvollständige beziehungsweise fehlerhafte Angaben in den Vorberichten, damit kein vollständiger Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft möglich x x x x x b) Formelle Fehler Fehlen beziehungsweise fehlerhafte Anwendung der verbindlich vorgegebenen Muster (insbesondere zur Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum; zur Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres; zur Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten sowie der Muster zum Ergebnis- und Finanzhaushalt und zum Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt) x x x x x Sonstige formelle Fehler x Drucksache 6/1522 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. In welchen Bereichen lagen schwerpunktmäßig die Fehler? 4. Lassen die Fehler nach ihrer Art unterteilt Rückschlüsse auf die Art der Ursache zu? Wenn ja, worin liegen die Ursachen (die Antwort bitte nach Möglich- keit nach Landkreisen unterteilt)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die formellen Fehler sind überwiegend darauf zurückzuführen, dass vier der sechs Landkreise ihren Haushalt 2012 zum ersten Mal nach den Regeln der doppelten Buchführung führten (Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Rostock, Vorpommern-Rügen und VorpommernGreifswald ). Wie bei jedem Neubeginn traten auch hier trotz insgesamt guter Vorbereitung Anfangsfehler auf. Zusätzlich erschwerte bei allen sechs Landkreisen die erstmalige Erstellung eines gemeinsamen Haushaltsplanes für den neugebildeten Landkreis die Haushaltsplangestaltung 2012. Bei den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald kam die erstmalige haushaltsmäßige Berücksichtigung von Aufgaben, die von den eingekreisten Städten übernommen wurden, hinzu. Darüber hinaus traten bei allen sechs Landkreisen umstellungsbedingt Probleme bei der Anwendung der für das Haushalts- und Kassenwesen eingesetzten neuen Software auf. So waren zum Teil nicht eingerichtete oder fehlerhafte Verknüpfungen beziehungsweise noch nicht eingerichtete neue Muster zur Gemeindehaushaltsverordnung -Doppik ursächlich für die in der Antwort zu Frage 2 erwähnten fehlerhaften Angaben in den Übersichten. Dazu beigetragen haben dürfte auch die Vielfalt der unterschiedlichen Software. Auch einige materielle Fehler, zum Beispiel die noch fehlenden Angaben zum Eigenkapital in den Haushaltssatzungen sind umstellungsbedingt. Der fehlende Haushaltsausgleich als wesentlicher materieller Fehler ist einer Vielzahl von Ursachen geschuldet. Die Aufwendungen im Sozial- und Jugendhilfebereich liegen insbesondere bei Landkreisen in strukturschwachen Gebieten deutlich über dem Durchschnitt. Das Ergebnis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst 2012 führte zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen. In 2013 stehen aus dem vorgenannten Tarifvertrag weitere Entgelterhöhungen an, so dass die finanziellen Belastungen weiter steigen werden. Die Schlüsselzuweisungen stiegen 2012 um rund 31 Millionen EUR. Allerdings fielen im Vergleich zu 2011 die Mittel aus dem Kommunalen Ausgleichsfonds (rund 70 Millionen EUR) weg, die in 2011 wie Schlüsselzuweisungen verteilt wurden, um die krisenbedingt gesunkenen Steuereinnahmen auszugleichen. Die Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für die Kosten der Unterkunft (SGB II) sind im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 um rund 6 Millionen EUR zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum ist jedoch die Bundesbeteiligung um rund 1,5 Millionen EUR und die Landeszuweisung nach dem Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch um rund 29,9 Millionen EUR zurückgegangen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1522 5 Grund dafür ist, dass ab dem Jahr 2011 die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die als Leistung der Länder an die Kommunen zur Entlastung weitergereicht werden, um 20 Millionen EUR abgesenkt worden sind. Auf Grund einer Überzahlung - die Mittel wurden für 2011 noch in der bisherigen Höhe ausgezahlt - erfolgt in den Jahren 2012 und 2013 eine Verrechnung von 10 Millionen EUR, so dass den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt in beiden Jahren 29,9 Millionen EUR weniger als Ausgleichszuweisungen zur Verfügung stehen. Daneben ist anzumerken, dass im Jahr 2011 haushaltsmäßige Reserven, wie zum Beispiel Allgemeine Rücklagenbestände von den ehemaligen Landkreisen aufgebraucht wurden, sodass auf diese im Jahr 2012 nicht mehr zurückgegriffen werden konnte. Finanziell entlastend wirkte in 2012 die Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung auf 45 %. 5. Inwieweit sind die Landkreise mit der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten vorangeschritten? 6. Liegt bereits eine Bewertung der jeweiligen Haushaltssicherungs- konzepte durch das Ministerium für Inneres und Sport vor, wenn ja, bitte Bewertung mitteilen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Der Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (§ 43 Absatz 7 der Kommunalverfassung) sind die Landkreise bislang wie folgt nachgekommen: Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit dem Haushalt 2012 Eckpunkte zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt. Mit den Entscheidungen zum Haushalt 2012 wurde rechtsaufsichtlich angeordnet, dass der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bis zum 31. März 2013 über ein gesetzmäßiges Haushaltssicherungskonzept beschließt. Mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2012 des Landkreises Rostock wurde angeordnet, dass der Landkreis mit dem Haushalt 2013 ein gesetzmäßiges Haushaltssicherungskonzept zu beschließen hat. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat im Rahmen der Anhörung zu den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2012 zugesagt, mit der Haushaltsplanung 2013 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung aufzuzeigen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012/2013 vorgelegt. Die dort dargestellten Einsparbemühungen und zum Teil vage formulierten Konsolidierungspotentiale reichen nicht aus, um den Haushalt langfristig zu konsolidieren. Das Haushaltssicherungskonzept wurde daher hinsichtlich der Nichterreichung der gesetzlichen Zielvorgabe (Haushaltsausgleich) teilbeanstandet. Drucksache 6/1522 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Da die bereits beschlossenen Maßnahmen gleichwohl zur Haushaltskonsolidierung beitragen und prüfenswerte strategische Ansätze enthalten, blieb der Beschluss insoweit unbeanstandet. Dem Landkreis wurde aufgegeben, im Jahr 2013 ein gesetzmäßiges Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat im Haushaltsjahr 2012 noch kein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt, da zunächst Erfahrungen aus der Zusammenführung mit Teilen des Haushalts der Hansestadt Wismar gewonnen werden sollten. Der Kreistag hat nunmehr am 21. Februar 2013 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, das dem Ministerium für Inneres und Sport derzeit noch nicht vorliegt. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat ein Haushaltsicherungskonzept erarbeitet, das zurzeit in den Gremien beraten wird.