Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1523 6. Wahlperiode 21.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterstützung des Landes für den Bau von Studentenwohnheimen und ANTWORT der Landesregierung Laut einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 7. Dezember 2012 hat das Land den Antrag des Studentenwerks Greifswald auf Städtebauförder- mittel für den Umbau eines Gebäudes in der Greifswalder Innenstadt zu einem Wohnheim abgelehnt. Die Städtebauförderrichtlinie des Landes schließt die Förderung öffent- licher Aufgabenträger zwar grundsätzlich aus, sieht damit jedoch die Möglichkeit für Ausnahmen vor. 1. Warum hat die Landesregierung die Förderung öffentlicher Aufgaben- träger grundsätzlich ausgeschlossen? Nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gebietskörperschaften, also der Bund, einschließlich seiner Sondervermögen, die Länder und die Gemeindeverbände (Kreise) sowie die sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Unterstützung der Sanierungsanstrengungen der Gemeinden verpflichtet. Das Gesetz enthält damit eine Art Generaltatbestand, der alle öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger anspricht, wie auch z.B. Industrie- und Handels-, Handwerks-, Landwirtschafts- oder Rechtsanwalts- und Notarkammern. Die Unterstützungspflicht bewirkt, dass diese Einrichtungen nicht selbst Gegenstand einer Förderung sein können; dies ist auch so in F 2.2 Absatz 1 der Städtebauförderrichtlinien des Landes generell festgelegt. Drucksache 6/1523 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Ausnahmeregelungen hat die Landesregierung für den Antrag des Studentenwerks Greifswald in Betracht gezogen? a) Warum hat das Land ggf. auf die in Betracht gezogenen Aus- nahmeregelungen verzichtet? b) Warum wurden ggf. keine Ausnahmeregelungen in Betracht gezo- gen? Eine Ausnahmeregelung für Studentenwerke besteht nicht. Für Studentenwerke, die in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind, bedeutet die unter Antwort 1 genannte Regelung, dass sie keine Städtebaufördermittel erhalten können. 3. Hat die Landesregierung eine Förderung gemäß Kapitel F 4 der Städtebauförderrichtlinie (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen) erwogen? a) Welche Erwägungen sprechen für eine Anwendung? b) Welche Erwägungen sprechen gegen eine Anwendung? Eine Förderung gemäß Buchstabe F 4 der Städtebauförderrichtlinien wurde nicht erwogen. Maßgeblich für eine Anwendung ist das Eigentum am Objekt. Einrichtungen gemäß F 4 der Städtebauförderrichtlinien sind in der Regel im Eigentum der Gemeinde. Im Beispielsfall Greifswald konnte eine Förderung nicht erfolgen, weil sowohl der Eigentümer (das Land als Erbbaugeber) als auch der Träger des Gebäudes (Studentenwerk als Erbbauberechtigter) gemäß den Städtebauförderrichtlinien von einer Förderung durch Mittel des Städtebaus ausgeschlossen sind. 4. Hält die Landesregierung grundsätzlich eine Anpassung der Förderrichtlinien für möglich? a) Wie müsste eine Anpassung aussehen? b) Wenn keine Anpassung der Förderrichtlinie für möglich gehalten wird, warum nicht? 5. Zieht die Landesregierung eine Anpassung der Förderrichtlinie in Betracht, um den Ermessensspielraum zur Förderung zu erhöhen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, 4 a), 4 b), 5, 5 a) und 5 b) werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen- hängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1523 3 Eine Anpassung der Städtebauförderrichtlinien kann aus Rechtsgründen nicht erfolgen, siehe auch Frage 2. 6. Wird nach Ansicht der Landesregierung genug Wohnraum für Studie- rende zu sozial-verträglichen Mieten bereitgestellt? a) Wie kommt die Landesregierung zu dieser Einschätzung? b) Wie hoch ist die Versorgungsquote jeweils an den Universitäts- und Hochschulstandorten des Landes? c) Welche Versorgungsquote strebt das Land an? Die 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (DSW) verdeutlicht, dass seit 2006 nur noch 9 Prozent der befragten Studierenden als Wohnwunsch einen Platz im Studenten- wohnheim präferieren. Aussagen zu dem darüber hinaus zur Verfügung stehenden Wohnraum in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Wismar - welcher unter anderem auch von Studierenden genutzt wird - lassen sich anhand der mit den Antragsunterlagen zum Städtebauförderprogramm 2013 eingesandten Monitoringberichte treffen. Die Daten zur Stadtentwicklung umfassen auch Betrachtungen der jeweiligen Gesamtstadt und nicht nur der Fördergebiete. In den jeweiligen Städten besteht teilweise Wohnungsleerstand. Auch machen die genannten Städte wenig Gebrauch von ihrem Belegungsbindungsrecht. Die Versorgungsquote stellt sich wie folgt dar: Hochschulstandort: Versorgungsquote in Prozent: Greifswald 8,40; Rostock 10,00; Wismar 9,02; Neubrandenburg 19,06; Stralsund 11,04. Das Land Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich mit der derzeitigen Versorgungsquote in Höhe von 9,76 Prozent an der Versorgungsquote des Bundesdurchschnittes in Höhe von 10,63 Prozent. Drucksache 6/1523 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der Ausschluss der Förderung des Studentenwerks Greifswald zu höheren Mieten für die Studierenden führen wird? Sieht die Landesregierung, insbesondere im Hinblick auf steigende Mieten in den Innenstädten, die Notwendigkeit weiteren Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten für Studierende zu schaffen? Die gesetzlichen Regelungen erfordern eine kostendeckende Bewirtschaftung der Studenten- wohnheime. Gegenwärtig beträgt die Durchschnittsmiete im Studentenwerk Greifswald 168,32 Euro (Angabe Zahlenspiegel DSW 2011/2012). Damit liegen die Mieten im Studentenwerk Greifswald deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 213,62 Euro. Aus Sicht der Landesregierung besteht lediglich in Greifswald aktuell ein geringfügiger Bedarf an Wohnheimplätzen und insgesamt Modernisierungsbedarf bei den teilsanierten Wohnheimen. Die Haushalts- und Wohnraumnachfrageprognose 2010 bis 2020 der Stadt Greifswald belegt jedoch einen Rückgang der wohnungsnachfragerelevanten Haushalte um 2,8 Prozent Der überwiegende Grund hierfür liegt in dem Rückgang der Studentenzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung. Dies wird bis 2020 deutlich zu spüren sein. Demnach sieht die Landesregierung - auch im Hinblick auf die Aktualisierung der 4. Bevölkerungsprognose und den zu erwartenden Rückgang der Haushaltszahlen in Mecklenburg-Vorpommern um 10 Prozent bis 2030 - grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Neuschaffung von Wohnungen finanziell zu unterstützen. 8. Welche Programme stellen Bund oder Land aktuell zur Verfügung, um den Bau von Studentenwohnheimen zu finanzieren? Gegenwärtig gibt es keine derartigen Programme. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1523 5 9. Welche Programme standen in der Vergangenheit zur Förderung der Baus von Studentenwohnheimen zu Verfügung? Warum stehen diese ggf. heute nicht mehr zur Verfügung und wann sind sie ausgelaufen? Folgende Programme standen in den angegebenen Zeiträumen im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung: - Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost 1992 bis 1993, - Sonderprogramm für die neuen Länder 1993 bis 1997, - Landesförderung Stralsund 1993 - Landesprogramm 2000 bis 2002. In diesem Zeitraum wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 40 Millionen Euro in den Studentenwohnraumbau investiert, so dass heute eine ausreichende Versorgung mit Wohnheimplätzen für die Studierenden gewährleistet ist.