Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1527 6. Wahlperiode 15.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Bonn-Berlin Gesetz und Belastung für den Steuerzahler und ANTWORT der Landesregierung Im „Bonn-Berlin Gesetz“ ist geregelt, „dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt.“ Mittlerweile hat sich das Verhältnis zwar zugunsten Berlins (10.000 Angestellte in Ministerien) verschoben, doch sind in Bonn immerhin noch 8.100 Angestellte tätig. Die „Teilungskosten“ werden im jüngsten Bericht des Bundesfinanzministeriums auf etwa neun Millionen veranschlagt, wobei immerhin 200.000 Dienstreisen der Angestellten zwischen Bonn und Berlin den Hauptposten ausmachen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler beziffert die Kosten für die Doppelstrukturen sogar auf 23 Millionen Euro. 1. Welche Standpunkte zum Bonn-Berlin Gesetz haben Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 im Bundesrat oder auf anderen bundespolitischen Ebenen vertreten (bitte in chronologischer Form auflisten)? Seit dem Jahr 2002 war Mecklenburg-Vorpommern weder im Bundesrat noch auf anderen bundespolitischen Ebenen mit dem Bonn-Berlin-Gesetz befasst. Drucksache 6/1527 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der kürzlich vom SPD-Kanzlerkandidaten geäußerten Forderung, endlich konsequent den Komplettumzug aller Ministerien an die Spree zu vollziehen? Die Landesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, sich zu den Äußerungen einzelner politischer Akteure zu positionieren.