Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1540 6. Wahlperiode 18.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Kinderpornographie und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Landtagsdrucksachen 5/2763 und 5/2955. 1. Wie viele Fälle im Bereich Kinderpornographie wurden in der Polizei- lichen Kriminalstatistik für die Jahre 2009, 2010 und 2011 erfasst (bitte jahrweise angeben)? Die Antwort ergibt sich aus nachstehender Übersicht: 2009 2010 2011 119 90 81 Drucksache 6/1540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 wegen der Verbreitung pornographischer Schriften abgeurteilt/verurteilt (bitte jahrweise, ansonsten wie in der Antwort auf Frage 4 der Druck- sache 5/2763 aufführen)? Land Mecklenburg-Vorpommern Abgeurteilte Von den Abgeurteilten waren Verurteilte 2009 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften 3 3 § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften 35 34 § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften 2 2 § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 2010 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften 9 7 § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften 34 33 § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1540 3 Land Mecklenburg-Vorpommern Abgeurteilte Von den Abgeurteilten waren Verurteilte 2011 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften 6 5 § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften 14 14 § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 2 2 Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Land Mecklenburg- Vorpommern a) nach allgemeinem Strafrecht selbstständig auf Maßregeln Einstellung des Verfahrens Freispruch Neben Freispruch von Strafe abgesehen ohne Maßregeln ohne Maßregeln (auch nach auf Einstellung des Verfahrens) Maßregeln 2009 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften Drucksache 6/1540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Land Mecklenburg- Vorpommern a) nach allgemeinem Strafrecht selbstständig auf Maßregeln Einstellung des Verfahrens Freispruch Neben Freispruch von Strafe abgesehen ohne Maßregeln ohne Maßregeln (auch nach auf Einstellung des Verfahrens) Maßregeln 2009 § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- pornographischer Schriften 1 § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugend- pornographischer Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 2010 § 184 StGB Verbreitung „einfacher"“ pornographischer Schriften 2 § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographisch er Schriften Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1540 5 Land Mecklenburg- Vorpommern a) nach allgemeinem Strafrecht selbstständig auf Maßregeln Einstellung des Verfahrens Freispruch Neben Freispruch von Strafe abgesehen ohne Maßregeln ohne Maßregeln (auch nach auf Einstellung des Verfahrens) Maßregeln 2010 § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 2011 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften Drucksache 6/1540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Land Mecklenburg- Vorpommern a) nach allgemeinem Strafrecht selbstständig auf Maßregeln Einstellung des Verfahrens Freispruch Neben Freispruch von Strafe abgesehen ohne Maßregeln ohne Maßregeln (auch nach auf Einstellung des Verfahrens) Maßregeln 2011 § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugend- pornographischer Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1540 7 Land Mecklenburg- Vorpommern b) nach Jugendstrafrecht selbstständig auf Maßregeln (auch nach Freispruch./ Einstellung des Verfahrens) Einstellung des Über- weisung an den Vormund- schafts- richter nach § 53 JGG Verfahrens ohne Maßregeln Freispruch insge- samt darunter ohne Maßregeln nach § 47 JGG 2009 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- pornographischer Schriften § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographisc her Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste Drucksache 6/1540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Land Mecklenburg- Vorpommern b) nach Jugendstrafrecht selbstständig auf Maß- regeln (auch nach Freispruch./ Einstellung. des Verfahrens) Einstellung des Über- weisung an den Vormund- schafts- richter nach § 53 JGG Verfahrens ohne Maßregeln Frei- spruch insge- samt darunter nach § 47 JGG ohne Maß- regeln 2010 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographisc her Schriften 1 1 § 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographisc her Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1540 9 Land Mecklenburg- Vorpommern b) nach Jugendstrafrecht selbstständig auf Maß- regeln (auch nach Freispruch./ Einstellung. des Verfahrens) Einstellung des Über- weisung an den Vormund- schafts- richter nach § 53 JGG Verfahrens ohne Maßregeln Frei- spruch ohne Maß- regeln ins- gesamt darunter nach § 47 JGG 2011 § 184 StGB Verbreitung „einfacher“ pornographischer Schriften 1 1 § 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographisc her Schriften 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographisc her Schriften § 184 d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste Drucksache 6/1540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 3. Wie viele Datenträger und Mobiltelefone einschließlich Zubehör werden derzeit wegen Verdachts auf den Besitz, den Erwerb oder die Verbreitung von Kinderpornographie ausgewertet? Derzeit werden 95 Mobiltelefone und vergleichbare Geräte sowie 207 andere Datenträger untersucht. 4. Wie hat sich seit 2009 die Zahl der bei der Meldestelle der Initiative Sicheres Internet eingegangenen Hinweise entwickelt (bitte jahrweise mit der jeweiligen Anzahl der Hinweise angeben)? Die Zahl der über die Meldestelle www.netzverweis.de (früher www.isinet-mv.de) eingegangenen Hinweise zu Kinderpornografie hat sich wie folgt entwickelt: Hinweise zu Kinderpornografie 2009 556 2010 244 2011 336 2012 229 5. Wie hat sich seit 2009 die Zahl der dem Landeskriminalamt zugesand- ten Datenträger entwickelt (bitte jahrweise mit der jeweiligen Anzahl und den Ermittlungsergebnissen aufführen)? 6. Wie hat sich seit 2009 die Zahl der dem Landeskriminalamt zugesand- ten Mobiltelefone samt vergleichbarer Geräte, wie Smartphones, PocketPC’s etc., entwickelt (bitte jahrweise mit der jeweiligen Anzahl und den Ermittlungsergebnissen aufführen)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1540 11 Die jeweilige Anzahl ergibt sich aus nachstehender Übersicht. Mobilfunktelefone und vergleichbare Geräte Andere Datenträger 2009 291 882 2010 306 788 2011 400 947 2012 414 1.016 7. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2010 landesseitig ergriffen, um Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie wirk- sam zu bekämpfen? 8. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit der in der Antwort auf Frage 8 der Drucksache 5/2763 genannten Maßnahmen ein (bitte bezogen auf die jeweiligen Maßnahmen beantworten)? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung schätzt die in der Antwort auf Frage 8 der Drucksache 5/2763 genannten Maßnahmen jeweils einzeln, vor allem aber auch in ihrem Zusammenwirken als geeignet zur Steigerung der Effektivität der Strafverfolgung im Kriminalitätsbereich der Kinderpornografie ein. Das Tatmittel Internet gewinnt auch in dem Bereich der Kinderpornografie an Bedeutung. Deshalb wurde im Jahr 2012 eine Zentralstelle für die Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität bei dem Generalstaatsanwalt und eine Schwerpunktstaats- anwaltschaft zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Rostock eingerichtet. Bereits im Jahr 2011 erfolgte die Einrichtung des Dezernates „Cybercrime“ beim Landeskriminalamt, in das auch die Ermittlungsgruppe „Internet“ mit der Ansprechstelle Kinderpornografie überführt wurde. Alle genannten Maßnahmen dienen der Optimierung der strafrechtlichen Verfolgung der Kinderpornografie.