Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1542 6. Wahlperiode 18.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Finanzielle Aufwendungen der Polizei bei Fußballspielen und ANTWORT der Landesregierung Anfang November 2012 kündigte der Minister für Inneres und Sport an, künftig Fußballvereinen die Polizeieinsätze in Rechnung stellen zu wollen, sollten diese die Sicherheitsvorkehrungen in den Spielstätten nicht erhöhen. Zu den Kosten der Polizeieinsätze wurden allerdings keine Angaben gemacht. 1. Wie viele Fußballspiele musste die Polizei im Jahr 2012 absichern? a) Wie viele Polizisten, welcher Dienstgrade, waren dabei jeweils im Einsatz? b) Welche tatsächlichen Kosten sind dabei pro Spiel entstanden (bitte auflisten nach Verein, eingesetzten Polizeikräften, Kosten und Liga)? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet: Pro Spieljahr finden in Mecklenburg-Vorpommern über 25.000 Fußballspiele statt. Unabhängig von der Spielklasse obliegt die Entscheidung, ob und in welchem Umfang für ein Spiel Einsatzmaßnahmen durchzuführen sind, der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Eine Übersicht, für wie viele Spiele im Jahr 2012 polizeiliche Einsatzmaßnahmen durchgeführt wurden, liegt der Landesregierung nicht vor. Drucksache 6/1542 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Sicherheitsvorkehrungen muss nach den Vorstellungen der Landesregierung ein Verein treffen, um die Kosten eines Polizei- einsatzes nicht tragen bzw. sich daran nicht beteiligen zu müssen? Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Fußballstadien sind nur dann wirksam, wenn sie im Verbund der Vereine und Verbände beschlossen und umgesetzt werden. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat auf ihrer letzten Sitzung im Dezember 2012 hierzu mehrere Forderungen an die Fußballverbände und -vereine gestellt. Dazu gehören: - Verbesserung der Videotechnik - Qualifizierung der Ordnungskräfte - Intensivierung der Einlasskontrollen - Konsequente Durchsetzung von Stadionverboten - Rückkehr zu Stadionverboten mit einer Höchstdauer von maximal 10 Jahren - Ächtung von Pyrotechnik in Stadien - Erhöhung der Finanzierung der Fanarbeit. Die Mitglieder des Ligaverbandes haben am 12.12.2012 Beschlüsse zur Umsetzung der durch die IMK geforderten Maßnahmen gefasst. Die Umsetzung wird zum Beginn der Saison 2013/2014 erfolgen. Wenn die Forderungen der IMK erfüllt werden, ist keine Beteiligung der Vereine an den Kosten von Polizeieinsätzen vorgesehen. 3. Welche Maßnahmen plant das Ministerium für Inneres und Sport künftig zu ergreifen, um ggf. eine Kostenbeteiligung für Polizeiein- sätze zu erreichen? Die IMK hat den Deutschen Fußballbund (DFB) und die Deutsche Fußball-Liga (DFL) darauf hingewiesen, dass unter anderem bei nicht zufrieden stellendem Verlauf der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen eine Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen in Stadien angestrebt wird. Konkrete Planungen gibt es dazu noch nicht.