Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1547 6. Wahlperiode 19.02.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Grundstückssache Riemserort und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist seit Beantwortung der Kleinen Anfrage vom Dezember 2012 auf Drucksache 6/1304 die 2. Ratenzahlung für die ehemals landeseigenen Grundstücke von Riemserort erfolgt und die angestrebte dreiseitige Vereinbarung zustande gekommen? Die Zahlung der 2. Kaufpreisrate ist bisher nicht erfolgt. Die zwischen der Landesbank Baden-Württemberg, der BBN-Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH und dem Land Mecklenburg-Vorpommern angestrebte dreiseitige Vereinbarung ist nicht zustande gekommen. 2. Inwieweit wird das Land handeln, falls weiterhin Zahlungsverzug besteht? Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung werden derzeit geprüft. Des Weiteren ist vorgesehen, zusammen mit der Landesbank Baden-Württemberg nach einer Lösung zu suchen, Belastungen von Erwerbern einzelner Grundstücke in Riemserort zu vermeiden. Drucksache 6/1547 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie beurteilt die Landesregierung die getätigten und genehmigten Grundstücksverkäufe für Ein- und Zweifamilienhäuser in Hinblick auf die Tatsache, dass die Grundschulden den Grundstückswert der ehe- mals in Landeseigentum befindlichen Restliegenschaften bei Weitem übersteigen? Die Veräußerung der Ein- und Zweifamilienhäuser vorrangig an die damaligen Mieter war unter anderem Gegenstand der seitens des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Eckdaten des Kaufvertrages. Um diesbezüglich einen zeitnahen Eigentums- übergang zu ermöglichen, waren diese Grundstücke entsprechend den Regelungen des Kaufvertrages überwiegend nicht mit der Grundschuld des Landes Mecklenburg- Vorpommern belastet. Die mit der Grundschuld des Landes Mecklenburg-Vorpommern belasteten Grundstücke des Vertragsgegenstands boten zum Veräußerungszeitpunkt insbesondere mit Blick auf die geleistete Zahlung der 1. Kaufpreisrate sowie die vorgesehene Entwicklung der B-Plan-Gebiete ausreichende Sicherheit. Der gesamte Vertragsgegenstand einschließlich der Ein- und Zweifamilienhäuser haftete jedoch für die Grundschulden der Landesbank Baden-Württemberg. Bedingt durch die Veräußerung werthaltiger Teile des Vertragsgegenstands und die Weigerung der Sachsen Bank (jetzt Landesbank Baden-Württemberg) zu weiteren Kreditierungen zur Entwicklung von Riemserort hat sich die wirtschaftliche Situation der BBN nicht so entwickelt, dass eine Ablösung der Grundschuldbelastungen möglich war. 4. Inwieweit trug die Vertragsgestaltung beim Verkauf der Landes- liegenschaften dazu bei, dass die Ortsentwicklung stagniert und dem Land Schaden erwächst? 5. Werden Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Verkauf der Landesliegenschaften eingeräumt, wenn ja, welche? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die Veräußerung der Liegenschaft erfolgte auf der Grundlage der seitens des Landtages M-V genehmigten Eckdaten des Kaufvertrages mit dem vorrangigen Ziel, die Interessen der Bewohner von Riemserort soweit wie möglich zu wahren. Die Stagnation der Ortentwicklung ist aus Sicht der Landesregierung bedingt durch die Handlungsunfähigkeit der BBN-Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH infolge der Forderung der Sachsen Bank (jetzt Landesbank Baden-Württemberg) zum Ausgleich fälliger Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Auflösung eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages durch die BBN-Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH. Die Landesbank Baden-Württemberg war sodann zu weiteren Kreditierungen im Zusammen- hang mit der Entwicklung von Riemserort nicht mehr bereit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1547 3 6. Wird, auch wenn die dreiseitige Vereinbarung nicht zustande kommt, ein Grundstückswertgutachten angefertigt und wann wird dieses vorliegen? Nach Mitteilung der Landesbank Baden-Württemberg liegen ihr zwischenzeitlich aktuelle Wertgutachten zum Immobilienbestand vor. Der Landesregierung sind diese Gutachten nicht bekannt.