Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1551 6. Wahlperiode 06.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Nutzung der kurzen Anwartschaftszeit bei Arbeitslosengeld und mögliche Alternativen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele arbeitslose Frauen und Männer bezogen seit Einführung im August 2009 auf Grundlage der Erfüllung der Voraussetzungen der kurzen Anwartschaftszeit in Mecklenburg-Vorpommern Arbeitslosengeld (bitte insgesamt sowie nach Frauen und Männern getrennt je Monat darstellen?) Eine statistische Auswertung liegt bei der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Eine Befragung der Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern ergab 8 Fälle im Land für den gesamten Zeitraum. Eine Erfassung nach Männern und Frauen erfolgte dabei nicht. 2. Auf welche Branchen konzentrierte sich die Inanspruchnahme der kurzen Anwartschaftszeit seit seiner Einführung (bitte die Fallzahlen nach Branchen sowie nach Frauen und Männern getrennt je Monat darstellen)? Die Befragung der Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern ergab Einzelfälle vor allem bei Künstlern und Schaustellern. Drucksache 6/1551 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Frauen und Männer erwirkten seit August 2009 in Mecklenburg-Vorpommern keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie weder die Vorgaben zur kurzen noch zur regulären Anwartschaftszeit erfüllten, und auf welche Branchen konzentrierten sich diese Fälle (bitte die Fallzahlen nach Branchen sowie nach Frauen und Männern getrennt je Monat darstellen)? Entsprechende Daten liegen für das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Inanspruchnahme der Regelungen zur kurzen Anwartschaftszeit insgesamt sowie in Bezug auf die Befristung bis zum 31.12.2014 und welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung? In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte in lediglich 8 Fällen angewandt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat 2012 einen Forschungsbericht vorgelegt („Evaluation der Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung“), der zentrale Ergebnisse der vom IAB durchgeführten Evaluationsstudie präsentiert und durchaus kritische Einschätzungen der Praktikabilität der Regelung enthält. Allerdings konstatierte das IAB noch weiteren Untersuchungsbedarf. Inzwischen ist die Sonderregelung der Arbeitslosenversicherung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bis zum 31.12.2014 verlängert worden und zugleich eine Erhöhung der bisher festgelegten überwiegenden Beschäftigungsdauer von sechs auf zehn Wochen beschlossen worden, womit sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert hat. Belastbare Ergebnisse der begleitenden Wirkungsforschung werden voraussichtlich erst im Jahr 2014 vorliegen. Inwieweit sich die Praktikabilität der Sonderregelung mit der Erhöhung der Beschäftigungsdauer von sechs auf zehn Wochen erhöht hat, muss die Evaluierung zeigen. 5. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten 2010, 2011 und 2012 in Mecklenburg-Vorpommern von einer veränderten Regelung profitiert, nach der bereits 6 Monate Arbeit binnen 3 Jahren einen ALG I Anspruch begründet hätten? Entsprechende Daten werden durch die Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1551 3 6. Welche Branchen hätten in Mecklenburg-Vorpommern von der unter Frage 5 dargestellten Variante nachweislich oder nach Einschätzung der Landesregierung am meisten profitiert? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie viele Frauen und Männer sind in den Jahren 2010 bis 2012 monatlich nach vorangegangener sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sofort in den Bezug von Grundsicherungsleistungen eingetreten, ohne Arbeitslosengeld zu beziehen? Die entsprechenden Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 8. Welche Initiativen hat die Landesregierung in welcher Art und Weise, in welchem Gremium und mit welchem Ergebnis eingeleitet oder plant sie bis wann einzuleiten, um den Bezug von Arbeitslosengeld nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu erleichtern und so einen sofortigen Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu vermeiden? Eine Initiative Brandenburgs zur Verkürzung der Anwartschaftszeit auf sechs Monate und einer Ausweitung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre sollte auch kurzfristig Beschäftigten den Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld erleichtern. Die Initiative, zu der Mecklenburg-Vorpommern sich enthielt, fand im Bundesrat im Juli 2012 keine Mehrheit. In Bezug auf eine erneute Initiative ist noch keine Entscheidung gefallen.