Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1552 6. Wahlperiode 06.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Callcentern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Unternehmen mit wie vielen Betrieben bzw. Betriebsteilen gab es zum Stichtag 31.12.2012 in der Callcenter-Servicebranche in Mecklenburg-Vorpommern (bitte die Unternehmen nach Mitarbeiterzahl darstellen)? a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zum Stichtag 31.12.2012 in der Callcenter-Servicebranche in MecklenburgVorpommern insgesamt beschäftigt? b) In wie vielen Unternehmen bzw. Betriebsteilen gab es zum Stichtag 31.12.2012 in der Callcenter-Servicebranche in MecklenburgVorpommern Betriebsräte? c) In wie vielen der Callcenter existierten tarifvertragliche Regelungen ? In Mecklenburg-Vorpommern gab es zum Stichtag 31.12.2012 98 Service-Center (Quelle: Telemarketing-Initiative Mecklenburg-Vorpommern e. V.). Eine Aufschlüsselung nach Standorten und Mitarbeiterzahlen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Drucksache 6/1552 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Service Center in Mecklenburg-Vorpommern/Standorte (Quelle: Telemarketing-Initiative Mecklenburg-Vorpommern e. V.) lfd. Nr. Ort Anzahl der Beschäftigten 1 Anklam 335 2 Barth (Darß) 70 3 Demmin 180 4 Eggesin 10 5 Gadebusch 6 6 Greifswald 1.361 7 Güstrow 268 8 Hagenow 25 9 Lietzow 435 10 Ludwigslust 12 11 Neubrandenburg 2.639 12 Neustrelitz 140 13 Parchim 723 14 Pasewalk 1.080 15 Roggentin 65 16 Rostock 4.186 17 Schwerin 3.310 18 Stralsund 746 19 Torgelow 240 20 Trollenhagen 3 21 Waren/Müritz 5 22 Wismar 356 23 Wittenburg 3 24 Wittenhagen 80 25 Wolgast 210 Stand: 31.12.2012 Zu 1 a) In den 98 Unternehmen waren zum Stichtag 31.12.2012 16.488 Mitarbeiter beschäftigt. (Quelle: Telemarketing Initiative Mecklenburg-Vorpommern e. V.) Zu 1 b) Von den 98 Unternehmen haben 56 Unternehmen einen Betriebsrat. (Quelle: Telemarketing Initiative Mecklenburg-Vorpommern e. V.) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1552 3 Zu 1 c) Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Arbeitsbedingungen und der durchschnittlichen Entlohnung in der Branche in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der erziel- ten Umsätze und der Gewinne in der Branche in den Jahren 2007 bis 2012? b) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Arbeitsproduktivität der Callcenter in Mecklenburg-Vorpommern? c) Wie bewertet die Landeregierung die wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und sonstige Bedeutung sowie die Entwicklungspotenziale der Callcenter-Branche für Mecklenburg-Vorpommern? Angaben zur Entlohnung in der Branche sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) nach Klassen monatlicher Bruttoarbeitsentgelte in der Wirtschaftsgruppe 822 Call-Center (WZ 08) 1) Land Mecklenburg-Vorpommern Stichtag 31.12.2010 2) ausgewählte Wirtschaftsgruppe (WZ 08) Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) Insgesamt darunter: mit Angabe zum Entgelt davon: bis 1.000 € über 1.000 bis 2.000 € über 2.000 bis 3.000 € über 3.000 bis 4.000 € über 4.000 € 1 2 3 4 5 6 7 822 Call-Center 6.539 6.423 459 4.732 817 319 96 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Auswertung nach dem Wirtschaftszweig (WZ 2008), Wirtschaftsgruppe 822 "Call Center", Beschäftigte in Betrieben mit wirtschaftlichen Schwerpunkt "Call Center", Stammpersonal sowie übrige Angestellte. Mitarbeiter in internen Call Centern von Betrieben anderer Wirtschaftszweige sind in dieser Statistik nicht enthalten. 2) Bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach Auswertungsstichtag beziehungsweise -zeitraum haben Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik den Status "vorläufig". Drucksache 6/1552 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 2 a) Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern aus der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) verzeichneten die in Mecklenburg-Vorpommern umsatzsteuerpflichtigen Callcenter mit einem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von mehr als 17.500 Euro die folgenden Umsätze: Berichtsjahr 2007: 37 Steuerpflichtige, Umsatz insgesamt: 66,1 Mio. Euro; Berichtsjahr 2008: 33 Steuerpflichtige, Umsatz insgesamt: 61,0 Mio. Euro; Berichtsjahr 2009: 34 Steuerpflichtige, Umsatz insgesamt: 64,0 Mio. Euro; Berichtsjahr 2010: 32 Steuerpflichtige, Umsatz insgesamt: 45,1 Mio. Euro; Berichtsjahr 2011: 37 Steuerpflichtige, Umsatz insgesamt: 63,4 Mio. Euro. Zu 2 b) Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 2 c) Die Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den bedeutenden Wirtschaftsbranchen im Land. Es haben sich Callcenter aller Größenordnungen im Land etabliert. Mit über 6.500 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern hat die Branche eine große arbeitsmarktpolitische Bedeutung in Mecklenburg-Vorpommern. 3. Welche Bedingungen (z. B. Mindestbruttogehalt, Beschäftigungsdauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses bei Schaffung neuer Arbeitsplätze ) sind aktuell an die Ausreichung von Fördermitteln bei Neuansiedlung oder Betriebserweiterung im Servicecenterbereich geknüpft und inwieweit sind diese durch die Mindestlohnvorgabe der Landesregierung verändert worden? Nach der am 22.01.2013 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden bei der Investitionsförderung aus der GRW nur noch Dauerarbeitsplätze berücksichtigt, bei denen die Stundenvergütung den Mindestlohn von 8,50 Euro (Arbeitnehmerbrutto ) nicht unterschreitet. Im Falle einer Förderung von Lohnkosten, die aber nur im Ausnahmefall erfolgt, wird darüber hinausgehend eine Vergütung von mindestens 35.000 Euro im Jahr (Arbeitgeberbrutto) zur Voraussetzung einer Förderung gemacht. Das Abstellen auf den Mindestlohn von 8,50 Euro erfolgt in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1552 5 4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung bezüglich der Schaffung eines Branchentarifvertrages bzw. welche Möglichkeiten für einen Branchentarifvertag für Mecklenburg-Vorpommern oder eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung sieht die Landesregierung? Der Abschluss von Tarifverträgen obliegt den Tarifvertragsparteien. Auch Anträge auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung können ausschließlich von den Tarifvertragsparteien gestellt werden. Über die Anträge wird vor dem Tarifausschuss, der jeweils aus drei Vertretern der gewerkschaftlichen und Arbeitgeber-Spitzenorganisationen besteht, entschieden. Dessen positive Entscheidung ist eine Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung seitens der zuständigen obersten Landesbehörde. Auf Antrag einer Tarifvertragspartei kann ein Tarifvertrag nur für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn 1. die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 vom Hundert der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und 2. die Allgemeinverbindlichkeitserklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die zu erwartende Wirkung der Regelungen aus § 32i des Gesetzentwurfes zum Beschäftigtendatenschutz bezüglich ihrer Wirkung auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Servicecentern? a) Inwieweit kann die Verhaltens- und Leistungskontrolle von Mitar- beitern zu besonderen psychischen Belastungen führen? b) In welcher Form könnte aus Sicht der Landesregierung der Anforderung, eine „geeignete“ Form der Kontrollankündigung zu wählen, Rechnung getragen werden? c) Wie soll aus Sicht der Landesregierung sichergestellt werden, dass der Kommunikationspartner des Beschäftigten über die Durchführung der Qualitäts- und Leistungskontrollen informiert wird und wie soll er seine Einwilligung dazu in nachvollziehbarer Art und Weise artikulieren bzw. dokumentieren? 6. Welche Einflussmöglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten vor einem künftig unangemessen hohen Kontrolldruck sieht die Landesregierung für die Betriebsräte, wenn die Mitbestimmung aus § 87 Absatz 1 Ziffer 6 BetrVG infolge des Vorhandenseins der neuen gesetzlichen Regelung ausgehebelt wird? 7. Inwieweit besteht aus der Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, die Auswirkungen des § 32i auf die Beschäftigten durch (Schutz-)Vereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen abzumildern? Drucksache 6/1552 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben aus § 32f des Gesetzentwurfes zum Beschäftigtendatenschutz, nach dem die offene Videoüberwachung zur Wahrung betrieblicher Interessen ermöglicht werden soll? a) Inwieweit können schutzwürdige Interessen der Betroffenen am Ausschluss der Videoüberwachung gegen das betriebliche Interesse wirksam abgegrenzt werden? b) In welcher Form müsste die Videoüberwachung aus der Sicht der Landesregierung kenntlich gemacht werden? c) Inwiefern sieht die Landesregierung unabhängig von der geplanten Regelung in einer permanenten Videoüberwachung ein erhöhtes Risiko krankheitsbedingter Ausfälle aufgrund der damit einhergehenden, permanenten Überwachungssituation? 9. Welche Kenntnis hat die Landesregierung bezüglich der Bewertung des Gesetzentwurfes durch den Landesdatenschutzbeauftragten? a) Wie bewertet die Landesregierung den Gesetzentwurf? b) Wann und in welchen Gremien auf Bundesebene (Bundesrat, Arbeitsministerkonferenz etc.) hat sich die Landesregierung in welcher Form zum Gesetzentwurf positioniert? Die Fragen 5 bis 9 werden zusammenhängend beantwortet. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes zurückgezogen, sodass eine Bewertung einzelner Gesetzesparagraphen gegenstandslos ist. 10. Wie hat sich die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Kauffrauen bzw. Kaufmänner im Dialogmarketing bzw. bei den Servicefachkräften im Dialogmarketing monatlich in Mecklenburg-Vorpommern seit Januar 2010 entwickelt? Angaben siehe Tabelle: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1552 7 Land Mecklenburg-Vorpommern, Gebietsstand Januar 2013 Zeitreihe, Datenstand: Januar 2013 Berichtsmonat Registrierte Arbeitslose Insgesamt Darunter: 9212 Berufe im Dialogmarketing davon 92122 Dialogmarketing - Fachkraft 92123 Dialogmarketing - Spezialist 1 2 3 4 Januar 2010 130.608 1.071 1.048 23 Februar 2010 133.199 1.050 1.031 19 März 2010 129.801 1.030 1.012 18 April 2010 116.652 1.044 1.025 19 Mai 2010 106.361 1.025 1.003 22 Juni 2010 99.928 985 960 25 Juli 2010 98.881 986 964 22 August 2010 100.096 961 939 22 September 2010 96.495 956 938 18 Oktober 2010 95.373 921 903 18 November 2010 101.136 922 899 23 Dezember 2010 109.678 946 920 26 Januar 2011 127.573 993 968 25 Februar 2011 127.637 987 968 19 März 2011 123.141 954 937 17 April 2011 113.777 965 950 15 Mai 2011 105.952 944 928 16 Juni 2011 101.530 952 936 16 Juli 2011 100.167 948 935 13 August 2011 98.612 870 855 15 September 2011 94.665 818 809 9 Drucksache 6/1552 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Land Mecklenburg-Vorpommern, Gebietsstand Januar 2013 Zeitreihe, Datenstand: Januar 2013 Berichtsmonat Registrierte Arbeitslose Insgesamt Darunter: 9212 Berufe im Dialogmarketing davon 92122 Dialogmarketing - Fachkraft 92123 Dialogmarke- ting - Spezialist 1 2 3 4 Oktober 2011 94.080 764 749 15 November 2011 98.688 755 743 12 Dezember 2011 104.591 775 756 19 Januar 2012 119.821 799 784 15 Februar 2012 120.426 815 801 14 März 2012 114.899 867 854 13 April 2012 107.118 841 823 18 Mai 2012 99.279 846 830 16 Juni 2012 95.033 889 874 15 Juli 2012 95.043 852 836 16 August 2012 93.196 878 855 23 September 2012 90.442 813 792 21 Oktober 2012 91.225 788 770 18 November 2012 94.938 731 712 19 Dezember 2012 101.275 745 728 17 Januar 2013 115.483 731 712 19 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit