Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1556 6. Wahlperiode 25.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Islamische Begegnungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In Neubrandenburg kursieren Meldungen, wonach in der Vier-Tore-Stadt eine Islamschule bzw. eine religiöse Begegnungsstätte/Gebetsstätte errichtet werden soll. 1. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zu oben genanntem Vorhaben? Die Landesregierung verfügt zu dem oben genannten Vorhaben über keine Informationen. 2. In welchen Städten und Gemeinden des Landes Mecklenburg- Vorpommern gibt es islamische Gebets- bzw. Begegnungsstätten? a) Seit wann gibt es diese Zentren jeweils? b) In welchem Umfang erhielten/erhalten diese Einrichtungen Zuwendungen aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und/oder des Landes (bitte einzeln auflisten mit Zuwendungsjahr, Zuwendungsgeber, -empfänger, Verwendungszweck und der Höhe der Zuwendung)? Islamische Gebets- und Begegnungsstätten gibt es in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Wismar. Drucksache 6/1556 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Die einzelnen Gebets- und Begegnungsstätten werden von verschiedenen Vereinen unter- halten. Es liegen keine Informationen darüber vor, wann sie eingerichtet wurden. Bekannt sind lediglich die Gründungsdaten der einzelnen Vereine. - Greifswald: „Islamisches Kulturzentrum Greifswald e. V.“, gegründet am 27.08.2004, der Vorgängerverein „Förderverein Deutsche, Araber, Muslime e. V.“ am 03.05.2002, - Neubrandenburg: „Islamisches Kulturzentrum Neubrandenburg e. V.“, gegründet am 23.04.2008, - Rostock: „Islamischer Bund in Rostock e. V.“, gegründet im November 1998, - Schwerin: „Islamischer Bund Schwerin e. V.“, gegründet 1993, - Schwerin: „Islamisches Zentrum Schwerin e. V.“, gegründet am 14.09.2006, - Wismar: „Islamischer Bund Wismar e. V.“, gegründet am 09.06.2009. Zu b) Die genannten Einrichtungen erhalten keine Zuwendungen vom Land Mecklenburg- Vorpommern. Zu Förderungen des Bundes oder der Europäischen Union liegen der Landes- regierung keine Informationen vor. 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Absichten welcher islamischen Vereinigungen, Religionsgemeinschaften und/oder Privatpersonen zur Errichtung islamischer Schulen, Gebets- häuser und Begegnungsstätten? In welchen Zeiträumen und in welchen Orten sollen diese errichtet werden (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Der „Islamische Bund in Rostock e. V.“ (IBR) plant seit mehreren Jahren den Bau einer neuen Moschee in Rostock. Informationen über eine detaillierte Zeitplanung für das Projekt liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Welche grundsätzliche Position vertritt die Landesregierung zur Errichtung von Islamschulen, religiösen Begegnungs- und Gebets- stätten in Mecklenburg-Vorpommern? Aus den Grundsätzen der Religionsfreiheit des Artikels 4 Grundgesetz (GG) sowie des Artikels 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 Weimarer Verfassung („Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“) folgt, dass alle staatlichen Stellen zur religiösweltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind. Die Landesregierung sieht daher von einer Stellungnahme ab.