Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1558 6. Wahlperiode 21.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Europäischer Sozialfonds - Streichung und Verstetigung von Projekten und ANTWORT der Landesregierung Ab 2014 muss Mecklenburg-Vorpommern nach mehr als zwei Jahrzehn- ten Höchstförderung mit etwa 20 Prozent weniger Zuwendungen aus Brüssel auskommen. Das Land kann in der Förderperiode 2014 bis 2020 nur noch mit 334 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) rechnen. Das seien, wie die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales erklärte, rund 80 Millionen Euro weniger als in der Förder- periode 2007 bis 2013. Deshalb, so die Ministerin weiter, könnten im Nordosten nicht alle Projekte fortgesetzt werden, doch wolle man „Dinge, die sich bewährt haben“, durchaus „verstetigen“ (siehe auch Schweriner Volkszeitung vom 02.01.2013). 1. Welche Projekte sollen verstetigt werden, also über das Jahr 2013 hinaus Zuwendungen aus dem ESF erhalten? Welche Zuwendungen erhielten diese Projekte in der ESF-Förder- periode 2007 bis 2013 (bitte jahrweise und projektbezogen sowie ggf. aufgeschlüsselt nach Fördertöpfen darstellen)? 2. Welche Projekte sollen nicht fortgesetzt werden? a) Welche konkreten Auswirkungen hätte dies vor allem im Hinblick auf die Arbeitsplätze (bitte projektbezogen mit den jeweils weg- fallenden Stellen darstellen)? b) Welche Zuwendungen erhielten die Projekte in der Förderperiode 2007 bis 2013 (bitte jahrweise und projektbezogen sowie aufge- schlüsselt nach Fördertöpfen darstellen)? 3. Inwieweit gibt es seitens der Landesregierung Pläne, jene Projekte, die ab 2014 nicht mehr unter die ESF-Förderung fallen sollen, unter Zuhilfenahme anderer Fördertöpfe fortzusetzen (bitte ggf. projekt- bezogen mit den vorgesehenen Fördertöpfen aufführen)? Drucksache 6/1558 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Nach welchen konkreten Gesichtspunkten erfolgt die Auswahl der Projekte, die fortgesetzt/die nicht fortgesetzt werden sollen? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Mit welchem Finanzvolumen der Europäische Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020 ausgestattet sein wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar. Grundlage für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds ab 2014 ist das Operationelle Programm. An der Erstellung dieses von der EU-Kommission zu genehmigenden und mit dem Bund abzu- stimmenden Programms wird derzeit gearbeitet. Erst wenn endgültig Klarheit über das Finanzvolumen des ESF besteht und das Operationelle Programm fertig gestellt ist, steht fest, welche Projekte im Einzelnen in der neuen Förderperiode fortgeführt werden und welche nicht.