Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1564 6. Wahlperiode 01.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Stellenabbau durch Anhebung der Schüler/Lehrer-Relation zum Schuljahr 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei der Schüler/Lehrer-Relation handelt es sich um eine schulische Kennziffer. Bei dieser Relation werden alle Schülerinnen und Schüler auf alle Vollzeitlehrer-Einheiten bezogen. Sie trifft keine Aussagen über Lerngruppengrößen (Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die einer Lehrkraft tatsächlich gegenüberstehen) oder über die Anzahl der Schülerwochen- stunden. Die Schüler/Lehrer-Relation beschreibt die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften. Sie beinhaltet sowohl die auf Stellenäquivalente umgerechneten Stunden der Lehrkräfte für Unterricht als auch die nicht zur Erteilung von Unterricht, sondern für andere Aufgaben eingesetzten Stellenäquivalente (zum Beispiel Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden). Die Schüler/Lehrer-Relation dient der Quantifizierung der bereitgestellten Lehrerstellen je Schülerin und Schüler und ist eher ein Indikator für die haushaltswirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Die Unterrichtsversorgung ist dagegen auch von der Zahl der erteilten Unterrichtsstunden je Vollzeitlehrer-Einheit, der Klassengröße und insbesondere der Zahl der Unterrichtsstunden je Klasse abhängig. Drucksache 6/1564 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. In welchem Verhältnis steht der in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellte Stellenabbau in Höhe von 150 Lehrerstellen zum Schul- jahr 2014/2015 zum Maßnahmepaket der Landesregierung zur „Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes“? Die Veranschlagung für die allgemein bildenden Schulen erfolgte auf Basis einer Schüler/Lehrer-Relation von 14,2 für den Doppelhaushalt 2012/2013. Für die Schuljahre 2014/2015 und darauffolgende ist diese Schüler/Lehrer-Relation in der mittelfristigen Finanzplanung vorerst fortgeschrieben. Im Bereich der Kapitel 0751 bis 0756 sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2014 keine künftig- wegfallend-Vermerke (kw-Vermerke) oder Stelleneinsparungen ausgewiesen. Insofern ist kein Stellenabbau in der mittelfristigen Finanzplanung angesetzt. Es besteht über die Schüler/Lehrer-Relation 14,2 hinaus eine haushaltsrechtliche Ermäch- tigung für das Schuljahr 2012/2013 und das Schuljahr 2013/2014 bei Bedarf zusätzliche Stellen bis zu einer Schüler/Lehrer-Relation von 13,95 (rund 150 Stellen) beziehungsweise 14,0 (rund 120 Stellen) zusätzlich auszubringen. Die Fortschreibung der Schüler/Lehrer-Relation wird ein Thema des nächsten Haushalts- aufstellungsverfahrens sein. 2. Wie hoch ist der finanzielle Gegenwert dieser 150 Lehrerstellen? Für die Planung des Haushalts 2014/2015 wird davon ausgegangen, dass der finanzielle Gegenwert für eine Stelle der Wertigkeit E 11 bei 66.800 Euro und für eine Stelle der Wertigkeit E 13 bei 71.700 Euro liegt. Hieraus ergibt sich, dass 150 Lehrerstellen der Wertigkeit E 11 einer Planungsgröße von 10.020.000 Euro und 150 Lehrerstellen der Wertigkeit E 13 einer Planungsgröße von 10.755.000 Euro entsprechen. Auf die Beantwortung der Frage 1 wird hingewiesen. 3. In welchem Umfang belaufen sich - nach der Einführung der Alters- anrechnungsstunden mit dem Maßnahmepaket zur „Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes“ - die in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellten freiwerdenden Kapazitäten für Altersanrech- nungsstunden, in Stellen ausgedrückt? Die Umsetzung der im Rahmen des Programms vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen für ältere Lehrkräfte bedeutet, dass hierdurch je Schuljahr circa 70 Lehrerstellen gebunden werden.