Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1566 6. Wahlperiode 04.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und ANTWORT der Landesregierung Es soll einen Versuch gegeben haben, auf dem Dach des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung eine Photovoltaikanlage zu installieren. Diese wurde aber scheinbar nicht genehmigt. 1. Ist es richtig, dass in der Vergangenheit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landes- entwicklung geplant war? Im Rahmen einer Voruntersuchung wurde die Realisierung einer Photovoltaikanlage auf der zum Innenhof geneigten Dachfläche des Dienstgebäudes des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, dem heutigen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, geprüft. 2. Wann wurde diese Photovoltaikanlage geplant bzw. eine Genehmi- gung auf Errichtung beantragt? Mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg- Vorpommern vom 10. März 2011 wurde der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) beauftragt, die Planung zur Errichtung der Photovoltaikanlage durchzuführen. Drucksache 6/1566 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In der Vorplanungsphase ist der BBL M-V mit Schreiben vom 17. Juni 2011 an das zu beteiligende Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) herangetreten, um die denkmalschutzrechtliche Zustimmung zu erwirken. 3. Wann wurde die Photovoltaikanlage abgelehnt? Das LAKD hat mit Schreiben vom 25. Juli 2011 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Dienstgebäudes abgelehnt. 4. Warum wurde diese Photovoltaikanlage nicht genehmigt? Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Dienstgebäudes stellte aus Sicht des LAKD eine erhebliche Beeinträchtigung des Baudenkmals dar, sodass der Maßnahme nach Abwägung des öffentlichen Interesses an einer unbeeinträchtigten Erhaltung des bedeutenden Geschichts- zeugnisses einerseits und des Interesses des Antragstellers an einem Pilotprojekt nicht zuge- stimmt werden konnte. 5. Welche Abteilung innerhalb welcher Behörde hat diese Photovoltaik- anlage abgelehnt? Das LAKD - Abteilung Denkmalpflege und Archäologie, Dezernat Bau- und Kunstdenkmal- pflege. 6. Welche genauen Gründe führten zur Ablehnung der Photovoltaik- anlage? Das LAKD führt in seiner Stellungnahme zu der vorgesehenen Photovoltaikanlage im Schreiben vom 25. Juli 2011 wörtlich aus: „Sie ist von höher gelegenen Bereichen wie dem Dom- und Schlossturm für jedermann einsehbar. Damit ist diese erhebliche Beeinträchtigung des das Schlossensemble mitprägen- den Baudenkmals auch für Außenstehende unmittelbar erkennbar. Authentizität und Integrität des Schlossensembles, Beibehaltung des baulichen Zustands und ein denkmalgerechter Umgang mit den qualitätsvollen Baudenkmalen sind jedoch maßgeblich für die Erfolgs- aussichten der von Landtag, Landesregierung und Stadt Schwerin angestrebten Erhebung des Schlossensembles in den Rang eines Weltkulturerbes. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1566 3 Mit dem Pilotprojekt der Installation einer Photovoltaikanlage ausgerechnet auf einem besonders schützenswerten Baudenkmal (derartige Baudenkmale machen weniger als 3 % des Gebäudebestandes aus und können schon allein deswegen allenfalls einen äußerst geringen Beitrag zur Energiegewinnung durch Photovoltaik liefern) würde hingegen ein Präzedenzfall für den Umgang mit wertvoller denkmalgeschützter Gebäudesubstanz durch die Landes- regierung geschaffen, der bereits im Verfahren der Antragstellung zum Weltkulturerbe nach- teilige Auswirkungen hätte.“ 7. Sollte die Photovoltaikanlage flach auf dem Dach aufliegen oder aufgeständert (bitte mit Angabe des maximalen Abstandes der Module zur Dachhaut) montiert werden? Die Aufstellungsanordnung der Photovoltaikmodule wurde zum damaligen Zeitpunkt der Vorplanung noch nicht geplant. Mit der Stellungnahme des LAKD haben sich weitere planerische Untersuchungen durch den BBL M-V erübrigt. 8. Wäre eine Sichtbarkeit der Photovoltaikanlage vom Innenhof, vom Außenbereich oder aus dem Gebäude heraus gegeben gewesen? Eine Photovoltaikanlage wäre teilweise von der oberen Etage des Innenhofes des Dienst- gebäudes sowie vom Dom- und Schlossturm aus sichtbar gewesen. 9. Sollte die Photovoltaikanlage auf historische Teile des Gebäudes montiert werden? Die Photovoltaikanlage sollte auf eine Dachfläche des Dienstgebäudes montiert werden, die im Rahmen der Grundinstandsetzung Mitte der 1990er-Jahre umgebaut wurde. Beim Umbau wurde das Erscheinungsbild des Daches hinsichtlich der Materialität bewahrt, in dem die Dachdeckung aus strukturiertem Zinkblech hergestellt wurde.