Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1570 6. Wahlperiode 21.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Psychotherapeuten, Behandlungsfälle und Versorgungsgrad und ANTWORT der Landesregierung In vielen Regionen der Bundesrepublik gibt es eine Unterversorgung mit psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. In Brandenburg beträgt die Wartezeit für ein Erstgespräch bereits 19,4 und in Thüringen 17,5 Wochen. 1. Wie hat sich seit 2008 in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Personen entwickelt, die sich in psychotherapeutische Behandlung begaben (bitte jahrweise darstellen)? Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Zahl der Personen, die sich seit 2008 in Mecklenburg-Vorpommern in psychotherapeutische Behandlung begeben haben, vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen Erfolg auch durch die Kassenärztliche Vereinigung des Landes keine patientenbezogene Erfassung. Lediglich zum Zwecke der Abrechnung werden sogenannte Behandlungsfälle durch die Kassenärztliche Vereinigung erfasst, deren Anzahl jedoch nicht mit der Zahl der behandelten Personen gleichgesetzt werden kann. Von den an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern wurden in den Jahren 2008 41.420 Behandlungsfälle, 2009 45.755 Behandlungsfälle, 2010 48.437 Behandlungsfälle und 2011 53.191 Behandlungsfälle abgerechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung geht aufgrund der Hochrechnung der bisher vorliegenden Daten für das Jahr 2012 von 58.299 Behandlungsfällen aus. Drucksache 6/1570 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie entwickelte sich seit 2008 die Zahl der in Mecklenburg- Vorpommern tätigen Psychotherapeuten (bitte jahrweise mit der gängigen Altersgruppen-Aufschlüsselung darstellen)? Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung stellt sich die Anzahl der erteilten Zulassungen für das Fachgebiet Psychotherapie wie folgt dar: 2008 155,5 Stellen 2009 175 Stellen 2010 188,5 Stellen 2011 193,3 Stellen und 2012 204 Stellen Bei den genannten Zulassungen handelt es sich um besetzte Stellen im Sinne der Bedarfs- planung und nicht um Personen. Die Anzahl der auf diesem Gebiet tätigen Ärzte und Psychotherapeuten ist tatsächlich höher, da sie zum Teil mit hälftigem Versorgungsauftrag oder mit Teilzeitanstellung an der psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. 3. Wie haben sich seit 2008 in Mecklenburg-Vorpommern die durch- schnittlichen Wartezeiten für ein Erstgespräch entwickelt (bitte jahr- weise darstellen)? Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, weil die durchschnittlichen Wartezeiten für ein Erstgespräch nicht statistisch erfasst werden. 4. Wie hat sich seit 2008 im Hinblick auf die Zahl der Psychotherapeu- ten das Versorgungsverhältnis entwickelt (bitte jahrweise und gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen)? Nach den Maßgaben der Bedarfsplanung bestehen seit 2008 in allen Planungsbereichen des Landes für Psychotherapeuten insgesamt Zulassungssperren aufgrund eines Versorgungs- grades von mehr als 110 Prozent. Lediglich im Rahmen sogenannter Mindestversorgungs- anteile für ärztliche Psychotherapeuten und ausschließlich Kinder- und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten bestanden noch Zulassungsmöglichkeiten trotz Sperrung im Fachbereich Psychotherapie. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1570 3 5. Inwieweit wird mit öffentlichen Mitteln die Ansiedlung von Psycho- therapeuten in erster Linie im ländlichen Raum gefördert? a) Mittel in welcher Höhe stehen für welche Haushaltsjahre entsprechend zur Verfügung? b) Mit welchen weiteren Maßnahmen gedenkt die Landesregierung die Ansiedlung dieser Fachärzte zu fördern? Die Niederlassung von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten wird nicht mit Mitteln des Landes gefördert, da die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes und nicht die der Landesregierung ist.