Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1571 6. Wahlperiode 19.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Deutsche und ausländische Ärzte und ANTWORT der Landesregierung Wie der Vorsitzende der Berliner Ärztekammer kürzlich im Deutschland- radio erklärte, stellt die Zuwanderung von Ärzten mit schlechten Deutsch- kenntnissen längst eine Gefahr für die Patienten dar. Die Beschwerden von Menschen, die sich mit ihrem Arzt nicht mehr verständigen könnten, nähmen zu. Derweil die Zahl ausländischer Mediziner immer weiter anwachse, würden deutsche Ärzte verstärkt von der Patientenversorgung abgezogen, um Arztbriefe oder Berichte zu schreiben. Aus mangelnder Fähigkeit zur Kommunikation resultierten Behandlungsfehler. Weiter führte der Kammerchef aus: „Wer kann, geht weg, geht in andere Länder und arbeitet dort, wo er als Arzt oder als Krankenschwester angesehen ist - und diese Lücken werden dann gestopft mit Ärzten, die aus Ländern kommen, wo es noch schlimmer ist.“ Die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund erneuerte erst im November des vergangenen Jahres ihre Forderung nach einheitlichen Sprachprüfun- gen für alle in der Bundesrepublik praktizierenden Ärzte. 1. Wie viele deutsche Ärzte haben in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 das Land Mecklenburg-Vorpommern verlassen (bitte jahr- weise darstellen und den jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der Ärzte benennen)? Bei der Erfassung der in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Ärzte durch die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern findet eine Unterscheidung nach deren Staatsangehörigkeit nicht statt. Drucksache 6/1571 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welche Länder bzw. Staaten erfolgte die Auswanderung vornehm- lich? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Gründe waren für den Wegzug aus Mecklenburg- Vorpommern bzw. aus der Bundesrepublik maßgebend? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Wie hat sich seit 2008 bis zum jüngsten statistisch erfassten Berichts- monat die Zahl der ausländischen Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte jahrweise darstellen, die jeweils zehn häufigsten Herkunftsländer nennen, differenzieren nach niedergelassenen und Klinikärzten und den jeweiligen Anteil an den niedergelassenen und den Klinikärzten aufführen)? Siehe hierzu die Antwort zu Frage 1. 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Forderung des Marburger Bunds nach einheitlichen Sprachprüfungen für alle in der Bundesrepublik praktizierenden Ärzte? Die Landesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die sowohl dem Patientenschutz als auch der Integration ausländischer Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Zu der Thematik von Sprachprüfungen befindet sich die Landesregierung in Abstimmungsgesprächen mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1571 3 6. Welche Haltung haben Landesregierungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Forderung des Marburger Bundes wann im Bundes- rat bezogen (bitte in chronologischer Form mit der jeweiligen Argu- mentation aufführen)? In der laufenden Legislaturperiode hat die Landesregierung zur Forderung des Marburger Bundes im Bundesrat keine Stellung bezogen. Ihr ist nicht bekannt, dass vorherige Landesregierungen zur angesprochenen Forderung des Marburger Bundes im Bundesrat Stellung bezogen hätten. 7. Inwieweit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Sprachprüfungen für ausländische Ärzte? Wenn nicht, warum erfolgen keine Sprachprüfungen? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine formalisierten Sprachprüfungen für ausländische Ärzte, weil die Bundesärzteordnung solche Sprachprüfungen für die Erteilung einer Approbation nicht vorsieht. Jeder, der in Mecklenburg-Vorpommern eine ärztliche Approbation beantragt, hat mindestens einmal im Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock persönlich zu erscheinen und hat seine Kenntnisse der deutschen Sprache anhand eines dort geführten Gesprächs und der von ihm erworbenen Sprachzertifikate nachzuweisen. Um den Patientenschutz zu erhöhen und die Integration ausländischer Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern zu erleichtern, befindet sich die Landesregierung in Gesprächen mit der Ärztekammer des Landes, mit dem Ziel, zu klären, welchen Beitrag fachspezifische Sprachschulungen und Sprachprüfungen dazu leisten können.