Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1572 6. Wahlperiode 04.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Asylbewerber und Kosten für Krankenbehandlungen und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Kosten, die durch ambulante und Krankenhausbehandlungen von Asylbewerbern entstehen. 1. Wie haben sich seit 2002 in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für ambulante Krankenbehandlungen zugunsten Leistungsberechtigter mit Anspruch auf Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungs- gesetz (AsylbLG) entwickelt (bitte jahrweise und nach Kostenstellen differenziert aufschlüsseln)? 2. Wie haben sich seit 2002 in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für Krankenhausbehandlungen zugunsten Leistungsberechtigter mit Anspruch auf Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entwickelt (bitte jahrweise und nach Kostenstellen diffe- renziert aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/1572 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Kosten in der Landesaufnahmeeinrichtung: Die Kosten für ambulante Krankenbehandlungen und Krankenhausbehandlungen haben sich seit 2002 wie folgt entwickelt: Jahr Kosten für ambulante Krankenbehandlungen Kosten für Krankenhausbehandlungen 2002 298.271 € 605.555 € 2003 310.392 € 586.775 € 2004 210.597 € 398.013 € 2005 231.251 € 466.099 € 2006 159.628 € 464.330 € 2007 135.187 € 337.190 € 2008 118.920 € 375.479 € 2009 241.583 € 502.203 € 2010 170.729 € 579.781 € 2011 215.030 € 506.079 € 2012 273.821 € 410.019 € Die Angaben basieren auf der Zusammenstellung aus verschiedenen Titeln und Unterkonten im Buchungssystem Profiskal (OEH 27110001, Kapitel 0407). Erstattungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Landkreise und kreisfreien Städte: Gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungs- zuständigkeitslandesverordnung erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und unerlaubt eingereiste Ausländer nach § 15a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, die den Kommunen zugewiesen sind. Für die Jahre 2002 und 2003 können keine Angaben zur Höhe der erstatteten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemacht werden, da diese seinerzeit noch nicht getrennt von Leistungen erfasst wurden, die das Land den Kommunen nach dem Bundessozial- hilfegesetz erstattet hat. Es erfolgt keine getrennte Erfassung von Kosten für ambulante Krankenbehandlungen und Krankenhausbehandlungen. Beide Leistungen gehören zu den Leistungen nach § 4 Asyl- bewerberleistungsgesetz, die nachfolgend ausgewiesen werden. Darüber hinaus werden den oben genannten Personengruppen auch Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1, zweite Alternative Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, soweit sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1572 3 Jahr Leistungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1, zweite Alternative Asylbewerberleistungsgesetz 2004 5.881.898,46 € 111.018,17 € 2005 5.314.629,49 € 192.398,20 € 2006 2.948.851,69 € 115.886,73 € 2007 3.647.283,83 € 76.689,02 € 2008 2.900.062,68 € 59.965,39 € 2009 2.178.595,17 € 73.165,01 € 2010 2.204.612,71 € 60.633,99 € 2011 2.129.490,81 € 150.009,94 € Die Angaben basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Kommunen gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten. Da für das Jahr 2012 noch nicht alle kommunalen Abrechnungen vorliegen, können hierzu noch keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die Kosten vor, die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Ausländer entstehen, für die das Land die Kosten nicht erstattet.